Rauschmelder wäre natürlich auch was. ![]()
Wäre aber schön wenn noch Jemand was zu letzterem sagen könnte, etwas hilfreiches.
Rauschmelder wäre natürlich auch was. ![]()
Wäre aber schön wenn noch Jemand was zu letzterem sagen könnte, etwas hilfreiches.
Gut, danke.
Und wie sieht das hinsichtlich dem Schreiben vom 25.01. und Widerspruch schriftlich bis 27.01. aus? 1 Tag Reaktionszeit ist ja nicht gerade viel und empfinde ich nicht gerade als "angemessen" (wer kam überhaupt auf die Idee das derart schwammig zu formulieren...). Und dabei geht es ja um den Widerspruch, dass der Hausmeister die Wohnung in Abwesenheit des Vermieters betreten darf, was er normal sonst ja nur darf wenn Gefahr im Verzug ist, ansonsten wäre es Hausfriedensbruch.
Wäre ich das WE über weg gewesen, was durchaus hätte sein können, hätte ich von dem Ganzen gar nichts mitbekommen und der Hausmeister wäre einfach so in meine Wohnung rein ohne mein Wissen.
Primär geht es mir nun noch darum, dass so etwas zukünftig nicht noch einmal vor kommt, da ist etwas in der Hand zu haben immer gut. Die letzten Jahre hat es ja auch entsprechend funktioniert und man hatte mehrere Tage zum Widerspruch. Rauchmelder werden nun mal jährlich geprüft und somit ist es unausweichlich, dass solche Termine immer wieder kommen.
Die Frage steht doch klar und deutlich in meinem ersten Post hier:
ZitatMeine eigentliche Frage ist nun simpel: sind 4 Tage bzw. 2 Tage ohne Wochenende ausreichend dafür oder hat hier die Hausverwaltung versagt und gegen geltendes Recht verstoßen? (welcher § trifft da zu?)
Ich ging eigentlich immer davon aus, dass so etwas 1-2 Wochen vorher angekündigt werden muss und bisher war das auch immer der Fall.
Ich wollte hier nur erfahren ob hier Fristen gewahrt wurden oder ob hier gegen ein Mieterrecht verstoßen wurde. Irgendwas muss es da ja geben, ansonsten könnten sie ja Morgens um 8 Uhr die Ankündigung in den Briefkasten werfen das ab 10 Uhr die Rauchmelder geprüft werden.
Und wenn ich schon Rechte als Mieter habe, dann wüsste ich schon gerne welche das in diesem Fall genau sind, völlig unabhängig davon ob ich davon Gebrauch mache oder nicht. Grundsätzlich habe ich auch absolut nichts gegen die Rauschmelder Prüfung, aber etwas dagegen zu spät davon in Kenntnis gesetzt zu werden um mich darauf vorbereiten zu können.
Ich versuche schon den halben Tag die HV telefonisch zu erreichen, geht nur der Anrufbeantworter dran.
Edit: Ok, jetzt hab ich doch Jemand erreicht... "Kann ich nichts zu sagen, ich hab das Anschreiben nicht rausgeschickt"... Mehr war dem Herrn am Telefon nicht zu entlocken.
Edit2: Außerdem schien er mein Problem nicht zu verstehen, ich wusste ja auch nicht was ich ihm sagen soll, weil meine eigentliche Frage ist ja hier noch unbeantwortet.
Hallo,
ich habe bereits Google bemüht aber irgendwie nicht die richtigen Suchbegriffe gefunden, wie mir scheint und da das Thema auch extrem aktuell ist habe ich mich hier mal angemeldet um hier vielleicht schlauer zu werden.
Es geht dabei um folgendes Thema:
Seit heute bis Mittwoch werden in allen Mitwohnungen hier (ist eine größeres Haus mit vielen kleineren Wohnungen) mal wieder die Rauchmelder geprüft. Diese findet aber nie jedes Jahr zur gleichen Zeit statt, die letzte war im Dezember 2015 kurz vor Weihnachten, davor Ende November 2014 und davor Anfang Dezember 2013.
Im Grunde habe ich also schon damit gerechnet, dass sie so langsam mal wieder anstehen müsste, hatte es aber wieder vergessen und mich auf die rechtzeitige Ankündigung verlassen.
Nun zum eigentlich Punkt:
Bisher wurde die Rauchmelder Prüfung min. eine Woche vorher angekündigt. Dieses Jahr wurde das Schreiben am 25.01. aufgesetzt, wann es genau im Briefkasten lag kann ich nicht sagen, da ich nicht jeden Tag in den Briefkasten schaue. Und heute am 30.01. bis Übermorgen dem 01.02. wird geprüft und dazu auch die Wohnung von einer Drittfirma in Begleitung des Hausmeisters betreten.
Widerspruch gegen das betreten konnte man bei der Hausverwaltung schriftlich bis 27.01. einreichen, also gerade mal ein Tag Zeit.
Meine eigentliche Frage ist nun simpel: sind 4 Tage bzw. 2 Tage ohne Wochenende ausreichend dafür oder hat hier die Hausverwaltung versagt und gegen geltendes Recht verstoßen? (welcher § trifft da zu?)
Ich ging eigentlich immer davon aus, dass so etwas 1-2 Wochen vorher angekündigt werden muss und bisher war das auch immer der Fall.
Hoffe ihr könnt mir da etwas Licht in Dunkel bringen, schon mal vorab danke.
Gruß
DrRetro (nur mein Nick, hab keinen Doktor Titel)
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