Hallo zusammen,
ich bin neu hier hergekommen weil ich eine Frage habe und würde mich natürlich über Antworten sehr freuen und bedanke mich auch schon einmal im Voraus.
Folgender Sachverhalt:
Kurzfassung:
Mein Vermieter hat mir bei Übergabe der Wohnung den falschen Stromzähler zugewiesen. Das habe ich erst nach einiger Zeit gemerkt. Es war mir daher nicht möglich den korrekten Zählerstand bei Übergabe festzuhalten. Für den Zeitraum zwischen Übergabe und Korrektur, ca. 1,5 Monate hat der Stromzähler nun einen ursprünglichen Zählerstand errechnet, der immens über dem tatsächlichen liegen muss. (über 1000 kw/h in einem 1-Personen Haushalt) Die Errechnung wurde mir erst kurz vor der Jahresabrechnung (die noch nicht erfolgt ist) bekannt.
Langfassung:
Bei Übergabe wurde mir durch die Verwaltungsgesellschaft des Vermieters der falsche Stromzähler zugewiesen. Es haben sich zunächst keine Anhaltspunkte ergeben, aus denen ich hätte erahnen können, dass mir der falsche Stromzähler zugewiesen wurde.
Den falschen Stromzähler habe ich daraufhin mit dessen Zählerstand angemeldet.
Nach einer Wochen bei einer routinemäßigen Überprüfung meines Stromverbrauchs viel mir auf, dass der Zähler erheblich schneller gestiegen war, als ich es fürgewöhnlich angenommen hätte. Nach einigem Spielen mit dem elektrischen Durchlauferhitzer war klar, dass der Zähler und das Stromnetz meiner Wohnung keine Verbindung zueinander genossen.
Ich meldete dies der Hausverwaltung und bat darum den korrekten Zähler zugewiesen zu bekommen. Einige Tage später kam der Hausmeister und durch einiges Probieren mit dem Durchlauferhitzer fanden wir auch den korrekten Zähler. Es waren nunmehr fast zwei Wochen vergangen. Der korrekte Zähler befand sich leider auch in einem abgeschlossenen Nebenraum, sodass Zugang nur in vorheriger Absprache mit der Hausverwaltung möglich war. Für mich als Energiesparer natürlich unschön.
Den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt habe ich natürlich unter Zeugen fotografisch festgehalten
Sofort dachte ich natürlich an das Problem: Wie kann ich denn nun dem Anbieter den Stand bei Zeitpunkt der Übergabe (und auch Vertragsbeginn mit dem Anbieter) mitteilen, wenn ich den gar nicht kennen konnte. Der Vermieter beschwichtigte und sagte, da es sich um einen elektronischen Zähler handle, könne der Anbieter das mit Einfachheit auslesen. Da ich mich mit der Materie nicht auskenne und zudem wohl zu naiv war glaubte ich ihm.
Mein glaube wurde noch bestärkt durch den Umstand, dass der Stromanbieter, nachdem ich ihm den Umstand gemeldet hatte auch gar nicht um einen aktuellen Zählerstand oder einen Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe bat.
So ging dann einige Zeit ins Land, bis dann Ende Januar der Anbieter um die Ablesung des aktuellen Zählerstands bat. Natürlich bin ich dieser Aufforderung gefolgt und habe dann den aktuellen Zählerstand eingegeben. Zu diesem Zweck musste ich mich in ein mir bis dahin nicht bekanntes Onine-Portal des Anbieters einloggen. Soweit kein Problem. Nach Eingabe des Standes bestätigte man mir das auch sofort per E-Mail.
Ich fand in diesem Online-Portal dann aber auch einen Punkt unter dem alte Zählerstände aufgeführt sein sollten und wollte natürlich wissen, welcher Stand denn nun für den Zeitpunkt der Übergabe angenommen worden war.
Und da fand ich nun heraus, dass der Anbieter wohl tatsächlich ohne mein Wissen eine Ablesung des Stromzählers vorgenommen haben musste, ca einen Monat nachdem ich ihm gemeldet hatte dass zunächst der falsche Zähler gemeldet worden war. Wie er Zugang zum verschlossenen Raum erhalten hatte weiß ich nicht. Das Ergebnis dieser Ablesung ist jedoch realistisch und stimmt mit meinen Aufzeichnungen überein.
Das Problem jedoch ergab sich mit dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns, also ca. 1,5 Monate vor dem Zeitpunkt der eigentlichen Ablesung. Dieser Zeitraum wurde laut Online-Portal errechnet (wobei mir das hier eher ein schönes Wort für geschätzt zu sein scheint) Die Schätzung erfolgte erheblich zu hoch. Es wurde ein Verbrauch von ca. 1000 kw/h für den vorangegangenen Monat angenommen. Ich lebe alleine und habe im Gesamtzeitraum zwischen dem Foto von 10 Tagen nach der Übergabe innerhalb eines Jahres danach insgesamt nur 900 kw/h verbraucht.
