Untermieterin erkennt Kündigung nicht an oO

  • Hi und Hallo an Alle,

    ich bzw wir (mein Freund und ich) haben zoff mit seiner Untermieterin. Er ist Hauptmieter einer Wohnung, in der er ein Zimmer an sie untervermietet hat, wobei sie gemeinsam Wohnzimmer/Bad/Küche nutzen. Das Problem ist folgendes, er hatte mit ihr gesprochen und ihr gesagt, dass er gerne hätte, dass sie auszieht und sie doch mal den Vertrag raussuchen solle (Er hat dummerweise keine Kopie).
    In drei Wochen und auf mehrfaches Nachfragen hat sie es nicht getan, da hat er ihr einfach ende Dezember 2010 eine Kündigung zum 31.3.2011 gegeben.
    Jetzt hat er heute einen Brief von ihr bekommen, in dem sie die Kündigung nicht anerkennt, da er wohl geschrieben hat, das er die gesetzliche frist von 2 wochen auf 3 Monate anhebe, dies aber nicht gelte, da sie ihr der großteil der Einrichtung gehöre, und dies angeblich so abgesprochen gewesen sei.
    So jetzt die Frage, was ist denn der Großteil der Einrichtung?
    Im Wohnzimmer haben beide einen Schreibtisch. Sie hat eine Wohnwand mit Fernseher, er einen Schrank mit Vitrine und eine Truhe (er benutzt eigentlich nur den Fernseher im Schlafzimmer). Ihr gehört zwar eine die Couch, ein kleiner Beistelltisch und drei viertel der Esszimmerstühle in der Küche, ihm dafür die Wasch und Spülmaschine. Kann sie die Kündigung unter diesen Umständen einfach nicht anerkennen? Und wenn ja, wie bekommt er sie da schnellstens raus?
    Sie ist nämlich ein wirklicher Plagegeist, hat sie doch letztens einfach ALLE küchenutensilien, die angeblich ihr gehören eingepackt, irgendwo verstaut und nicht mehr hergegeben, sodass er alles (Besteck/Pfannenwender/Schneidebretter usw.) neu kaufen musste um zu essen.
    Desweiteren hat sie sich entschieden, da ich da öfter und länger da zu besuch bin (dabei aber nie länger als 2 wochen am stück) die miete bzw nebenkosten nur noch anteilig zu übernehmen, da ja mein Name an der Tür stehe.
    Dabei ist das bloß aus organisatorischen Gründen und mit dem Vermieter abgesprochen, sie weiß nur nichts davon, weil sie seit vier Wochen kein einziges Wort mit ihm oder mir wechselt.
    Nun ja, sie soll jedenfalls so schnell wie möglich da raus, weiß jemand Rat?

    Danke schon mal fürs Lesen und im voraus für die Antworten.
    Grüße Nici

  • Wenn der Wohnraum möbliert vermietet wurde, könnte die kürzere Frist von 14 Tagen Gültigkeit haben. D.h., bis zum 15. des Monats zum Monatsende.

    Kündigungsfrist in möbliertem WG- Zimmer Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    Sollte es aber Streiteren wegen der Möblierung geben, dann gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Die Kündigung muss aber zwingend beweisbar schriftlich erfolgen/erfolgt sein.

    Und die Kündigung nicht anerkennen gilt in diesem Fall nicht, denn bei einem Untermietverhältnis gibt es keinen Kündigungsschutz:

    Mietrecht: Die Kündigung eines Untermieters

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