Rauchmelder Prüfung - Ankündigungsfristen

  • Hallo,

    ich habe bereits Google bemüht aber irgendwie nicht die richtigen Suchbegriffe gefunden, wie mir scheint und da das Thema auch extrem aktuell ist habe ich mich hier mal angemeldet um hier vielleicht schlauer zu werden.

    Es geht dabei um folgendes Thema:

    Seit heute bis Mittwoch werden in allen Mitwohnungen hier (ist eine größeres Haus mit vielen kleineren Wohnungen) mal wieder die Rauchmelder geprüft. Diese findet aber nie jedes Jahr zur gleichen Zeit statt, die letzte war im Dezember 2015 kurz vor Weihnachten, davor Ende November 2014 und davor Anfang Dezember 2013.

    Im Grunde habe ich also schon damit gerechnet, dass sie so langsam mal wieder anstehen müsste, hatte es aber wieder vergessen und mich auf die rechtzeitige Ankündigung verlassen.

    Nun zum eigentlich Punkt:

    Bisher wurde die Rauchmelder Prüfung min. eine Woche vorher angekündigt. Dieses Jahr wurde das Schreiben am 25.01. aufgesetzt, wann es genau im Briefkasten lag kann ich nicht sagen, da ich nicht jeden Tag in den Briefkasten schaue. Und heute am 30.01. bis Übermorgen dem 01.02. wird geprüft und dazu auch die Wohnung von einer Drittfirma in Begleitung des Hausmeisters betreten.

    Widerspruch gegen das betreten konnte man bei der Hausverwaltung schriftlich bis 27.01. einreichen, also gerade mal ein Tag Zeit.

    Meine eigentliche Frage ist nun simpel: sind 4 Tage bzw. 2 Tage ohne Wochenende ausreichend dafür oder hat hier die Hausverwaltung versagt und gegen geltendes Recht verstoßen? (welcher § trifft da zu?)

    Ich ging eigentlich immer davon aus, dass so etwas 1-2 Wochen vorher angekündigt werden muss und bisher war das auch immer der Fall.

    Hoffe ihr könnt mir da etwas Licht in Dunkel bringen, schon mal vorab danke.

    Gruß
    DrRetro (nur mein Nick, hab keinen Doktor Titel)

  • Hallo Doktor:rolleyes:; ich meine, dass Du erst mal mit der HV Rücksprache nehmen und auf dieses eigenartige Verhalten hinweisen solltest. Die Antwort wäre dann hier interessant zu lesen.

  • Ich versuche schon den halben Tag die HV telefonisch zu erreichen, geht nur der Anrufbeantworter dran.

    Edit: Ok, jetzt hab ich doch Jemand erreicht... "Kann ich nichts zu sagen, ich hab das Anschreiben nicht rausgeschickt"... Mehr war dem Herrn am Telefon nicht zu entlocken.

    Edit2: Außerdem schien er mein Problem nicht zu verstehen, ich wusste ja auch nicht was ich ihm sagen soll, weil meine eigentliche Frage ist ja hier noch unbeantwortet.

    2 Mal editiert, zuletzt von DrRetro (30. Januar 2017 um 15:10)


  • Edit2: Außerdem schien er mein Problem nicht zu verstehen, ich wusste ja auch nicht was ich ihm sagen soll, weil meine eigentliche Frage ist ja hier noch unbeantwortet.

    Welche Frage denn? Was hast du dagegen das jemand deine Rauchmelder prüft/wartet? Wenn du das nicht willst, dann lasse sie halt nicht rein. Alles andere ist doch nur heiße Luft.

  • Die Frage steht doch klar und deutlich in meinem ersten Post hier:

    Zitat

    Meine eigentliche Frage ist nun simpel: sind 4 Tage bzw. 2 Tage ohne Wochenende ausreichend dafür oder hat hier die Hausverwaltung versagt und gegen geltendes Recht verstoßen? (welcher § trifft da zu?)

    Ich ging eigentlich immer davon aus, dass so etwas 1-2 Wochen vorher angekündigt werden muss und bisher war das auch immer der Fall.

    Ich wollte hier nur erfahren ob hier Fristen gewahrt wurden oder ob hier gegen ein Mieterrecht verstoßen wurde. Irgendwas muss es da ja geben, ansonsten könnten sie ja Morgens um 8 Uhr die Ankündigung in den Briefkasten werfen das ab 10 Uhr die Rauchmelder geprüft werden.

    Und wenn ich schon Rechte als Mieter habe, dann wüsste ich schon gerne welche das in diesem Fall genau sind, völlig unabhängig davon ob ich davon Gebrauch mache oder nicht. Grundsätzlich habe ich auch absolut nichts gegen die Rauschmelder Prüfung, aber etwas dagegen zu spät davon in Kenntnis gesetzt zu werden um mich darauf vorbereiten zu können.

  • Wie gesagt, viel heiße Luft.
    Fristen in Sinne von, "Raumelderwartung muß zwei Wochen vorher angekündigt werden, die Wartung des verstopften Klosets aber nur 2 Tage" sind mir nicht bekannt.
    Sollte es über diesen Unsinn zu einem Streit vor Gericht kommen gibt es lediglich so etwas was allgemein von Richtern als üblich angenommen wird, und das schwankt normalerweise von 2 Tagen bis 2 Wochen.
    Kurz gesagt, ein juristisches Studium ist zur Durchführung einer Rauchmelderwartung wohl noch nicht nötig, wird aber wohl nicht mehr lange dauern;).

