Falscher Stromzähler - Schätzung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier hergekommen weil ich eine Frage habe und würde mich natürlich über Antworten sehr freuen und bedanke mich auch schon einmal im Voraus.

    Folgender Sachverhalt:

    Kurzfassung:

    Mein Vermieter hat mir bei Übergabe der Wohnung den falschen Stromzähler zugewiesen. Das habe ich erst nach einiger Zeit gemerkt. Es war mir daher nicht möglich den korrekten Zählerstand bei Übergabe festzuhalten. Für den Zeitraum zwischen Übergabe und Korrektur, ca. 1,5 Monate hat der Stromzähler nun einen ursprünglichen Zählerstand errechnet, der immens über dem tatsächlichen liegen muss. (über 1000 kw/h in einem 1-Personen Haushalt) Die Errechnung wurde mir erst kurz vor der Jahresabrechnung (die noch nicht erfolgt ist) bekannt.

    Langfassung:

    Bei Übergabe wurde mir durch die Verwaltungsgesellschaft des Vermieters der falsche Stromzähler zugewiesen. Es haben sich zunächst keine Anhaltspunkte ergeben, aus denen ich hätte erahnen können, dass mir der falsche Stromzähler zugewiesen wurde.

    Den falschen Stromzähler habe ich daraufhin mit dessen Zählerstand angemeldet.

    Nach einer Wochen bei einer routinemäßigen Überprüfung meines Stromverbrauchs viel mir auf, dass der Zähler erheblich schneller gestiegen war, als ich es fürgewöhnlich angenommen hätte. Nach einigem Spielen mit dem elektrischen Durchlauferhitzer war klar, dass der Zähler und das Stromnetz meiner Wohnung keine Verbindung zueinander genossen.

    Ich meldete dies der Hausverwaltung und bat darum den korrekten Zähler zugewiesen zu bekommen. Einige Tage später kam der Hausmeister und durch einiges Probieren mit dem Durchlauferhitzer fanden wir auch den korrekten Zähler. Es waren nunmehr fast zwei Wochen vergangen. Der korrekte Zähler befand sich leider auch in einem abgeschlossenen Nebenraum, sodass Zugang nur in vorheriger Absprache mit der Hausverwaltung möglich war. Für mich als Energiesparer natürlich unschön.

    Den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt habe ich natürlich unter Zeugen fotografisch festgehalten

    Sofort dachte ich natürlich an das Problem: Wie kann ich denn nun dem Anbieter den Stand bei Zeitpunkt der Übergabe (und auch Vertragsbeginn mit dem Anbieter) mitteilen, wenn ich den gar nicht kennen konnte. Der Vermieter beschwichtigte und sagte, da es sich um einen elektronischen Zähler handle, könne der Anbieter das mit Einfachheit auslesen. Da ich mich mit der Materie nicht auskenne und zudem wohl zu naiv war glaubte ich ihm.

    Mein glaube wurde noch bestärkt durch den Umstand, dass der Stromanbieter, nachdem ich ihm den Umstand gemeldet hatte auch gar nicht um einen aktuellen Zählerstand oder einen Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe bat.

    So ging dann einige Zeit ins Land, bis dann Ende Januar der Anbieter um die Ablesung des aktuellen Zählerstands bat. Natürlich bin ich dieser Aufforderung gefolgt und habe dann den aktuellen Zählerstand eingegeben. Zu diesem Zweck musste ich mich in ein mir bis dahin nicht bekanntes Onine-Portal des Anbieters einloggen. Soweit kein Problem. Nach Eingabe des Standes bestätigte man mir das auch sofort per E-Mail.

    Ich fand in diesem Online-Portal dann aber auch einen Punkt unter dem alte Zählerstände aufgeführt sein sollten und wollte natürlich wissen, welcher Stand denn nun für den Zeitpunkt der Übergabe angenommen worden war.

