Wohnung steht nich komplett zur Verfügung - Sonderkündigung

  • Hallo,

    die Geschichte ist etwas kompliziert. Ich halte mich kurz.
    Wir hätten zum 1.1. in eine neue Wohnung einziehen können. Das Haus wurde vollständig kernsaniert. Leider kam es zu einer Explosion durch unbekannte Dritte vor dem Haus wodurch in unserer Wohnung die Fenster zerstört wurden. Der Boden in der Wohnung wurde ebenfalls beschädigt. Damit war ein Einzug zum 1.1. natürlich unmöglich. Nun wurde uns versichert, dass die Schäden behoben werden und wir zum 1.2. rein können. Jetzt wurde nur eine Teilübergabe gemacht für Bad und Küche, da die beschädigten Zimmer immer noch nicht komplett zur Verfügung stehen.

    Frage:

    Da uns der Eigentümer / Bauleiter / Vermieter bisher keinen konkreten Termin nennen konnte, bis wann die Schäden vollständig behoben werden, überlegen wir nun ob es grundsätzlich die Möglichkeit gibt die Wohnung per Sonderkündigungsrecht zu kündigen? Oder welche Möglichkeiten gibt es für eine Mietminderung? Und hat der Vermieter die Pflicht die Wohnung schnellst möglich herzurichten?

    Am ursprünglichen Vertrag wurde nichts geändert. lt. diesem "gehört" uns die Wohnung seit Januar. Prekär ist auch, dass wir zum Ende Februar aus der alten Wohnung raus müssen, da uns ja mündlich versichert wurde, dass wir zum Februar komplett einziehen können.

    Hat einer einen Rat, Tipp Hilfe?? Danke!

  • Euch wurde etwas mündlichversichert. Kannst Du das auch beweisen? Was bringt dir ein Sonderkündigungsrecht, wenn Du keine Wohnung hast. Eine Möglichkeit wäre, in die Räume die zur Verfügung stehen einziehen, die Miet entsprechend zu kürzen. In ein Hotel ziehen wäre aus Kostengründen gut zu überlegen. Bedenke, Du hast eine mündliche Zusage...

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