5l Warmwasserboiler- Vermietersache bei Gewerberaum?

  • Hallo,
    wenn bei dem Mieter in einem Gewerberaum der 5l Warmwasserboiler kaputt geht, wer muss
    den bezahlen?
    Kosten etwa 230 Euro.
    Da der Mieter ja Miete zahlt, muss doch eigentlich der Vermieter für die Instandhaltung sorgen, oder ist das bei einem Gewerberaum anders?
    mfg

  • Zitat

    wenn bei dem Mieter in einem Gewerberaum der 5l Warmwasserboiler kaputt geht, wer muss
    den bezahlen?

    Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, was Mietverträgen über Räume die keine Wohnräume sind, zulässig/wirksam wäre, der dem der Boiler gehört.

    Die Teile gibt es übrigens schon für unter 100 €.

  • Hallo mieterman,
    nur zum besseren Verständnis: Ist es so ein "üblicher" (druckloser) 5L-Untertischspeicher (welcher bereits mitgemietet wurde)?

  • Hallo,

    Gewerbemietrecht ist nicht Wohnraummietrecht. Da gelten größtenteils andere Bedingenen. Z.B. im Standardgewerbemietvertrag vom Hamburger Grundeigentümerverband ist so ein Fall im §11 eindeutig geregelt.

    Demnach ist der Mieter für Instandhaltung und -setzungen innerhalb seiner Mieträume zuständig. Für allgemein genutzte Einrichtung muss er anteilig die Kosten tragen.

    Wäre interessant, was hier im MV steht.

    Gruß
    H H

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