    Und da fand ich nun heraus, dass der Anbieter wohl tatsächlich ohne mein Wissen eine Ablesung des Stromzählers vorgenommen haben musste, ca einen Monat nachdem ich ihm gemeldet hatte dass zunächst der falsche Zähler gemeldet worden war. Wie er Zugang zum verschlossenen Raum erhalten hatte weiß ich nicht. Das Ergebnis dieser Ablesung ist jedoch realistisch und stimmt mit meinen Aufzeichnungen überein.

    Das Problem jedoch ergab sich mit dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns, also ca. 1,5 Monate vor dem Zeitpunkt der eigentlichen Ablesung. Dieser Zeitraum wurde laut Online-Portal errechnet (wobei mir das hier eher ein schönes Wort für geschätzt zu sein scheint) Die Schätzung erfolgte erheblich zu hoch. Es wurde ein Verbrauch von ca. 1000 kw/h für den vorangegangenen Monat angenommen. Ich lebe alleine und habe im Gesamtzeitraum zwischen dem Foto von 10 Tagen nach der Übergabe innerhalb eines Jahres danach insgesamt nur 900 kw/h verbraucht.

    Würde ich die Schätzung also akzeptieren, käme das einer Verdopplung meiner Stromkosten gleich. Noch ist jedoch keine Abschlussrechnung erfolgt, darum kann ich nicht sagen ob eine Abänderung der Schätzung auf Grundlage der nun erfolgten Ablesung erfolgen wird, die dann numehr für den fraglichen Zeitraum maximal ca. 150 kw/h vorsehen würde.

    Mir ist darüber hinaus nicht bekannt, unter Annahme welches Zählerstandes die Endabrechnung mit dem Vormieter erfolgte.

    Daher nun folgende Fragen:

    Es gehört meines Erachtens nach zu den mietvertraglichen Nebenpflichten des Vermieters, dem Mieter den korrekten Stromzähler kenntlich zu machen.
    Sollte daher keine Einigung mit dem Stromanbieter zustande kommen wäre der einfachste Weg für mich, meinerseits eine Schätzung auf Grundlage meines, in dem mir bekannten Zeitraum, tatsächlich erfolgten Verbrauchs vorzunehmen und den Vermieter für die Differenz zwischen dieser Rechnung und der tatsächlich an den Stromanbieter gezahlten Summe in Regress zu nehmen und im Wege der Aufrechnung vom Mietzins einzubehalten. Was haltet ihr davon?

    Zweite Möglichkeit:

    Diese Möglichkeit setzt voraus, dass die Schätzung die bei mir eingetragen wurde mit der Endabrechnungssumme des Vormieters übereinstimmt, dieser gewissermaßen nicht seinen ganzen Verbrauch bezahlt hat.
    In diesem Fall wäre dieser natürlich zur Rückerstattung verpflichtet. Das wäre für mich aber mit erheblichen Problemen in der Rechtsdurchsetzung verbunden, denn ich habe weder Anschrift noch Adresse und nicht einmal den vollen Namen.

    Es ergeben sich dazu noch mehrere grundsätzliche Probleme:

    1. Vermieter
    Der eigentliche Fehler wurde von der Hausverwaltung gemacht. Die hat mittlerweile gewechselt. Muss sich der Vermieter das Fehlverhalten der ehemaligen Hausverwaltung zurechnen lassen, d.h. wäre eine Aufrechnung überhaupt möglich oder müsste ich ggf. Forderungen gegen die alte Hauswverwaltung richten?

    2. Fristen
    Es ist mittlerweile fast ein Jahr vergangen. Ich habe jedoch von der Ablesung und der Schätzung erst jetzt erfahren.

    3. Informationserlangung
    Ich kann nicht wissen, wie die Endabrechnung des Vormieters erfolgte. Sollte ich ihn ausfindig machen ist nicht unbedingt mit Kooperation zu rechnen, in Anbetracht der Tatsache, dass er ggf. Nachzahlungen leisten müsste.


