Aufwendungsersatzanspruch bei Modernisierungsmaßnahmen

  • Liebe Forums-Mitglieder,


    sehr hoffe ich auf eine Auskunft zum folgenden (konkreten) Sachverhalt:

    Wir bewohnen eine 2-Raum-Wohnung in Berlin mit 50qm. Die Miete beträgt 450 € brutto. Es wurden ordnungsgemäß Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter angekündigt (Bad+Küche komplett neu, inklusive neuen WC's und Badewanne, Kacheln etc + Erneuerung der Lüftungsanlage und der Wasserleitungen).

    Diese Modernisierung beginnt zum 03.04. diesen Jahres und endet am 19.04.17. Nach heutiger Besichtigung unserer Wohnung durch die Vermietung wurde uns mitgeteilt, dass ein Bewohnen während dieser Zeit kaum möglich sein wird (etwas, dass bislang nicht mitgeteilt wurde), weswegen wir nun ratlos vor der Frage stehen: Wie viel darf/kann uns der Ersatz kosten? Auf die 16 Tage der Modernisierung runtergerechnet, wären das bei 450 € ja knapp 18 € pro Tag und damit ca 250 € insgesamt, die wir, wie wir annehmen, selbst tragen müssten, richtig?. Die Miete wird ja zu 100 Prozent gekürzt über diesen Zeitraum.
    Allerdings wissen wir nun nicht, wie es ausschaut, wenn die 255 € überschritten werden (was in Berlin ja überaus wahrscheinlich ist. Benötigen ja auch eine Küche, außerdem haben wir einen Kater), muss die Vermietung für alles was darüber kommt aufkommen? Und wenn ja, bis wie viel € muss sie das eigentlich/ Wie teuer darf die Ersatzunterbringung insgesamt sein? Gibt es Richtwerte? Was wäre für den Vermieter zumutbar, was nicht?

    Sehr würde wir uns über eure Hilfe freuen und bedanken uns dafür im Voraus!

    :)

    Beste Grüße,

    Denny und Co

  • Hallo,

    wenn die Auswirkungen auf euch während der Baumaßnahmen nicht erläutert wurde, ist die Ankündigung nicht ordnungsgemäß. Unabhängig davon muss der Vermieter sich um eine Ersatzunterbringung kümmern und nicht ihr.

    Gruß
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (1. März 2017 um 13:53)

  • Hallo Denny88,

    Du operierst ja hier mit klaren Zahlen...:rolleyes:
    Erfahrungen lehren, dass das oftmals Theorie/Planung/Wunschdenken ist.
    Welche Vorschläge bzgl. Kostenübernahme, Entschädigung etc. hat denn der VM bisher gemacht?

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    vielen Dank für die Antworten. Die Auswirkungen der Baumaßnahmen wurden in der Ankündigung geschildert, hier allerdings ohne Erwähnung einer Unbewohnbarkeit (Es klingt hier, als wäre ein Bewohnen während der Maßnahmen angedacht), diese wurde uns erst durch die Vermietung bei Begehung der Wohnung beschrieben ("ist wohl nicht möglich, dass ihr hier bleibt, würde auch die Handwerker stören...").
    Uns wurden bislang weder Angebote bezüglich einer Ersatzunterkunft, noch zur Kostenübernahme gemacht, lediglich eine 100 prozentige Mietminderung während der 16 Tage Bauarbeiten in unserer Wohnung. Für die restliche Dauer der Bauarbeiten in den anderen Wohnungen des Hauses (Auch direkte Nachbarwohnung) gibt es eine Mietminderung von 10 Prozent, was uns allerdings sehr wenig vorkommt. Vielleicht hat auch hier jemand Ratschläge/ Erfahrungen zu angemessenen Prozentwerten (Auch in den Nachbarwohnungen Bad- und Küchenerneuerung etc, inkl. Fliesen, neue Sanitäranlagen, neue Leitungen etc.).
    Konkret fragen wir uns jetzt wie teuer unsere Ersatzunterkunft sein darf, was davon wir selber tragen müssen und ob die Mietminderung während der restlichen Zeit so angemessen ist.

    Vielen Dank erneut im Voraus und beste Grüße,

    Denny

  • Ergänzung:

    Weiter besitzen wir in der Küche einen Spülschrank und einen Küchenschrank. Beide wurden uns quasi von der Vermietung geschenkt und waren bereits in der Wohnung (stehen im Mietvertrag als "abgeschrieben", also wir können mit ihnen machen was wir wollen). Da beides sehr morsch ist und wir annehmen, dass sie zu Bruch gehen durch die Bauarbeiten (abziehen wegen Kachelung etc), haben wir diese Befürchnis gegenüber der Vermietung geäußert. Diese erklärte uns, dass sie im Fall des Falles keinen Ersatz zur Verfügung stellen, oder für einen solchen aufkommen, würde. Kann das richtig sein?

  • ... in der Küche einen Spülschrank und einen Küchenschrank. Beide wurden uns quasi von der Vermietung geschenkt und waren bereits in der Wohnung (stehen im Mietvertrag als "abgeschrieben", also wir können mit ihnen machen was wir wollen). Da beides sehr morsch ist und wir annehmen, dass sie zu Bruch gehen durch die Bauarbeiten (abziehen wegen Kachelung etc), haben wir diese Befürchnis gegenüber der Vermietung geäußert. Diese erklärte uns, dass sie im Fall des Falles keinen Ersatz zur Verfügung stellen, oder für einen solchen aufkommen, würde. Kann das richtig sein?


    Ja, das kann so richtig sein, denn diese beiden Möbelstücke wurden Euch unentgeltlich überlassen; sie sind nicht Teil der Mietsache, also explizit nicht mitgemietet. (Wurden womöglich von früheren Mietern zurückgelasssen.)

  • Ich verstehe. Durch das Überlassen, sind die Schränke also nicht in unser Eigentum übergangen (ein solches müsste ja ersetzt werden?)?

    Hast du auch Ratschläge bezüglich weiter obige Fragen?

    Beste Grüße,

    Denny

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