Wohnungsübertragung mit vielen Hindernissen

  • Guten Tag,

    Ich habe ein sehr komplexes Anliegen und hoffe in diesem Forum kann mir jemand weiterhelfen.

    Mein Vater hat damals eine Wohnung geerbt. Den Grundbucheintrag hat er allerdings nie geändert, es steht also noch mein damals verstorbener Großvater im Grundbuch. Trotzdem hat mein Vater die Wohnung vermietet. Steuern durch Mieteinnahmen hat er nie gezahlt, zum Glück ist das Finanzamt bisher noch nicht darauf Aufmerksam geworden. Zudem bezieht er seit etlichen Jahren Arbeitslosengeld. Bis vor ein paar Jahren haben Mietnomaden darin gewohnt seitdem steht die Wohnung verwahrlost leer.

    Ich bin erst jetzt darauf Aufmerksam geworden, da wir kaum Kontakt haben. Nun will ich, wenn es irgendwie möglich ist, die Wohnung übernehmen, da sie nur noch nutzlos leer steht. Mein Vater kümmert sich um Garnichts, alles ist ihm egal und helfen lässt er sich auch nicht.

    Nun habe ich noch viele Unklarheiten:
    • Habe ich überhaupt noch eine Chance irgendwie als Eigentümer der Wohnung eingetragen zu werden? Grundsätzlich würde mein Vater die Wohnung an mich abgeben, wenn wir Gewissheit über folgende Punkte hätten:

    • Wie gesagt, mein Vater bezieht Hartz 4 und hat soweit ich weiß viele Schulden und ist Aufforderungen des Arbeitsamtes nie nachgekommen, so dass ihm sogar Leistungen gekürzt wurden. Kann es passieren, dass ihm die Wohnung wegen der Verbindlichkeiten entzogen wird? Ich befürchte dass während eines Übertragungsprozesses an mich Bank, Amt o.ä. darauf Aufmerksam werden.

    • Ich habe mich schon über Verjähung bei Steuerhinterziehung informiert. Nach 5 Jahren verfällt die Strafverfolgung, nach 10 Jahren verfallen Nachzahlungen. Wenn die Steuerhinterziehung weniger als 10 Jahre her ist, kann das Finanzamt bei einer Übertragung an mich darauf Aufmerksam werden, dass hier etwas im Argen liegt? Das möchte ich auf jeden Fall nicht riskieren.

    Gruß

  • Das hat mit Mietrecht ganz und garnichts zu tun. Wende dich vertrauensvoll an einen Anwalt, denn den wirst du dringend benötigen, wenn du die Wohnung "übernehmen" willst.


    Auch meine Worte...:D

  • Zitat

    Ich befürchte dass während eines Übertragungsprozesses an mich Bank, Amt o.ä. darauf Aufmerksam werden.

    Fürchte ich auch. Insbesondere das Finanzamt dürfte sich für die nicht gezahlten Steuern aus Vermietung und Verpachtung interessieren.

    Zitat

    • Habe ich überhaupt noch eine Chance irgendwie als Eigentümer der Wohnung eingetragen zu werden?

    Ich male mal ein Szenario auf:

    Dein Vater lässt sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen. Davon bekommen die Gläubiger "Wind" und die Wohnung wird "gepfändet". im Zuge der Zwangsversteigerung kannst Du dann die Wohnung kaufen.

    Der einfachste Schritt wäre natürlich, wenn dein Vater die Wohnung einfach an Dich verkauft und er von dem Erlös seine Schulden begleicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!