    Als Beweismittel stehen mir zur Verfügung:

    1. Eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung, dass mir der falsche Zähler genannt wurde
    2. Ein Foto des Zählerstands nach Bekanntwerden des Irrtums, dass insofern es vom Anbieter akzeptiert würde den unbekannten Zeitraum aber lediglich auf etwas über eine Woche eingrenzen würde, was unter Annahme der bisherigen Schätzung des Anbieters immer noch 250 kw/h bedeuten würde

    Zur Vereinfachung des Verständnis hier noch einmal eine Zeitlinie, die ich aus Gründen der Anonymisierung bei Gleichbehaltung der zeitlichen Abstände veränder habe.

    01. Januar - Übergabe der Wohnung und des falschen Zählers und Vertragsbeginn mit dem Stromanbieter
    07. Januar - Bekanntwerden des Irrtums
    10. Januar - Erlangung der Daten des korrekten Stromzählers inklusive Beweisfoto des Zählerstandes zu diesem Zeitpunkt
    11. Januar - Meldung an den Stromanbieter
    03. März - Ablesung des Standes durch den Netzanbieter (ohne mein Wissen) und darauf basierende überhöhte Schätzung
    10. November - Ablesung und Meldung des Zählerstandes durch mich nach Aufforderung und Kenntnisserlangung über die vorangegangene Ablesung und Schätzung seitens des Anbieters

    Das ist jetzt sehr lang geworden, darum bedanke ich mich jedenfalls fürs Lesen und für etwaige Antworten im Voraus.


    Ärgerlich für mich ist, dass ich bei jeder Form der Schätzung schlecht abschneide, denn während des Zeitraums zwischen Übergabe und Bekanntwerden des Irrtums habe ich die Wohnung gar nicht bewohnt, weshalb mir auch sofort auffiel, dass es der falsche Zähler sein musste. Der eigentliche Verbrauch sollte also bei nahezu 0 gelegen haben. Mit einer seriösen Schätzung der einen Woche könnte ich aber gut leben ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von okidok (16. Februar 2017 um 03:01)

  • Ich gebe hier im Anschluss nochmal ein paar eigene Einschätzungen ab, die ich gerne zur Diskussion stellen möchte. Dabei ist zu beachten, dass meine Kenntnisse im Mietrecht begrenzt sind und ich mich daher auf mein allgemeines Rechtsverständnis stütze.

    Zum Stromanbieter:

    Die vom Stromanbieter genannte Schätzung scheint mir im Hinblick auf §11, (3) StromGVVdie in der Verordnung vorgesehenen Bedingungen nicht zu erfüllen. Zunächst hätte der Stromanbieter bei Bekanntwerden des Irrtums eine zeitige Ablesung von mir Verlangen oder selbst durchführen müssen. Die Verordnung sieht für die Schätzung enge Rahmenbedingungen vor, die hier eigentlich nicht erfüllt sind, denn ich habe keine Ablesung verweigert. Allerdings bezieht sich die Verodnung hier natürlich nur auf Ablesungen nach einer ordnungsgemäßen Übergabe und nicht auf Zeiträume die Weder Kunden noch Anbieter bekannt sind. Nichtsdestotrotz sollten hier die selben strengen Rahmenbedingungen gelten und daher eine zeitige Ablesung durch den Kunden verlangt werden.

    Insbesondere sehe ich jedoch den ebenfalls aus §11, (3) StromVGG hervorgehenden Grundsatz, dass eine Schätzung bei Neukunden an Hand vergleichbarer Kunden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu erfolgen hat. Zwar kenne ich die geläufigen Grundlagen für solche Schätzungen nicht, da aber der durchschnittliche Stromverbrauch eines 1-Personen Haushalts aus verschiedenen Publikationen mit ca. 1500-2000 kw/h pA hervorgeht scheint mir eine Schätzung von 1000 kw/h für einen einzelnen Monat selbst bei Einberechnung eines großzügigen Polsters für den Anbieter wesentlich zu hoch.

    Meine Erfolgswahrscheinlichkeit diese Schätzungen zumindest erheblich nach unten zu drücken sehe ich insbesondere im Hinblick auf das Foto das ich habe daher als hoch an.

