Ein Zimmer ohne Boden ?!

  • Guten Tag,
    da ich bald meine erste eigene Wohnung beziehen möchte und trotz einiger Recherche im Internet nicht schlauer geworden bin, versuche ich es nun über diesen Weg.
    Ich schildere kurz den Fall:
    Ich habe eine Wohnung in Aussicht, in einem Zimmer liegt Teppichboden den die jetzige Mieterin noch von der Vormieterin übernommen hat. Sie sagte, der Teppich müsse jetzt raus (Möchte ich auch nicht übernehmen). Allerdings befindet sich unter dem Teppich lediglich Estrich. Ich habe beim Vermieter nachgefragt und der meinte es sei unsere Angelegenheit da einen Boden zu verlegen. Das kommt mir doch sehr komisch vor, denn entweder man vermietet eine Wohnung komplett mit oder halt komplett ohne Boden, oder etwa nicht ? Er hat allerdings bestätigt, dass der Teppichboden entfernt werden muss. Er sagte allerdings auch nichts von einer Mietminderung oder einer Entschädigung, wenn wir den Boden verlegen.
    In allen anderen Zimmern ist Laminat verlegt ohne Fliesen. Noch wurde kein Mietvertrag vorgelegt oder unterschrieben.

    Kann mir da Jemand von euch aufgrund seiner Erfahrung weiterhelfen ?

    Einmal editiert, zuletzt von MitRecht (4. Februar 2017 um 16:24)

  • Zitat

    Das kommt mir doch sehr komisch vor, denn entweder man vermietet eine Wohnung komplett mit oder halt komplett ohne Boden, oder etwa nicht ?

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Mietsache mit Bodenbelag auszustatten. Es sei denn er hat sich vertraglich dazu verpflichtet.

    Zitat

    Er sagte allerdings auch nichts von einer Mietminderung oder einer Entschädigung, wenn wir den Boden verlegen.

    Warum sollte er?

  • 1. Man mietet eine Wohnung immer im gesehenen Zustand (angemietet wie besichtigt), wenn da nur der Estrich unter dem Teppichboden ist, ist das der angemietete Zustand, den man akzeptiert oder man sucht sich eine neue Wohnung.

    2. Was hält dich denn davon ab, dass du in dem Zimmer auch Laminat verlegst, nachdem die ausziehenden Mieter den Teppichboden entfernt haben? Denke aber daran, dass der Vermieter bei deinem Auszug einen Rückbau des Bodenbelags verlangen kann. Darum sollte man das schon jetzt schriftlich klären.

  • Vielen Dank anitari für diese schnelle und hilfreiche Antwort :)


    Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Mietsache mit Bodenbelag auszustatten. Es sei denn er hat sich vertraglich dazu verpflichtet.

    Okay, aber das bezieht sich doch dann sicher auf die gesamte Wohnung, nicht wahr ? Die Frage die ich mir stelle ist dann, wie der Bodenbelag in die anderen Zimmer gekommen ist, wenn sich in diesem Fall der VM anscheinend nicht darum kümmert ?
    Hälst du es für möglich, dass er den Bodenbelag dann jeweils vom Mieter übernommen hat ?



    Warum sollte er?

    Meinst du denn er wäre verpflichtet oder bereit etwas zu bezahlen, wenn er den Belag übernhmen möchte ?

  • Mainschwimmer
    Okay vielen Dank, deine Antwort lässt quasi keine Fragen mehr offen :)
    Meinst du es ist möglich schon jetzt eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass er den Boden gegen eine Summe X übernimmt, wenn ich wieder ausziehe ? Oder ist das rechtlich zu kompliziert, wegen des Zustands des Bodens.


  • Meinst du es ist möglich schon jetzt eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass er den Boden gegen eine Summe X übernimmt, wenn ich wieder ausziehe ?


    Vergiss es, es ist bequemer für den Vermieter das Zimmer ohne Bodenbelag zu vermieten als sich Gedanken über eine Übernahme zu machen. Du könntest es ihm eher anbieten, dass du den Bodenlag liegen lässt, vorausgesetzt er ist noch halbwegs ansehnlich.

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