Datenschutz bei Wohungsinteressenten

  • Hallo zusammen,

    ich wohne zur Zeit in einem Mehrparteienhaus, in dem aktuell durch eine Maklerfirma die Wohnungen einzeln verkauft werden. Gestern hatte ich eine Besichtung eines Interessenten mit dem Makler, bei der der Interessent eine Kopie meines aktuellen Mietvertrag dabei hatte. Dort sind natürlich persönliche Daten wie Name, alte Anschrift, Geburtstag und Telefonnummer etc eingetragen. Da ich bei Tante google nichts brauchbares gefunden habe, wollte ich hier mal fragen, ob der Makler bereits einem Interessenten derart viele Daten über mich herausgeben darf, ohne dass ich dem zugestimmt habe? Meiner Ansicht nach, sind diese Daten für den Verkauf irrelevant und es müssten mindestens meine persönlichen Daten für den Interessenten unkenntlich gemacht werden?!

    Schönen Gruß

    Chavez

  • Hierbei handelt es sich um vertrauliche Daten, die den Kaufinteressenten nichts angehen. Angaben über Miethöhe der bewohnten Wohnung müssen nicht mittels Vertrag nachgewiesen werden.

    Vielmehr hätte der spätere Käufer einen Schadenersatzanspruch, wenn die getätigten Aussagen hinterher nicht stimmen.

    Fakt ist, dass ohne Deine Zustimmung keine Daten herausgegeben werden dürfen. Ansonsten mal im §§ 4 ff. BDSG nachlesen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe noch keinen Mietvertrag mit Geburtsdatum des Mieters gesehen, mag sein, dass es diese gibt. Sonst sind ausser dem Namen und der jetzigen Wohnung im MV nichts vermerkt. Ob diese Daten geschützt werden müssen/sollen ist Sache der Verhandlung.

  • Ich habe noch keinen Mietvertrag mit Geburtsdatum des Mieters gesehen, mag sein, dass es diese gibt. Sonst sind ausser dem Namen und der jetzigen Wohnung im MV nichts vermerkt. Ob diese Daten geschützt werden müssen/sollen ist Sache der Verhandlung.

    Hallo,

    heute in Hochform beim Schwafeln?

    In einen Mietvertrag gehören die Geburstdaten des Mieters hinein. Die allermeisten Vordrucke sehen das auch vor. Meist sogar Angaben zum Beruf. Nur weil es in deinem Mietvertrag anders ist, kannst du das nicht verallgemeinern.

    Datenschutz ist gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache. Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?

    Zum Thema:
    Chavez ist völlig im Recht, Bedenken wegen das Datenschutzes zu haben. Allerdings sind die Mieterdaten bei einem Verkauf nicht irrelevant, da der Käufer den Mietvertrag übernimmt und sich ein genaues Bild machen muss. Da können Alter und andere Angaben zum Mieter durchaus eine Rolle spielen.
    Ich würde in diesem Fall den derzeitigen Eigentümer und den Makler klar zu verstehen geben, dass du dich mit dem derzeitigen Vorgehen nicht wohl fühlst und dass du darauf bestehst, dass deine Daten nur mit deiner Zustimmen herausgegeben werden dürfen. Dann lässt du dir genau mitteilen, wer delche Daten bekommen soll. Verbieten kannst du die Weitergabe allerdings kaum. Das sorgt allerdings dafür, dass der Mietvertrag nicht wie ein Flugblatt verteilt wird.

    Gruß
    H H

  • @ H.Hamburg

    Bist heute in Hochform beim Schwafeln, steht dir zu.

    Im MV ist das Geburtsdatum des Mieters nicht relevant. Ich habe jedenfalls noch keinen mit Geburtsdatum gesehen. Mag sein, es ist bei dir so. Du verwechselt den MV mit Mieter-Selbstauskunft, kann ja vorkommen.

    Datenschutz: Wenn der M. dem VM erlaubt seine Daten entsprechend weiterzugeben ist das auch in Ordnung, also Verhandlungssache.

    Ruhig Blut, Hamburger.

  • Hallo zusammen,

    ich wohne zur Zeit in einem Mehrparteienhaus, in dem aktuell durch eine Maklerfirma die Wohnungen einzeln verkauft werden. Gestern hatte ich eine Besichtung eines Interessenten mit dem Makler, bei der der Interessent eine Kopie meines aktuellen Mietvertrag dabei hatte. Dort sind natürlich persönliche Daten wie Name, alte Anschrift, Geburtstag und Telefonnummer etc eingetragen. Da ich bei Tante google nichts brauchbares gefunden habe, wollte ich hier mal fragen, ob der Makler bereits einem Interessenten derart viele Daten über mich herausgeben darf, ohne dass ich dem zugestimmt habe? Meiner Ansicht nach, sind diese Daten für den Verkauf irrelevant und es müssten mindestens meine persönlichen Daten für den Interessenten unkenntlich gemacht werden?!