    In Bezug auf mögliche Regressforderungen gegenüber dem Vermieter bin ich unschlüssig. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung ist die Erlangung von Stromversorgung notwendig, was wiederum der Kenntnis der korrekten Stromzählernummer bedarf. Da die Wissenshoheit hierüber dem Vermieter obliegt, ergeht für mich daraus dass die Kenntlichmachung eine vertragliche Nebenpflicht ist.
    Diese Pflicht hat der Vermieter meiner Ansicht nach auch verletzt, indem er den falschen Stromzähler mitgeteilt hat.
    Allerdings bleibt fraglich ob mir auch ein Schaden entstanden ist.
    Komme ich zu dem Ergebnis, dass die Schätzung des Stromanbieters unrechtmäßig war, dann ist der Stromanbieter in der Pflicht. Komme ich jedoch zu dem Ergebnis das die Schätzung rechtmäßig war, wäre das ja auch gleichermaßen ein Zugeständnis, dass die Schätzung eben gerade keinen Schaden darstellt.
    Der Schaden könnte dann allenfalls in der durch die Schätzung entstandenen Ungenauigkeit bestehen, die aber schwer zu beziffern ist. Ob eben diese Ungenauigkeit bereits einen Schaden darstellt ist daher eigentlich der Dreh- und Angelpunkt meiner Überlegung.

    Das wenn der Vormieter zu wenig bezahlt haben sollte ich einen Anspruch gegen ihn habe steht außer Frage. Fraglich wäre aber noch, ob der Vermieter hier auf Grund der Verletzung seiner vertraglichen Nebenpflichten zum Ersatz der Rechtsdurchsetzungskosten verpflichtet wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von okidok (16. Februar 2017 um 04:26)

  • Habe ich bereits. Ist mit den dick gedruckten Worten Kurzfassung überschrieben.

    Die Aussage, dass es sich bei der Falschangabe des Stromzählers nicht um Mietrecht handelt halte ich für gewagt. Kannst du dafür irgendeine Begründung nennen? Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung ist die Erlangung von Stromversorgung notwendig, was wiederum der Kenntnis der korrekten Stromzählernummer bedarf. Da die Wissenshoheit hierüber dem Vermieter obliegt, ergeht für mich daraus, dass die Kenntlichmachung eine vertragliche Nebenpflicht ist. Die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht begründet regelmäßig einen schuldrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz.

    Liege ich damit also deiner Meinung nach falsch?

    Nebenbei gesagt: Ich suche hier keine Rechtsberatung. Das wäre auch in dieser Form illegal. Ich möchte ein rechtliches Problem diskutieren und nahm an, dass dieses Forum der passende Ort dazu sei. Das es praktisch vor Allem darauf ankommt dass "ich schon mit meinem Stromanbieter und dem Vermieter zu einem Ergebnis kommen muss." ist mir durchaus bewusst.

    Du scheinst an einer Diskussion nicht wirklich interessiert zu sein, denn um etwas zu diskutieren muss man seine Aussagen schon begründen.

  • Zitat

    Du liegst tatsächlich falsch, völlig falsch. Ich habe die entsprechenden §§ im BGB durchgeblättert und habe nichts von einem falsch zugewisenen Stromzähler entdecken können.

    Deiner Aussage folgend sind mietvertragliche Nebenpflichten des Vermieters also etwas das ich mir gerade ausgedacht habe, denn immerhin wird ja keine einzige davon im BGB erwähnt.

    Zitat

    Und noch einmal, über welchen Betrag reden wir hier?

    Um den Betrag für den Zeitraum in dem in Ermangelung der Kenntnis des richtigen Stromzählers keine Aufzeichnungen gemacht werden konnten und daher eine Schätzung des Anbieters erfolgte. Wenn du an dem Betrag interessiert bist: Ca. 1000 kw/h. Es liegt in der Natur einer Schätzung, dass ein genauer Betrag nicht bezifferbar ist.

  • Zitat

    Bist du ein Jurastudent oder warum meinst du so bescheuert schreiben zu müssen?

