Thema Kleinreparaturen - Heizung wurde "repariert", wer muss zahlen?

  • Hallo ihr Lieben!

    Ich habe mich schon ausführlich zum Thema Kleinreparaturen belesen. Jedoch komme ich nicht zu einem schlüssigen Ergebnis.

    Vor einiger Zeit habe ich beim Vermieter moniert, dass ich trotz Heizung auf voller Leistung im Wohnzimmer bei niedrigen Außentemperaturen keine vernünftige Wärme in das Zimmer bekomme. Der Heizkörper rauscht zwar, wird aber nicht richtig heiß. Dafür habe ich aber einen angezeigten Verbrauch jenseits von Gut und Böse, weil wir immer voll aufdrehen mussten. Ich habe auch mitgeteilt, dass wir bereits selbst entlüftet haben, es nicht daran liegt. Zudem wohnen wir im 2. Stock eines Altbaus und sobald die anderen Mieter gegen 23:30 Uhr - 0:00 Uhr alle ihre Heizungen runterdrehen, kommt bei uns auch sofort die Wärme an. Auch das habe ich Vermieter und Monteur gesagt.

    Zudem sollte die Zimmertür des Schlafzimmers repariert werden, da diese verzogen ist und nicht mehr schließt. Da ruht seit Wochen still der See und wir haben noch keine Info über eine Reparatur erhalten.

    Jedenfalls kam jetzt kürzlich eine Firma für Heizung und Sanitär. Mein Mann wieder alles genau geschildert. Es wurde also das Ventil abgemacht, irgendwas gereinigt und entlüftet. Jetzt rauscht die Heizung zwar lauter, aber es ist nicht wärmer. Zudem kam gerade eine Rechnung über 43,63 EUR ins Haus geflattert. Ich weiß zudem, dass andere Mieter auch Probleme mit ungenügender Heizleistung haben. Wir werden per Fernwärme durch die städtische Müllverbrennung versorgt.

    Laut Mietvertrag muss ich bis 75,- EUR im Einzelfall und bis zu 300,- EUR p.a. selbst tragen, was okay ist.

    Nun meine Fragen:

    1. Da das Problem nicht behoben wurde, muss ich jetzt dennoch zahlen? Bzw. muss ich überhaupt zahlen, da ein Teil im Inneren eines Heizkörpers wohl kaum meinem Zugriff unterliegt?

    2. Falls wieder der Monteur kommt, zählt dies als neuer Einzelfall?

    3. Was wenn das Problem augenscheinlich gar nicht am Heizkörper selbst liegt und hier unsinnige "Reparaturen" vorgenommen werden?

    4. Muss ich die Kosten einer möglichen Türreparatur zahlen (im Rahmen der Kleinreparaturklausel, wenn die Kosten unter dem vereinbarten Einzelbetrag liegen würden)?

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße,

    Janine

  • Hallo Janine,
    ich würde die einzelnen zu beanstandenden Punkte auflisten und den VM unter Verweis auf § 535 BGB bitten, den vertragsgerechten Zustand der Mietsache herzustellen.
    Ist der Wasserdruck im Heizungskreislauf i.O.? Wasser rauscht eigentlich nur, wenn noch Lufft mit im Rohr ist.

  • Hallo,

    das alles zielt wie du schon bemerkt hast auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertag ab, persönlich erwäge ich folgenden Einwand, ob der Mieter hier überhaupt zu einer Zahlung verpflichtet werden kann, denn das Thermostatventil liegt zwar im häufigen Gebrauch des Mieters durch das auf- und zudrehen, doch andererseits hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass das auch funktioniert?!

    Sollte das Thermostatventil ausgetauscht worden sein ist es nicht über die Kleinreparatur dem Mieter anzulasten, denn simpel und einfach, Austausch und Erneuerung ist keine Reparatur.

    Wurde aber im Innenteil der Fühler repariert oder ausgetauscht liegt dass in der Pflicht des Vermieters, die Wohnung und deren Bestandteile in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.

    Gruß
    BHShuber

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