Mietzahlung nach Kündigung einer Mietpartei

  • Hallo,
    ich bräuchte mal ein wenig Hilfe bei meinem Problem. :)

    Ich habe die letzten 2 Jahre mit meiner Freundin zusammen gewohnt und dieses Mietverhältnis hat sie nun beendet.
    Da ich zuerst an eine "saubere" Trennung geglaubt hatte, habe ich ihrer Verzichtserklärung per Unterschrift zugestimmt ("Erkläre mich mit Vertragsentlassung einverstanden") und nun vor kurzem von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten, dass als "Nachtrag zum Mietvertrag" deklariert wurde. In dem Schreiben steht, dass das Mietverhältnis nun nurnoch mit mir fortgesetzt wird, unterschrieben von mir am 09.01.2011.

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Letztlich war an dieser Trennung gar nichts sauber und ich sitze hier auf der hohen Miete, während Madame´ sich vergnügt. Habe ich nun noch die Möglichkeit nachträglich von ihr eine Beteiligung an den Mietkosten zu verlangen (über 3 Monate, 50% der Kaltmiete z.B.)? Oder habe ich mir durch meine unbedachte Unterschrift diesen Weg versperrt?

    Würde mich über Hilfe sehr freuen.

    MfG Fuavarra

    Einmal editiert, zuletzt von Fuavarra (19. Januar 2011 um 23:45)

  • Hallo Fuavarra,

    auch, wenn eine Antwort soo schnell kommt, muss sie für Dich nicht unbedingt erfreulich sein...:(

    "Ich habe die letzten 2 Jahre mit meiner Freundin zusammen gewohnt und dieses Mietverhältnis hat sie nun beendet."
    Ich nehme an, sie hat den Vermieter um Entlassung aus dem MV gebeten, und er hat zugestimmt.

    "... habe ich ihrer Verzichtserklärung per Unterschrift zugestimmt ("Erkläre mich mit Vertragsentlassung einverstanden") und nun vor kurzem von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten, dass als "Nachtrag zum Mietvertrag" deklariert wurde."
    Soweit korrekt.

    "In dem Schreiben steht, dass das Mietverhältnis nun nurnoch mit mir fortgesetzt wird, unterschrieben von mir am 09.01.2011."
    Das Schreiben des VM wird bestimmt nicht von Dir unterschrieben sein...
    Das von Dir unterschriebene war bestimmt Deine Erklärung ggü. der Ehemaligen, oder?

    "Habe ich nun noch die Möglichkeit nachträglich von ihr eine Beteiligung an den Mietkosten zu verlangen (über 3 Monate, 50% der Kaltmiete z.B.)?"
    Nein, es sei denn, in der Erklärung hattet Ihr noch eine Frist vorgesehen.

    "Oder habe ich mir durch meine unbedachte Unterschrift diesen Weg versperrt?"
    Ja, sorry...

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Ist zwar letztlich sehr ärgerlich für mich, aber dann habe ich neben der leeren Geldbörse auch ein reines Gewissen. ;)


    ... und vergiss' bitte nicht, was meine LG zu sagen pflegt: "Alles schlechte ist für gut!";)

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