    Was eine freundliche Einleitung. Da macht es gleich Spaß miteinander zu reden. Ich wüsste nicht was ich getan haben könnte um derartige Unfreundlichkeit zu rechtfertigen. Ich werde mich sicher nicht dafür rechtfertigen korrekt zu formulieren. Ich finde es darüber hinaus auch schwierig sich von im juristischen Bereich üblichen Formulierweisen in einem Rechtsforum gestört zu fühlen.

    Zitat

    Die Zähler gehören ja nicht einmal dem Vermieter, sondern dem Versorger, der einen Vertrag mit dir abschließt.

    Das ist zwar richtig, dennoch ist der Vermieter verpflichtet einen Zugang zum Stromnetz bereitzustellen. Das ergeht aus §535 BGB, denn die Nutzung des Stromnetzes ist Bestandteil des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Wohnung. Das da von Strom nichts drinsteht kann man dem Gesetzgeber gerne anlasten wenn man möchte, es ist aber ein in der Rechtsprechung gefestigter Grundsatz. Ebensowenig wie ein Mieter neue Wasserrohre verlegen darf, darf er auch nicht auf eigene Faust einen Stromzähler durch den Versorger installieren lassen und wenn er es dennoch versucht, werdet ihr bei einer google Suche schnell herausfinden, dass Versorger das regelmäßig mit der Begründung ablehnen, der Eigentümer müsste diesen Antrag stellen. Das hat den einfachen Grund, dass mit der Installation eines Stromzählers Rechte und Pflichten einhergehen, die das Mietverhältnis überdauern können, von dem baulichen Aspekt mal ganz abgesehen.
    Wenn hier nun die Behauptung aufgestellt wird, dass die Pflicht des Vermieters zur Bereitstellung eines solchen, nicht auch die Kenntlichmachung des richtige Stromzählers umfasst, ist das einfach nur weltfremd.

    Wenn ihr anderer Meinung seid, dann würde ich eine Erklärung begrüßen wie genau ihr euch das vorstellt, wie Mieter dann in Zukunft ihren Stromzähler finden sollen? Mein Vorschlag wäre dann eine Hauptsicherung nach der anderen zu ziehen und zu gucken wann das Licht ausgeht. Das dürfte in größeren Wohnblöcken regelmäßig für Aufruhr sorgen wenn ein Umzug ansteht.

    Zitat

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, deine Zeitlinie. Wenn du bereits 6 Tage nach dem Einzug über den Irrtum aufgeklärt worden bist, dann besteht ein Ungenauigkeit von 6 Tagen. Was muss denn da geschätzt werden?

    Das ist natürlich richtig. Eitlerweise möchte ich hier anfügen, dass ich über den Irrtum aufgeklärt habe und nicht umgekehrt. Die Ungenauigkeit umfasst insgesamt 9 Tage, da ich zwar bereits nach 6 Tagen den Fehler bemerkt, aber erst nach 9 Tagen dann den korrekten Zähler bekommen habe.

    Das Problem ist nun aber das ich durch die Falschaussage des Vermieters (Aus dem elektronischen Zähler lasse sich der Stand zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Anbieter auslesen, wobei das stimmen mag, ist aber jedenfalls nicht passiert) dem Anbieter nur die Nummer des neuen Zählers mitgeteilt habe, nicht aber den Stand, da ich davon ausging diesen würde er dann über den elektronischen Zähler selbst auslesen müssen.

    Ich habe dennoch ein Foto vom Zählerstand dieses Tages. Ob der Anbieter das als Beweis akzeptieren wird ist nicht absehbar, aber auch nicht Gegenstand meiner Frage.

    Was der Anbieter nun tatsächlich getan hat ist einen Monat später ausgelesen und von da völlig überhöht heruntergerechnet und allein während dieses Zeitraums einen Verbrauch der dem gesamten restlichen Jahresverbrauch entspricht angesetzt.

