Hallo Zusammen,
ich habe mich hier angemeldet weil ich mal ein Rat, bzw. Meinungen hören möchte.
Es geht darum das ich seit 2005 zur Miete in eine ETW eingezogen bin und im Mietvertrag eine Nutzungsentschädigung für die Ebk in Höhe von mtl. 33.54 Euro vereinbart wurde. Die Küche war schon vorher in der Wohung drinnen ca. 5 Jahre.
Jetzt zahle ich schon über 12 Jahre diese Nutzungsentschädigung. Die Küche habe ich im Prinzip denen schon zweimal bezahlt da sie nicht besonders wertig ist. Nach Rücksprache mit meinem Vermieter ob ich jedenfalls mal neue Geräte bekommen kann (neuer Herd, Kühlschrank, KEIN Geschirrspüler) wurde ein Termin ausgemacht und bei der Besichtigung
festgestellt, das alles noch funktioniert......demnach gibt es auch nix neues.
Welche Möglichkeiten hat man als Mieter ? Kann ich die Küche ausbauen lassen und mir eine eigene einsetzen (langfristig auf jeden Fall lohnenswert). Wie lange muss man eine Nutzungsentschädigung zahlen ? Schliesslich ist doch so eine Küche nach ca. 10 Jahren bereits abgeschrieben.
Ich freue mich über ein paar Rückmeldungen hierzu und sag jetzt schon mal vielen Dank !!!
VG
Matthias