Würde ich die Schätzung also akzeptieren, käme das einer Verdopplung meiner Stromkosten gleich. Noch ist jedoch keine Abschlussrechnung erfolgt, darum kann ich nicht sagen ob eine Abänderung der Schätzung auf Grundlage der nun erfolgten Ablesung erfolgen wird, die dann numehr für den fraglichen Zeitraum maximal ca. 150 kw/h vorsehen würde.
Mir ist darüber hinaus nicht bekannt, unter Annahme welches Zählerstandes die Endabrechnung mit dem Vormieter erfolgte.
Daher nun folgende Fragen:
Es gehört meines Erachtens nach zu den mietvertraglichen Nebenpflichten des Vermieters, dem Mieter den korrekten Stromzähler kenntlich zu machen.
Sollte daher keine Einigung mit dem Stromanbieter zustande kommen wäre der einfachste Weg für mich, meinerseits eine Schätzung auf Grundlage meines, in dem mir bekannten Zeitraum, tatsächlich erfolgten Verbrauchs vorzunehmen und den Vermieter für die Differenz zwischen dieser Rechnung und der tatsächlich an den Stromanbieter gezahlten Summe in Regress zu nehmen und im Wege der Aufrechnung vom Mietzins einzubehalten. Was haltet ihr davon?
Zweite Möglichkeit:
Diese Möglichkeit setzt voraus, dass die Schätzung die bei mir eingetragen wurde mit der Endabrechnungssumme des Vormieters übereinstimmt, dieser gewissermaßen nicht seinen ganzen Verbrauch bezahlt hat.
In diesem Fall wäre dieser natürlich zur Rückerstattung verpflichtet. Das wäre für mich aber mit erheblichen Problemen in der Rechtsdurchsetzung verbunden, denn ich habe weder Anschrift noch Adresse und nicht einmal den vollen Namen.
Es ergeben sich dazu noch mehrere grundsätzliche Probleme:
1. Vermieter
Der eigentliche Fehler wurde von der Hausverwaltung gemacht. Die hat mittlerweile gewechselt. Muss sich der Vermieter das Fehlverhalten der ehemaligen Hausverwaltung zurechnen lassen, d.h. wäre eine Aufrechnung überhaupt möglich oder müsste ich ggf. Forderungen gegen die alte Hauswverwaltung richten?
2. Fristen
Es ist mittlerweile fast ein Jahr vergangen. Ich habe jedoch von der Ablesung und der Schätzung erst jetzt erfahren.
3. Informationserlangung
Ich kann nicht wissen, wie die Endabrechnung des Vormieters erfolgte. Sollte ich ihn ausfindig machen ist nicht unbedingt mit Kooperation zu rechnen, in Anbetracht der Tatsache, dass er ggf. Nachzahlungen leisten müsste.
Als Beweismittel stehen mir zur Verfügung:
1. Eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung, dass mir der falsche Zähler genannt wurde
2. Ein Foto des Zählerstands nach Bekanntwerden des Irrtums, dass insofern es vom Anbieter akzeptiert würde den unbekannten Zeitraum aber lediglich auf etwas über eine Woche eingrenzen würde, was unter Annahme der bisherigen Schätzung des Anbieters immer noch 250 kw/h bedeuten würde
Zur Vereinfachung des Verständnis hier noch einmal eine Zeitlinie, die ich aus Gründen der Anonymisierung bei Gleichbehaltung der zeitlichen Abstände veränder habe.
01. Januar - Übergabe der Wohnung und des falschen Zählers und Vertragsbeginn mit dem Stromanbieter
07. Januar - Bekanntwerden des Irrtums
10. Januar - Erlangung der Daten des korrekten Stromzählers inklusive Beweisfoto des Zählerstandes zu diesem Zeitpunkt
11. Januar - Meldung an den Stromanbieter
03. März - Ablesung des Standes durch den Netzanbieter (ohne mein Wissen) und darauf basierende überhöhte Schätzung
10. November - Ablesung und Meldung des Zählerstandes durch mich nach Aufforderung und Kenntnisserlangung über die vorangegangene Ablesung und Schätzung seitens des Anbieters
Das ist jetzt sehr lang geworden, darum bedanke ich mich jedenfalls fürs Lesen und für etwaige Antworten im Voraus.
Ärgerlich für mich ist, dass ich bei jeder Form der Schätzung schlecht abschneide, denn während des Zeitraums zwischen Übergabe und Bekanntwerden des Irrtums habe ich die Wohnung gar nicht bewohnt, weshalb mir auch sofort auffiel, dass es der falsche Zähler sein musste. Der eigentliche Verbrauch sollte also bei nahezu 0 gelegen haben. Mit einer seriösen Schätzung der einen Woche könnte ich aber gut leben ![]()