    Legt man jedoch die massiv überhöhte Schätzung des Anbieters zu Grunde, würde er selbst für diese 9 Tage noch knapp 300kw/h Schätzen.
    Das mögen nun lediglich 75 Euro sein, die ich wahrscheinlich mit Hinweis auf 1-Personen Haushalt und §11 StromGVV noch einmal nach unten drücken könnte aber im Grunde möchte ich überhaupt nicht für einen vermeidbaren Fehler des Vermieters einstehen.

    Das Problem ist nun aber, dass der Stromanbieter außer möglicherweise einer überhöhten Schätzung nichts falsch gemacht hat. Aus rechtlicher Sicht habe ich ebenfalls nichts falsch gemacht.

    Wenn wir nun zu dem Ergebnis kommen, dass diese oder eine andere Schätzung korrekt wären, dann hätte ich in rechtlicher Hinsicht keinen (offensichtlichen) Schaden genommen, könnte also allerhöchstens die aus der Schätzung hervorgehende Ungenauigkeit als Schaden geltend machen.

    Der einzige der in der Kette, meiner Meinung nach unstrittig, etwas falsch gemacht hat, ist der Vermieter. Daher wäre mein Plan diesen, ich nenne es mal "Ungenauigkeitsschaden", beim Vermieter geltend zu machen.

    Ob ich das wirklich mache ist natürlich noch einmal eine andere Frage. Interessieren würden mich aber rechtlich begründete Einschätzungen zur Erfolgswahrscheinlichkeit, denn immerhin handelt es sich hier ja um ein Diskussionforum und nicht um ein illegales Rechtsberatungsforum, oder liege ich damit falsch?

  • Hallo,
    Kurzfassung zu Deinem Roman:

    Es gehört meines Erachtens nach zu den mietvertraglichen Nebenpflichten des Vermieters, dem Mieter den korrekten Stromzähler kenntlich zu machen.


    Genauso, wie man von Dir eine Gegenkontrolle erwarten kann. Wofür gibt es Übergabeprotokolle bei Mietbeginn und Mietende?

  • Eher ein Auszug, aber gut, dass ich lang schreibe weiß ich. Es sollte aber doch eigentlich jedem hier klar sein, dass Beiträge in Internetforen generell freiwilliger Natur sind. Niemand ist verpflichtet sie zu lesen oder zu kommentieren, wenn ihr nicht wollt, müsst ihr nicht. Warum dann ständig Seitenhiebe sein müssen ist mir nicht klar.

    Aber dennoch begrüße ich den produktiven Beitrag.

    Dem würde ich aber entgegensetzen, dass die Gegenkontrolle für den Laien nur schwer durchführbar ist. In einem Haus mit weit mehr als 30 Stromzählern den richtigen zu finden ist eine aufwendige Sache, zumal der richtige Stromzähler darüber hinaus noch in einem Nebenraum ist, der bei Übergabe nicht mal zugänglich war. Solche Aufgaben werden normalerweise durch Fachleute geleistet und sind meines Erachtens nach einem Laien im Rahmen einer Übergabe nicht zumutbar.

    Ich halte es auch durchaus für zumutbar, dass der Vermieter entsprechend korrekte Aufzeichnungen führen muss und im Zweifelsfall auch für die Fehlerhaftigkeit seiner Aufzeichnungen einzustehen hat.

  • Eher ein Auszug, aber gut, dass ich lang schreibe weiß ich. Es sollte aber doch eigentlich jedem hier klar sein, dass Beiträge in Internetforen generell freiwilliger Natur sind. Niemand ist verpflichtet sie zu lesen oder zu kommentieren, wenn ihr nicht wollt, müsst ihr nicht. Warum dann ständig Seitenhiebe sein müssen ist mir nicht klar.

    Aber dennoch begrüße ich den produktiven Beitrag.

    Dem würde ich aber entgegensetzen, dass die Gegenkontrolle für den Laien nur schwer durchführbar ist. In einem Haus mit weit mehr als 30 Stromzählern den richtigen zu finden ist eine aufwendige Sache, zumal der richtige Stromzähler darüber hinaus noch in einem Nebenraum ist, der bei Übergabe nicht mal zugänglich war. Solche Aufgaben werden normalerweise durch Fachleute geleistet und sind meines Erachtens nach einem Laien im Rahmen einer Übergabe nicht zumutbar.

