Zu viel Kaution einbehalten

  • Folgendes Szenario:
    Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin ausgezogen. Eine mängelfreie Übergabe (inklusive Protokoll) hat stattgefunden. Nun hat der Vermieter einen Teil der Kaution ausbezahlt (ein Betrag, nennen wir ihn X, für die Nebenkosten wurde einbehalten).
    Jetzt gleich meine erste Frage:

    1. Hat der Vermieter damit auf die ihm zustehende Frist von 6 Monaten automatisch verzichtet?

    Jetzt ist die NK Abrechnung für 2015 eingetroffen. Daraus hat sich für mich ein drei stelliges Guthaben ergeben. Der angesprochene Betrag X war ebenfalls dreistellig. Mein Guthaben beim Vermieter ist also die NK Rückzahlung (Y) und der einbehaltene Betrag (X). Ich habe den Vermieter nun aufgefordert einen Großteil dieses "Guthabens" mir zu überweisen. Er weigert sich nun und will lediglich die NK Rückzahlung (Y) leisten. Das würde heißen das er den Betrag X weiterhin einbehalten will.
    Der Betrag X hat sich auf den Zeitraum 2015 + Restmietzeit 2016 bezogen. Da ja 2015 nun abgerechnet ist gehe ich mal davon aus der auch der einbehaltene Betrag entsprechend verringert werden muss.

    Damit der Frieden gewahrt bleibt hatte ich dem Vermieter angeboten, das er immer noch einen Teil einbehalten darf. Das wurde aber ignoriert und der höhere Betrag X soll wieder einbehalten werden.

    Dazu habe ich dann folgenden gefunden:

    Zitat von Mieterverein Hamburg

    Ein Einbehalt für noch ausstehende Abrechnungen ist aber nur zulässig, soweit die Kaution zur Absicherung etwaiger Nachforderungen des Vermieters voraussichtlich benötigt wird (BGH, Urteil vom 18.1.2006, VIII ZR 71/05). Das ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998, MieterJournal 4/98 S.8).


    Quelle

    Damit ist für mich eigentlich klar, das ich das Geld zurückfordern kann. Die Frage ist für mich jetzt ob sich der Vermieter auf seine 6 Monate beziehen kann (obwohl er auf diese ja eigentlich verzichtet hat) und wie ich weiter vorgehe.

    Ich habe nun eine Frist gesetzt und würde danach 2 (oder besser 3?) Mahnungen als Einschreiben versenden. Wie geht es nach den Mahnungen weiter? Ich möchte natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    Der VM hat die Pflicht, die Kaution binnen sechs Monate nach der Rückgabe der Mietsache - bis auf einen Sicherheits-Betrag ~2-3 mtl. BetrkVZ - abzurechnen.
    Ob sich die Streiterei lohnt, musst Du selbst entscheiden. Hier gibt es nur Meinungen, keine Rechtsberatung.

  • Das hat leider meine Frage nicht beantwortet:

    Vor Gericht und auf hoher See.......

    Womit dann automatisch Bernys Aussage zum Thema "lohnt sich das", aktuell wird.

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