Darf der Allgemeinstrom/Müllabfuhr auf die Wohnfläche umgelegt werden ?

  • Hallo,

    ich habe vor kurzem die erste NK-Abrechnung meiner Wohnung erhalten und darauf gesehen, dass die Kosten für die Müllabfuhr, sowie für den Allgemeinstrom bzgl. der Wohnfläche berechnet wurden. Meine Frage ist nun, ob dies nicht hätte pro Person berechnet werden müssen, da doch beispielsweise 2 Personen in einer 50 qm Wohnung mehr Müll erzeugen als 1 Person bei derselben Wohnungsgröße. Ebenso finde ich sollte es sich auch beim Allgemeinstrom verhalten. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe ! :)

  • Betriebskosten die nicht nach Verbrauch oder Verursachung abgerechnet werden können, müssen nach der Wohnfläche abgerechnet werden. BGB § 556a Abs. 1

    Außer vertraglich wurde ein anderer Umlageschlüssel, z. B. Personen, vereinbart.

  • Hallo Rübe92,
    der VM macht es sich zu recht einfach. Bedenke, wieviel Diskussionsstoff personenabhängige Berechnung liefern könnte, bspw.: "aber ich war ja 1/2 Jahr verreist"...

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