    Ich halte es auch durchaus für zumutbar, dass der Vermieter entsprechend korrekte Aufzeichnungen führen muss und im Zweifelsfall auch für die Fehlerhaftigkeit seiner Aufzeichnungen einzustehen hat.

    Hallo,

    ernsthaft meine Frage, was willst du denn hier noch Diskutieren, der Vermieter hat einen Fehler gemacht, die Angelegenheit wurde doch für alle Beteiligten zufriedenstellend revidiert und ausgeglichen.

    Und es ist jedem Mieter, der kann sogar dumm sein zuzumuten einen Stromzähler abzulesen, denn das muss er je nach Anbieter auch während der Mietzeit und den Zählerstand mitteilen an den Versorger, die Werte in ein Protokoll einzutragen.

    Vor allem, in welcher Form soll nun der Vermieter hier einstehen, er hat einen Fehler gemacht und meines Wissens nach sind Fehler genau dazu da, diese auch zu machen.

    Willst du ihn hängen sehen, sollte er dir eine Monatsmiete erlassen oder vor dir zu kreuze kriechen, was willst du?

    Gruß
    BHShuber

  • Wann wurde bitte die Angelenheit für alle Beteiligten zufridenstellend revidiert und ausgeglichen?

    Nichts wurde ausgeglichen. Ich habe jetzt die Anstrengung und die Kosten am Hacken. Ich muss dem Stromanbieter hinterherrennen, dass er eben kein Recht zu schätzen hat. Ich muss wahrscheinlich so oder so eine Schätzung für mindestens einen geringen Zeitraum in Kauf nehmen und damit mehr bezahlen.

    Das einzige was der Vermieter gemacht hat ist mir den korrekten Stromzähler verspätet zugewiesen und dann eine falsche Schutzbehauptung aufgestellt, die dieses Problem erst verursacht hat. Soll ich ihm dafür jetzt auch noch dankbar sein?

    Einstehen soll der Vermieter dafür, dass ich aktuell mit dem Stromanbieter darüber verhandeln muss ob ich jetzt dank Schätzung die doppelten Stromkosten auf mich zu kommen, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt einen Fehler gemacht habe. Wenn sich die Schätzung nicht abwenden lässt und mir dadurch Mehrkosten entstehen, dann finde ich es nur fair dass derjenige der den Fehler gemacht hat auch dafür einsteht. Ich erwarte sonst nichts vom Vermieter, nur dass er für seinen Fehler einsteht.

    Es geht hier an keiner Stelle darum den Stromzähler abzulesen. Es ging darum das die Übergabe mit dem falschen erfolgte und für den anschließenden Zeitraum bis zur Richtigstellung eine Schätzung für den richtigen erfolgte.
    Ich hatte nie die Möglichkeit den Richtigen abzulesen.

  • Wann wurde bitte die Angelenheit für alle Beteiligten zufridenstellend revidiert und ausgeglichen?

    Nichts wurde ausgeglichen. Ich habe jetzt die Anstrengung und die Kosten am Hacken. Ich muss dem Stromanbieter hinterherrennen, dass er eben kein Recht zu schätzen hat. Ich muss wahrscheinlich so oder so eine Schätzung für mindestens einen geringen Zeitraum in Kauf nehmen und damit mehr bezahlen.

    Das einzige was der Vermieter gemacht hat ist mir den korrekten Stromzähler verspätet zugewiesen und dann eine falsche Schutzbehauptung aufgestellt, die dieses Problem erst verursacht hat. Soll ich ihm dafür jetzt auch noch dankbar sein?