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (30. Januar 2017 um 15:57)

  • Zitat

    Ich wollte hier nur erfahren ob hier Fristen gewahrt wurden oder ob hier gegen ein Mieterrecht verstoßen wurde. Irgendwas muss es da ja geben, ansonsten könnten sie ja Morgens um 8 Uhr die Ankündigung in den Briefkasten werfen das ab 10 Uhr die Rauchmelder geprüft werden.

    Gesetze hierfür wirst Du vergebens suchen. Es gibt hier nur allgemeine Urteile hinsichtlich Wohnungsbesichtigungen. Hiernach wird allgemein von einer Frist von 4 Tagen ausgegangen, bzw. grundsätzlich von einer angemessenen Frist gesprochen.

    Bei einer Prüfung von Rauchwarnmeldern dürften sich die Ankündigungsfristen in einen ähnlichen Rahmen bewegen.

    Zitat

    Und wenn ich schon Rechte als Mieter habe, dann wüsste ich schon gerne welche das in diesem Fall genau sind, völlig unabhängig davon ob ich davon Gebrauch mache oder nicht.

    Im Zweifel hast Du das Recht, den Termin mit entsprechendem Grund abzusagen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gut, danke.

    Und wie sieht das hinsichtlich dem Schreiben vom 25.01. und Widerspruch schriftlich bis 27.01. aus? 1 Tag Reaktionszeit ist ja nicht gerade viel und empfinde ich nicht gerade als "angemessen" (wer kam überhaupt auf die Idee das derart schwammig zu formulieren...). Und dabei geht es ja um den Widerspruch, dass der Hausmeister die Wohnung in Abwesenheit des Vermieters betreten darf, was er normal sonst ja nur darf wenn Gefahr im Verzug ist, ansonsten wäre es Hausfriedensbruch.

    Wäre ich das WE über weg gewesen, was durchaus hätte sein können, hätte ich von dem Ganzen gar nichts mitbekommen und der Hausmeister wäre einfach so in meine Wohnung rein ohne mein Wissen.

    Primär geht es mir nun noch darum, dass so etwas zukünftig nicht noch einmal vor kommt, da ist etwas in der Hand zu haben immer gut. Die letzten Jahre hat es ja auch entsprechend funktioniert und man hatte mehrere Tage zum Widerspruch. Rauchmelder werden nun mal jährlich geprüft und somit ist es unausweichlich, dass solche Termine immer wieder kommen.

  • Welche Frage denn? Was hast du dagegen das jemand deine Rauchmelder prüft/wartet? Wenn du das nicht willst, dann lasse sie halt nicht rein. Alles andere ist doch nur heiße Luft.

    Ganz so wird es nicht sein. Sollte ein Mieter den angekündigten Termin nicht einhalten, bezahlt er die nächste Anfahrt/Prüfung.
    Es sei denn die Verwaltung hat die Prüfung nachweisbar zu kurzfristig angesetzt

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (30. Januar 2017 um 22:44)

  • Rauschmelder wäre natürlich auch was. :rolleyes:

    Wäre aber schön wenn noch Jemand was zu letzterem sagen könnte, etwas hilfreiches.

    Wie zuvor schon geschrieben, zu musst auf jeden Fall nach Ankündigung der Prüfung noch Zeit haben für die Mitteilung, dass Du an diesem Tag seit längerem bereits einen anderen Termin hast. Du bittest um einen anderen Termin.

  • Gut, danke.

    Und wie sieht das hinsichtlich dem Schreiben vom 25.01. und Widerspruch schriftlich bis 27.01. aus? 1 Tag Reaktionszeit ist ja nicht gerade viel und empfinde ich nicht gerade als "angemessen" (wer kam überhaupt auf die Idee das derart schwammig zu formulieren...). Und dabei geht es ja um den Widerspruch, dass der Hausmeister die Wohnung in Abwesenheit des Vermieters betreten darf, was er normal sonst ja nur darf wenn Gefahr im Verzug ist, ansonsten wäre es Hausfriedensbruch.

    Wäre ich das WE über weg gewesen, was durchaus hätte sein können, hätte ich von dem Ganzen gar nichts mitbekommen und der Hausmeister wäre einfach so in meine Wohnung rein ohne mein Wissen.

    Primär geht es mir nun noch darum, dass so etwas zukünftig nicht noch einmal vor kommt, da ist etwas in der Hand zu haben immer gut. Die letzten Jahre hat es ja auch entsprechend funktioniert und man hatte mehrere Tage zum Widerspruch. Rauchmelder werden nun mal jährlich geprüft und somit ist es unausweichlich, dass solche Termine immer wieder kommen.

    Kurz gesagt, niemand anders ausser du hat einen Schlüssel für deine Wohnung zu haben,auch kein Hausmeister, so einfach ist das. Das wäre wohl die erste Baustelle, damit erübrigt sich dann eigentlich auch jede andere Frage zu evtl. Fristen usw.
    Das ist dann ganz einfach eine Frage der Absprache.

  • Zitat

    Zu aller erst geht es mir darum klar zu stellen was ich mir als Mieter gefallen lassen muss und was nicht.

    Das hab ich doch schon geschrieben:

    Ein Termin muss mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Was angemessen ist, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ist immer von dem Einzelfall abhängig.

    So dürfte die Ankündigungsfrist bei einer Rauchmelderprüfung sicher kürzer sein, als bei einem Austausch von Wasserleitungen.

    Weiterhin kann die Ankündigungsfrist bei einem Rentnerehepaar sicher kürzer sein, als bei einem berufstätigen Single.

    Was dann angemessen ist, muss im E-Fall ein Richter entscheiden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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