Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Guten Tag liebe Leute,

    mein Vermieter hat mir heute eine Kündigung wegen Eigenbedarf zukommen lassen. Hier ist der schriftlaut:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen am 01.01.2017 geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung in der XXX Straße - in der Dachgeschosswohnung links- ordnungsgemäß unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin, folglich dem 01.07.2017 zu kündigen, gem. § 573 c Abs. 1 BGB.

    Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

    Der Ehemann meiner Tochter verstarb vor zwei Wochen plötzlich an Herzversagen.
    Leider ist es meiner Tochter nicht möglich, weiterhin die 91qm große Wohnung in Bonn alleine zu führen. Die Kosten in Höhe von 1200,00 Euro Warmmiete sind für sie nicht tragbar und auch der psychische Stress, in dieser Wohnung weiterzuleben, hält Sie nicht aus.
    Somit möchte ich meiner Tochter die Gelegenheit geben, in meiner Nähe ein neues Leben zu beginnen. Da die Wohnung in der XXX Straße für meine Tochter sowohl von der Miete (660,00 Euro Warmmiete), als auch von der Größe (51qm) her optimal ist.


    Eine anderweitige Wohnung, die ich Ihnen gerne angeboten hätte, habe ich leider nicht zur Verfügung.

    Ich weise Sie darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Ein etwaiger Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung mir gegenüber schriftlich erklärt werden, gem. § 574 b Abs. 1 BGB. Die Gründe für den Widerspruch, in welchen Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.

    Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus widerspreche ich bereits jetzt, gemäß § 545 BGB.
    Auch möchte ich erwähnen, dass ich die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehne, wenn Sie mir den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklären, gem. § 574 b Abs. 2 BGB.
    Ich bitte darum, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, folglich dem 01.07.2017 zu räumen.

    Mein Vermieter hat mit das Schreiben persönlich vorbeigebracht und er wirkte auch sichtlich niedergeschlagen. Ich habe ihm gesagt, ich muss mir da erst einmal Gedanken zu machen. Nun meine Frage...ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs so rechtens?

    Vielen Dank für eure Hilfe.


  • Nun meine Frage...ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs so rechtens?


    Ja, das ist sie, weil sie erstens die genaue Beschreibung der Situation enthält, die zu dieser Kündigung geführt hat und zweitens sicherlich nicht der Tod des Ehemanns der Tochter vorauszusehen war.

  • Und das ich erst zwei Monate in der Wohnung wohne spielt auch keine Rolle?
    Ich mein, ich kann erst mal zu meinen Eltern zurück, aber ärgerlich ist es trotzdem

  • Hallo Nunina,

    wenn ein anderer Grund als der unvorhergesehene Tod des Ehemannes Grund fuer den Eigenbedarf waere, wuerde die kurze Mietdauer sicherlich eine unzumutbare Haerte darstellen. Die Gerichte waegen aber immer die Argumente von Vermieter und Mieter gegeneinander ab. Und bei einem Herzversagen kann man schwerlich dem Vermieter vorwerfen, er haette das vorhersehen muessen. Chancen, gegen die Kuendigung zu gewinnen schaetze ich daher als recht gering ein.

    Heisst aber nicht, dass Du nicht mit dem Vermieter reden kannst. Ich wuerde bei einer so kurzen Mietdauer zumindest mal mit dem Vermieter reden, ob er Dir nicht etwas entgegen kommen kann. Zumindest eine Erstattung von Umzugskosten sollte drin sein. Schliesslich hat auch der Vermieter keine Glaskugel und kann nicht vorhersehen, ob ein Richter nicht doch die kurze Mietdauer schwerer gewichtet.

    cu
    Guenni

  • Ich muss dazu noch sagen, dass der Vermieter eine Privatperson ist, die Verwaltung aber durch eine GmbH geschieht. Wie verhält es sich da?


    Der Vermieter ist Dein Vertrags- bzw. Ansprechpartner. Wohnraummietverträge enden übrigens regelmässig zum Monatsablauf.

  • Und wenn der Vertrag von der GmbH unterschrieben ist?


    Dann ist diese Dein Vertragspartner, falls sie eine schriftliche Vollmacht beigefügt hat oder eine solche Dir bereits vorliegt.

  • Ich weiß nur, dass eine GmbH nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf. Das trifft in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht zu, weil der Eigentümer nur durch diese vertreten wird oder?

  • Ich weiß nur, dass eine GmbH nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf. Das trifft in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht zu, weil der Eigentümer nur durch diese vertreten wird oder?

    Wer ist denn der Eigentümer, wohl nicht die GmbH..........sollte doch wohl logisch sein, dass eine GmbH als Eigentümer keinen Eigenbedarf anmelden kann, da diese Gmbh als juristische Person die Wohnung nicht bewohnen kann.

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