    Einstehen soll der Vermieter dafür, dass ich aktuell mit dem Stromanbieter darüber verhandeln muss ob ich jetzt dank Schätzung die doppelten Stromkosten auf mich zu kommen, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt einen Fehler gemacht habe. Wenn sich die Schätzung nicht abwenden lässt und mir dadurch Mehrkosten entstehen, dann finde ich es nur fair dass derjenige der den Fehler gemacht hat auch dafür einsteht. Ich erwarte sonst nichts vom Vermieter, nur dass er für seinen Fehler einsteht.

    Es geht hier an keiner Stelle darum den Stromzähler abzulesen. Es ging darum das die Übergabe mit dem falschen erfolgte und für den anschließenden Zeitraum bis zur Richtigstellung eine Schätzung für den richtigen erfolgte.
    Ich hatte nie die Möglichkeit den Richtigen abzulesen.

    Hallo,

    na jetzt kommen wir der Sache doch näher, bitte zu bedenken, dass der richtige Zähler ja dann jemand anderen zugewiesen wurde, möchtest du gerne dessen Stromkosten übernehmen, nein denke ich, so bleibt doch nur eine Schätzung des Stromanbieters.

    Die Unannehmlichkeiten, bzw. nachweisbare Kosten die du durch diesen Fehler hast, kannst du doch dem Vermieter anlasten, hierzu brauchts nur einen findigen Rechtsverdreher, der macht das schon und du musst dich nicht ellenlang darüber ärgern.

    Na dann, wenn du so der Überzeugung bist, das ahnden zu müssen, erwarte, dass du bei der nächsten Mieterhöhung oder kleinster Verfehlung deinerseits das Mietverhältnis betreffend auf der Liste ganz oben stehen wirst, bedenke lohnt es sich hier sich mit dem Vermieter zu verscherzen.

    Wenn ja, verklag ihn!

    Gruß
    BHSHuber

  • Wurde er nicht. Mir wurde kurzzeitig ein beliebiger Zähler eines anderen Mieters zugewiesen, der währenddessen von diesem Mieter bezahlt wurde. Dieser Zähler wurde auch nie auf mich angemeldet, da ich ja schnell genug bemerkt habe dass es der falsche war.

    Mein eigener Zähler war währenddessen quasi nicht besetzt. Ob mein Vormieter derjenige ist der dadurch das ich geschätzt wurde gebünstigt wurde kann ich nicht sagen, genauso ist aber möglich, dass der Anbieter des Vormieters diesen ebenfalls geschätzt hat und zwischen den beiden Anbietern nun unterschiedliche Endabrechnungsstände bestehen. Kenne mich da nicht aus, weiß nicht ob die Anbieter das untereinander kommunizieren.

    Wenn ich jetzt am Ende 250 Euro oder mehr Kosten durch die Schätzung habe, dann finde ich es nur fair das derjenige der sie verursacht hat sie auch begleicht. Mag sein das du das anders siehst, aber warum sich hier alle auf die Seite eines Vermieters stellen der nicht in der Lage ist ein paar Nummern beisammenzuhalten und noch dazu einen klaren Fehler begangen hat entzieht sich mir. Warum man für diesen grundlegenden Zusammenhang nun einen "Rechtsverdreher" braucht ist mir auch nicht ersichtlich oder findest du es etwa Rechtsverdrehung wenn jemand für seinen Fehler einstehen muss.

    Auch wenn es vielleicht deiner Weltsicht entspricht direkt frontal auf jemanden loszugehen ohne vorher das Gespräch zu suchen, würde ich natürlich zuerst eine einvernehmliche Lösung suchen. Wenn du hier direkt von verklagen sprichst lässt das auch tief blicken.

    Ich suche sicher keinen Konflikt mit meinem Vermieter, aber seine Rechnungen bezahle ich deswegen noch lange nicht. Wenn du gern Duckmäusertum betreiben möchtest um nicht auf irgendeiner Liste zu stehen, bitte sehr!

  • So Jungs ich bin dann mal weg. Ist ja nicht auszuhalten eure Überheblichkeit. Dreht euch doch im Kreis um euch selbst. Kleiner Tipp für die Zukunft: Wenn man den Text nicht liest, vielleicht einfach mal den Rand halten.

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