Gegen Titel für Zwangsräumung Widerspruch bzw. Berufung einlegen

  • Das Amtsgericht hat dem Antrag auf Zwangsräumung zugestimmt und einen Titel zur Räumung erteilt. Kann man gegen dieses Urteil Widerspruch bzw. Berufung einlegen, oder ist sowas ausgeschlossen bzw. kann vom Amtsgericht ausgeschlossen werden?

  • Falsches Forum, das hat nichts mehr mit Mietrecht zu tun. Sicher gibt es auch eine Rechtsbelehrung zu dem Fall und weiter behält google eine Unzahl an Antworten zu der Frage bereit.

  • Hallo,

    auf solche Fragen bekommst du sicher im Hartz-4 Forum sehr umfassende Antworten. Wenn ich sehe wie du fragst (ohne Anrede, ohne Grußformel) wirst du dich dort aber nicht besonders beliebt machen.

    Gruß
    H H

  • Das Amtsgericht hat dem Antrag auf Zwangsräumung zugestimmt und einen Titel zur Räumung erteilt. Kann man gegen dieses Urteil Widerspruch bzw. Berufung einlegen, oder ist sowas ausgeschlossen bzw. kann vom Amtsgericht ausgeschlossen werden?


    Ebenfalls ohne Gruss:
    Siehe die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. März 2017 um 15:48)

  • Guten Tag zusammen,

    das mit der fehlenden Grussformel soll nicht mehr vorkommen. OK. Warum dieses Thema nicht in das Mietrechtforum gehört, kann ich nicht nachvollziehen. Was hat eine Zwangsräumung mit Hartz 4 zu tun? Ich kenne mich hier auch nicht so aus und Fragen darf man doch stellen. Oder?

  • Guten Tag zusammen,

    das mit der fehlenden Grussformel soll nicht mehr vorkommen. OK. Warum dieses Thema nicht in das Mietrechtforum gehört, kann ich nicht nachvollziehen. Was hat eine Zwangsräumung mit Hartz 4 zu tun? Ich kenne mich hier auch nicht so aus und Fragen darf man doch stellen. Oder?

    Natürlich und Antworten hast Du doch auch bekommen. Oder? Also, das empfohlene gemacht?

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