Brauche hilfe für Mietminderung

  • Halle allerseits,

    Also mein anliegen ist ich wohne seit 06.2008 in der Wohnung und seit Einzug ist der Fussboden defekt ( Wasserschaden durch Vormieterin laut anderen Mietern von den Katzen die die Vormieterin hatte ), es handelt sich um Laminat boden.

    Ich habe der Hausverwaltung mitgeteilt das sie das dem Vermieter sagen soll, dies habe sie wohl auch gemacht da ich die Nachricht erhielt das der Vermieter das behebt bis Weihnachten 2008, wurde dann auf Sommer 2009 verschoben, ( im Sommer haben sie das Büro der Hausverwaltung mit neuem Boden ausgelegt ) es habe dann weiter gehiesen das die das jetzt vor Weihnachten 2009 beheben. Kurz vor Winter einbruch habe ich bemerkt das die Balkon Tür undicht ist es hat heftig gezogen dieses wollte der Vermieter in den nächsten 2 wochen geregelt haben was dann erst kurz vor Sommer 2010 erledigt wurde, der Fussboden aber blieb immer noch so "Schrott". Jetzt ist das Jahr 2011 angefangen und der Boden ist immer noch Kaputt.

    Was kann man da für Mietmunderung annehmen ich zahle 241,47€ kalt.


    Zweites anliegen.

    Mein ehemaliger Vermieter ( Wohnung wurde verkauft ungesehen vom jetztigen Vermieter ) hat Steuerschulden und ich wurde aufgefordert die Miete dem Zuständigem Finanzamt zu Überweisen, bzw wurde ich angeschrieben für eine dritt schuldner erklärung,
    1. Muss ich das machen
    2. wie ist das dann mit der drohenden Mietminderung
    3. ich musste deshalb 4x meinen Dauerauftrag ändern lassen was jedesmal mit kosten verbunden war -> kann ich das von Hausverwaltung oder Vermieter wieder bekommen bzw Fordern? Garb viel hin und her ( Nicht der Vermieter doch der Vermieter dann wieder nicht dann ist es doch ein anderer jetzt ist das nie nen anderer gewesen ).

    Bitte um Hilfe da ich nichts richtiges Passendes hier oder so im Internet Finde bzw Finden konnte.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus

    Jens P.

    Einmal editiert, zuletzt von Digga (18. Januar 2011 um 18:54)

  • Hallo Jens,

    "Also mein anliegen ist ich wohne seit 06.2008 in der Wohnung und seit Einzug ist der Fussboden defekt ( Wasserschaden durch Vormieterin"
    Hast Du das schriftlich?

    "Jetzt ist das Jahr 2011 angefangen und der Boden ist immer noch Kaputt."
    Ich würde den VM auffordern, seiner in § 535 BGB verankerten Instandhaltungspflicht der Mietsache nachzukommen.

    "Was kann man da für Mietmunderung annehmen ich zahle 241,47€ kalt."
    Siehe: Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

    "Mein ehemaliger Vermieter ( Wohnung wurde verkauft ungesehen vom jetztigen Vermieter ) hat Steuerschulden und ich wurde aufgefordert die Miete dem Zuständigem Finanzamt zu Überweisen, 1. Muss ich das machen"
    Wer hat Dich aufgefordert? Ich würde nur einem Gerichtsbeschluss (i.d.R. vom Gerichtsvollzieher überbracht) folgen. Der Fiskus ist m.E. ein Gläubiger wie jeder andere ohne Vorrang.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. Januar 2011 um 21:33)

  • Danke Berny für die schnelle antwort :)

    Die aufforderung bzw ist das mehr ein schreiben gewesen ob ich die Drittschultner erklärung abgebe oder nicht kam Direkt vom Finanzamt wo mein Vermieter die Schulden hat.

    Das mit dem Wasserschaden habe ich gefunden aber ich denke 9% ist da in meinem fall wenig da der Fussboden echt " Schrottreif" ist. Ich werde da mal schauen was ggf andere dazu sagen oder mich mit der Hausverwaltung kurzschliessen, da sie den schaden kennt, und ggf dann nur 180 - 200€ Kaltmiete zahle was inetwa 20-25% entspricht <- nicht nach gerechnet.

    Lg Jens P.

    Einmal editiert, zuletzt von Digga (19. Januar 2011 um 05:27)

  • Hier mal ein kurzer Link zum Thema "Dritschuldnererklärung"

    Drittschuldner, Drittschuldnererklärung » ADF Inkasso Glossar/Lexikon

    Die Höhe einer Mietminderung richtet sich in erster Linie danach, inwieweit der Mietwert der Wohnung/Räume von dem Mangel beeinträchtigt ist. Ich kenne zwar die Beschädigung an dem verlegten Laminat nicht, aber nach der Schilderung glaube ich kaum, dass Sie hier mehr als 9 % Mietminderung durchsetzen können.

    Leider gibt es keine festen Minderungssätze sondern nur Richtlinien. Im Endeffekt kommt es also immer darauf an, wie im Streitfall ein Richter entscheidet.

    Abgesehen also von dem Ärger, den ein Streit über die Höhe einer Mietminderung in der Regel mit sich bringt, tendiere ich dann eher dazu zu überlegen, ob nicht das Recht der Selbsthilfe die einfachere und elegantere Lösung ist.

  • Abgesehen also von dem Ärger, den ein Streit über die Höhe einer Mietminderung in der Regel mit sich bringt, tendiere ich dann eher dazu zu überlegen, ob nicht das Recht der Selbsthilfe die einfachere und elegantere Lösung ist.

