Guten Tag liebe Leute,
mein Vermieter hat mir heute eine Kündigung wegen Eigenbedarf zukommen lassen. Hier ist der schriftlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen am 01.01.2017 geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung in der XXX Straße - in der Dachgeschosswohnung links- ordnungsgemäß unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin, folglich dem 01.07.2017 zu kündigen, gem. § 573 c Abs. 1 BGB.
Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Der Ehemann meiner Tochter verstarb vor zwei Wochen plötzlich an Herzversagen.
Leider ist es meiner Tochter nicht möglich, weiterhin die 91qm große Wohnung in Bonn alleine zu führen. Die Kosten in Höhe von 1200,00 Euro Warmmiete sind für sie nicht tragbar und auch der psychische Stress, in dieser Wohnung weiterzuleben, hält Sie nicht aus.
Somit möchte ich meiner Tochter die Gelegenheit geben, in meiner Nähe ein neues Leben zu beginnen. Da die Wohnung in der XXX Straße für meine Tochter sowohl von der Miete (660,00 Euro Warmmiete), als auch von der Größe (51qm) her optimal ist.
Eine anderweitige Wohnung, die ich Ihnen gerne angeboten hätte, habe ich leider nicht zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Ein etwaiger Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung mir gegenüber schriftlich erklärt werden, gem. § 574 b Abs. 1 BGB. Die Gründe für den Widerspruch, in welchen Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus widerspreche ich bereits jetzt, gemäß § 545 BGB.
Auch möchte ich erwähnen, dass ich die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehne, wenn Sie mir den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklären, gem. § 574 b Abs. 2 BGB.
Ich bitte darum, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, folglich dem 01.07.2017 zu räumen.
Mein Vermieter hat mit das Schreiben persönlich vorbeigebracht und er wirkte auch sichtlich niedergeschlagen. Ich habe ihm gesagt, ich muss mir da erst einmal Gedanken zu machen. Nun meine Frage...ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs so rechtens?
Vielen Dank für eure Hilfe.