Neuer Vermieter, ab wann darf Miete erhöht werden?

  • Hallo Zusammen.
    Wir wohnen auf einem Vierkanthof zur Miete. Nun soll der Hof verkauft werden. Da sich hier zwei Einfamilienhäuser (eins bewohnt vom Eigentümer und eins von derTochter die dann ausziehen) plus eins mit zwei Mietparteien, gehe ich mal davon aus, dass die Wohnungen weiter vermietet werden und wir wohnen bleiben können. Doch da wir auf 126qm sehr günstig wohnen, befürchten wir, dass die Miete erhöht wird. Dies würden wir jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag hinnehmen, ansonsten ausziehen.

    Nun meine Frage. Kann mir jemand sagen, ab wann der neue Eigentümer die Miete erhöhen darf. Ab sofort, oder hat man da auch wie bei der Kündigung eine Frist von 3 Monaten?

  • Zitat

    Kann mir jemand sagen, ab wann der neue Eigentümer die Miete erhöhen darf.

    Sobald er im Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer steht und die letzte Mieterhöhung, da mögliche Maximum vorausgesetzt, mindestens 3 Jahre her ist. Ausnahme Mieterhöhung wegen Modernisierung.

    Zitat

    Ab sofort, oder hat man da auch wie bei der Kündigung eine Frist von 3 Monaten?

    Geht dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zu ist die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen, wenn der Mieter nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

    Gemäß § 558 BGB darf die Miete um maximal 20 %, mancherorts nur um 15 %, binnen 3 Jahren erhöht werden

  • Hallo anitari,

    ... und die letzte Mieterhöhung, da mögliche Maximum vorausgesetzt, mindestens 3 Jahre her ist.
    ..
    Gemäß § 558 BGB darf die Miete um maximal 20 %, mancherorts nur um 15 %, binnen 3 Jahren erhöht werden

    Du hast dich etwas unglücklich ausgedrückt. Der Fragesteller könnte denken, erst nach 3 Jahren kann die Mieterhöhung erfolgen. Dies ist jedoch falsch.

    Richtig ist (meines Wissens nach): Mieterhöhung ist immer bereits nach 1 Jahr möglich - und zwar gerechnet von der letzten Erhöhung, unabhänig davon, wer der Vermieter ist -also auch bei einem Vermieterwechsel. Die Mieterhöhungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren dürfen jedoch zusammen 20% (bzw. in einigen festgelegten Regionen 15%) nicht überschreiten.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

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