    Schönen Gruß

    Chavez


    Hallo,

    du hast vollkommen Recht, dies ist ein Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien, wenn die Daten des Mieters nicht unkenntlich gemacht wurden.

    Zu diesem Zeitpunkt eines Verkaufsvorgangs ist es nicht üblich, dass ein Wohnungsinteressent noch vor einer Besichtigung eine Kopie des Mietvertrages in Händen hält.

    Fordere deinen Vermieter dringlichst auf, diesen Umstand abzustellen und einen Nachweis hierüber zu erbringen, sollte es zu Belästigungen von Seiten eines Interessenten kommen, solltest du Strafanzeige gegen den Vermieter und auch den Immobilienmakler wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz stellen.

    Gruß
    BHShuber


  • Im MV ist das Geburtsdatum des Mieters nicht relevant. Ich habe jedenfalls noch keinen mit Geburtsdatum gesehen.

    Mal wieder Keine Ahnung. Die Mietverträge von Haus&Grund haben eine Zeile für Geburtsdatum und Beruf.

    Datenschutz: Wenn der M. dem VM erlaubt seine Daten entsprechend weiterzugeben ist das auch in Ordnung, also Verhandlungssache.

    Und wieder nicht richtig gelesen/verstanden. Hier hat der Mieter keine Erlaubnis zur Weitergabe seiner Daten gegeben. Wenn der Vermieter oder Makler diese Daten weiter geben möchte, muss er explizit um Erlaubnis fragen und das ist keine Verhandlungssache.


    Verhandlungssache kann eventuell die Höhe der Miete o.ä. sein, aber nichts, wofür eine Erlaubnis erforderlich ist. Du solltest dich mal näher mit Datenschutz beschäftigen.

  • [quote='1']Hallo,

    heute in Hochform beim Schwafeln?
    Datenschutz ist gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache. Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?[QUOTE]


    Man kann sogar einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Verhandlungssache.

  • [
    Datenschutz ist gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache. Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?[QUOTE]
    Man kann sogar einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Verhandlungssache.


    Das ist aber keine Verhandlungssache. Du solltest mal in dich gehen und den Begriff "Verhandlungssache" auf seinen Sinn überprüfen. Du scheinst nämlich offensichtlich Defizite bei der Anwendung von Begriffen zu haben. Wenn es für eine Situation nur ein ja der nein gibt, dann ist da nichts zu verhandeln.

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz.

    Les dir das durch dann weisst du auch Bescheid.


    Vielleicht hast du ja gelesen, aber nicht verstanden, richtig? Was heißt z.B. das: Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann.

    Aber das bin ich ja mittlerweile bei nicht anders gewohnt.

    Und damit ist für mich hier Feierabend, einer Banane etwas zu erkären ist genau so unmöglich, wie einen Ochsen zu melken

  • [quote='1'][
    Datenschutz ist gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache. Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?
    Das ist aber keine Verhandlungssache. Du solltest mal in dich gehen und den Begriff 'Verhandlungssache' auf seinen Sinn überprüfen. Du scheinst nämlich offensichtlich Defizite bei der Anwendung von Begriffen zu haben. Wenn es für eine Situation nur ein ja der nein gibt, dann ist da nichts zu verhandeln.

    Man kann seine eigenen Daten durchaus nur zum Teil vom Datenschutz entbinden, eben verhandeln oder besprechen, nenne es so wie du magst.

  • Vielleicht hast du ja gelesen, aber nicht verstanden, richtig? Was heißt z.B. das: Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann.

    Aber das bin ich ja mittlerweile bei nicht anders gewohnt.

    Und damit ist für mich hier Feierabend, einer Banane etwas zu erkären ist genau so unmöglich, wie einen Ochsen zu melken

    Eine Banane kann man essen, einen Ochsen melken? Hat das bei dir schon jemand versucht.?

  • Eine Banane kann man essen, einen Ochsen melken? Hat das bei dir schon jemand versucht.?


    Aber zumindest kann man einen Eimer drunterstellen, bei einer Maus nicht.
    Nun sollte dieses "Thema" beendet werden.

  • Aber zumindest kann man einen Eimer drunterstellen, bei einer Maus nicht.
    Nun sollte dieses "Thema" beendet werden.

    Einen Eimer drunterstellen wäre sinnlos, einen Ochsen kann man nun mal nicht melken, dann schon eher eine Maus:o
    Und Schluss damit.

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