Wasserohre in Bad und Küche erneuern

  • Einen schönen guten Tag,

    meine Frau und ich wohnen seit vier Jahren in einem 35 Jahre altem, 7-stöckigen Haus mit ca. 20 Partien.
    Nachdem aus unseren Kaltwasserhähnen nur noch ca. 4 Liter pro Minute kommen, hat sich der Vermieter einverstanden erklärt, die Wasserrohre erstmalig zu erneuern. Dazu müssen natürlich auch teilweise Kacheln (aus dem Jahr 1980, gruselig) abgeschlagen werden.

    Unser Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich für die Instandhaltung zu sorgen hat. Eine neue, komplette Verkachelung ist nicht vorgesehen.
    1. Müssen meine Frau und ich hinnehmen, dass in Bad und Küche "Flickenteppich-Kachelwände" entstehen da der Vermieter (zum Glück) die Ursprünglichen Designs nicht mehr auf Lager hat, und diese auch seit langem nicht mehr verkauft werden?

    Selbst wenn die Arbeiten nur auf das notwendigste beschränkt werden, würden Bad und Küche für mind. drei Tage nicht mehr nutzbar sein.
    2. Sind wir für unsere Unterbringung und die daraus entstehenden Kosten in dieser Zeit verantwortlich?

    Herzlichen Dank vorab!

  • Hallo Thomas61,

    "Unser Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich für die Instandhaltung zu sorgen hat. Eine neue, komplette Verkachelung ist nicht vorgesehen."
    - Da ist er aber irriger Auffassung. Er hat die Ursprungszustand bei Mietbeginn wieder herzustellen (§ 535 BGB).

    "Müssen meine Frau und ich hinnehmen, dass in Bad und Küche "Flickenteppich-Kachelwände" entstehen da der Vermieter (zum Glück) die Ursprünglichen Designs nicht mehr auf Lager hat, und diese auch seit langem nicht mehr verkauft werden?"
    - Dann müsste er vergleichbare (Design und Qualität) Fliesen nehmen.

    "Selbst wenn die Arbeiten nur auf das notwendigste beschränkt werden, würden Bad und Küche für mind. drei Tage nicht mehr nutzbar sein."
    - Wäre ein Grund für eine angemessene Mietminderung. (Google hilft.)

    "Sind wir für unsere Unterbringung und die daraus entstehenden Kosten in dieser Zeit verantwortlich?"
    - Hmm, Hotel Ritz...?

  • Hallo Thomas61,

    "Unser Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich für die Instandhaltung zu sorgen hat. Eine neue, komplette Verkachelung ist nicht vorgesehen."
    - Da ist er aber irriger Auffassung. Er hat die Ursprungszustand bei Mietbeginn wieder herzustellen (§ 535 BGB).

    "Müssen meine Frau und ich hinnehmen, dass in Bad und Küche "Flickenteppich-Kachelwände" entstehen da der Vermieter (zum Glück) die Ursprünglichen Designs nicht mehr auf Lager hat, und diese auch seit langem nicht mehr verkauft werden?"
    - Dann müsste er vergleichbare (Design und Qualität) Fliesen nehmen.

    Wir reden hier ja von "optischen" Mängeln? Und da sind eigentlich keine. Man sollte sich bei der Sanierung also an vergleichbare Fliesen halten, die selben wir man schlich nicht mehr bekommen.
    Aber das begründet nicht eine Komplettsanierung des Bades und er Küche.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (8. Februar 2017 um 15:19)

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