Hallo,
ich habe bereits Google bemüht aber irgendwie nicht die richtigen Suchbegriffe gefunden, wie mir scheint und da das Thema auch extrem aktuell ist habe ich mich hier mal angemeldet um hier vielleicht schlauer zu werden.
Es geht dabei um folgendes Thema:
Seit heute bis Mittwoch werden in allen Mitwohnungen hier (ist eine größeres Haus mit vielen kleineren Wohnungen) mal wieder die Rauchmelder geprüft. Diese findet aber nie jedes Jahr zur gleichen Zeit statt, die letzte war im Dezember 2015 kurz vor Weihnachten, davor Ende November 2014 und davor Anfang Dezember 2013.
Im Grunde habe ich also schon damit gerechnet, dass sie so langsam mal wieder anstehen müsste, hatte es aber wieder vergessen und mich auf die rechtzeitige Ankündigung verlassen.
Nun zum eigentlich Punkt:
Bisher wurde die Rauchmelder Prüfung min. eine Woche vorher angekündigt. Dieses Jahr wurde das Schreiben am 25.01. aufgesetzt, wann es genau im Briefkasten lag kann ich nicht sagen, da ich nicht jeden Tag in den Briefkasten schaue. Und heute am 30.01. bis Übermorgen dem 01.02. wird geprüft und dazu auch die Wohnung von einer Drittfirma in Begleitung des Hausmeisters betreten.
Widerspruch gegen das betreten konnte man bei der Hausverwaltung schriftlich bis 27.01. einreichen, also gerade mal ein Tag Zeit.
Meine eigentliche Frage ist nun simpel: sind 4 Tage bzw. 2 Tage ohne Wochenende ausreichend dafür oder hat hier die Hausverwaltung versagt und gegen geltendes Recht verstoßen? (welcher § trifft da zu?)
Ich ging eigentlich immer davon aus, dass so etwas 1-2 Wochen vorher angekündigt werden muss und bisher war das auch immer der Fall.
Hoffe ihr könnt mir da etwas Licht in Dunkel bringen, schon mal vorab danke.
Gruß
DrRetro (nur mein Nick, hab keinen Doktor Titel)