    Verstehe ich unter Selbsthilfe das ich den Fussboden selber mache quasi neues Laminat rein und das dem Vermieter in rechnung stelle bzw mit Kostenvoranschlag usw. ?

    Wenn ja sowas habe ich schon gemacht aber der Vermieter kümmert sich ein dreck um die Wohnungen, ich schreibe mit absicht wohnungen den ich habe heute erfahren das mein Vermieter nicht nur ein Mehrfamilien Haus besitzt und er vernachlässigt alle Häuser / Wohnungen. Ich habe mir schon überlegt, Laminat raus neuen Teppich rein und bei auszug nehme ich den mit den ich bin hier Unrenoviert Eingezogen, dann stellt sich aber die frage ob ich nicht wieder was neues reinmachen muss da ich ja einen Fussboden belag drin hatte... ich verzweifel langsam und ausziehen kann ich auch nicht da hier keine vergleichbare 1-1,5 zimmer wohnung gibt die frei ist oder nicht so lokal gelegen wie diese Wohnung da ich keinen Führerschein besitzt ist dieses aber vom vorteil.

    LG Jens

  • Hallo Jens,

    "Verstehe ich unter Selbsthilfe das ich den Fussboden selber mache quasi neues Laminat rein und das dem Vermieter in rechnung stelle bzw mit Kostenvoranschlag usw. ?"
    Das wird Dir rechtssicher nicht gelingen.

    "Ich habe mir schon überlegt, Laminat raus neuen Teppich rein und bei auszug nehme ich den mit den ich bin hier Unrenoviert Eingezogen, dann stellt sich aber die frage ob ich nicht wieder was neues reinmachen muss da ich ja einen Fussboden belag drin hatte..."
    Kannste schon machen, NUR!: Bei Auszug musste den alten übernommenen Bodenbelag wieder einbauen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Januar 2011 um 23:44)

  • Selbsthilfe ist grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kommt:

    § 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

    In diesem Fall also den Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auffordern und ihn gleichzeitig auf das Recht zur Selbsthilfe nach § 536a Abs. 2 BGB sowie das Recht zur Aufrechnung gem. § 556b Abs. 2 BGB hinweisen

    § 556b BGB Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    Unter Umständen bewirkt ein solches Schreiben, dass der Vermieter sprichwörtlich endlich seinen A.... bewegt. Reagiert der Vermieter dennoch in der gesetzten Frist nicht, den beschädigten Laminatboden austauschen oder austauschen lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Bei Auszug muss dann allerdings der Boden im Objekt verbleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (20. Januar 2011 um 11:49)

  • Richtig, Gruwo,
    jedoch da man sich hier auf dünnem Eis bewegt, wäre es sinnvoll, sämtliche Beweise zu sichern, damit es irgendwann am jüngsten Tag nicht vom VM her heisst, dass der alte Bodenbelag ja soo schlimm doch noch garnicht gewesen sei und der Richter dann gerne ein nicht vorhandenes Gutachten hätte...:eek:

  • Bei manchen Mängeln würde ich Dir da glatt zustimmen. Ob aber bei einem beschädigten Laminat unbedingt ein Gutachter erforderlich ist, stelle ich doch infrage. Wenn man sich zusätzlich absichern möchte wohl zu empfehlen. Aber: Einerseits ist dem Vermieter der schon beim Einzug vorhandene Schaden lt. Schilderung bekannt. Andererseits läßt sich der vorhandene Schaden durch Fotos festhalten.

    Wenn das neue Laminat fachgerecht verlegt wird und beim Auszug in der Wohnung verbleibt entsteht dem Vermieter auch kein Schaden, da nach geltender Rechtsprechung der Vermieter für die Instandhaltung von Bodenbelägen verantwortlich ist.

    Vor dem Ergreifen von Selbsthifemaßnahmen sollte aber auf jeden Fall eine Mängelmeldung mit Fristsetzung und der Ankündigung der Absicht zur Selbsthife und Aufrechnung, möglichst per Einschreiben, erfolgen. Dann kann der Vermieter später nicht behaupten, er habe von der ganzen Angelegenheit nichts gewußt. Der Vermieter kann dann auch in der gesetzten Frist agieren und selbst tätig werden, bzw. die geplante Maßnahme bei berechtigten Gründen untersagen. In letzterem Fall bliebe dann immer noch die Möglichkeit einen Gutachter zu beauftragen.

  • Schon richtig, Gruwo.
    Nur, wenn solche Angelegenheiten rechtshänngig werden, wird ein Richter es sich leicht machen und (u.a.) nach Gutachten fragen.

  • hmm ok dann danke ich allen für die Infos / Hilfe dann werde ich den Vermieter anschreiben mit einer Mietminderung wegen dem Fussboden + 4 wochen frist den schaden zu beheben, kommt da keine reaktion werde ich die Mietminderung vornehmen dann wird er reagieren, hoffentlich, wenn nicht mach ich mir halt selber den Boden neu und es bleibt bei der Mietminderung bis er neuen Boden reinmacht bzw den Boden bezahlt, sollte ich mit Mietminderung ausziehen und ich habe den Boden neu gemacht lass ich den halt drin ist ja nicht so das es nachher schlechter ist als es jetzt ist vondaher wird da wohl keiner was dagegen haben.

    Nochmals Danke

    LG jens

    Einmal editiert, zuletzt von Digga (20. Januar 2011 um 17:11)

  • Hallo Jens,
    bitte nicht vergessen: Wenn die Summe der Mietminderungen zwei Bruttomonatsmieten erreicht bzw. übersteigt, kann der VM das Mietverhältnis fristlos kündigen.:eek:

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