Schliesszylinder Tausch-Schlüsselverlust/nicht auffindbar

  • Hallo ihr klugen,

    ich bitte um Hilfe!

    ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen und kann einen Schlüssel von dem Zusatzschloss an der Wohnungstür nicht mehr auffinden, kann also nur einen statt zwei Schlüsseln zurückgeben. Ich soll jetzt einen Schloss/Schliesszylinder austauschen (laut meinem Vermieter). Die Wohnung ist schon vom neuen Mieter bewohnt. Bin ich verpflichtet den Zylinder selber auszutauschen oder würde es reichen, wenn ich nur den Schliesszylinder mit neuen Schlüsseln an die Hausverwaltung zusende? Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Milda

  • Hallo Milda,
    hier wirst Du geholfen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…chliesszylinder
    Es sollte darauf geachtet werden, dass der neue SZ mindestens genauso gu wie der alte SZ ist. Du solltest das zusammen mit dem neuen Bewohner machen und das kurz schriftlich festhalten. Die Verkaufsverpackung zusammen mit dem neuen Mieter öffnen!
    Tipp: https://www.amazon.de/ABUS-Profizylinder-C73-30-08206/dp/B000U3MLGI/ref=sr_1_fkmr1_1?ie=UTF8&qid=1485520762&sr=8-1-fkmr1&keywords=t%C3%BCrschliesszylinder+30%2F35

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. Januar 2017 um 13:42)

  • Danke Berny. Den Schliesszylinder hätte ich schon und leider ist es ein etwas komplizieterer Schloss, also alles nicht so einfach wie die ganzen Tutorials zeigen. Ein Mitarbeiter aus einem Sicherheitsladen (wo ich den passenden Zylinder gefunden habe) meinte, dass ich zum Tausch nicht verpflichtet bin, sondern es reicht, wenn ich den Zylinder bezahle und eben an die Hausverwaltung abgebe. Leider kann ich keine Info dazu finden, die so einen Fall beschreibt..

  • Ein Mitarbeiter aus einem Sicherheitsladen (wo ich den passenden Zylinder gefunden habe) meinte, dass ich zum Tausch nicht verpflichtet bin,


    Bitte schenke dieser Aussage keinen Glauben, der Mensch hat von Mietrecht Null Ahnung! Aber warum kann man von dem Schlüssel kein Duplikat machen, frage ich mich? Sieh zu, dass die Arbeit gemacht wird, ansonsten wird die Hausverwaltung einen Handwerker bestellen und das wir dann für dich echt teuer.

    Denk doch mal nach. Wenn du ein Zimmer streichen müsstest, weil Wände zu bunt, dann kannst du dich auch nicht vor der Arbeit drücken, in dem einen Eimer Farbe vorbei bringst.

  • Deswegen frage ich hier nach, weil ich eben hoffe, dass hier jemand die Ahnung hat.. Und Schönheitsreparaturen (Wände, Eimer) sind nicht gleich Schlosswechsel. Nur wenn im Mietvertrag steht, dass eben Schlüssel/Schlossangelegenheiten zu den Schönheitsreparaturen gehören (Mieterschutzbund).

    Und ein Duplikat kann nicht gemacht werden, weil ich nicht weiss, wo der verlorene Schlüssel ist. Theoretisch ist es also möglich, dass jemand den Schlüssel hat und einbrechen kann. Also muss neues Schloss/Zylinder her.

  • mild:

    "Den Schliesszylinder hätte ich schon und leider ist es ein etwas komplizieterer Schloss, also alles nicht so einfach wie die ganzen Tutorials zeigen."
    - Wo finde ich diese?

    "Ein Mitarbeiter aus einem Sicherheitsladen (wo ich den passenden Zylinder gefunden habe) meinte, dass ich zum Tausch nicht verpflichtet bin, sondern es reicht, wenn ich den Zylinder bezahle und eben an die Hausverwaltung abgebe."
    - Dummes Zeugs!

    "Nur wenn im Mietvertrag steht, dass eben Schlüssel/Schlossangelegenheiten zu den Schönheitsreparaturen gehören (Mieterschutzbund)."
    - dito... (beim MSB wundert mich oftmal nichts...:eek:)

    "Und ein Duplikat kann nicht gemacht werden, weil ich nicht weiss, wo der verlorene Schlüssel ist. Theoretisch ist es also möglich, dass jemand den Schlüssel hat und einbrechen kann. Also muss neues Schloss/Zylinder her.
    - Korrrekt. - genauer: Schliesszylinder.

  • Das verstehe ich jetzt aber wirklich nicht. Du schreibst am Anfang, dass du nur einen statt zwei Schlüssel zurück geben kannst. Wieviel Schlösser hat denn die Tür?

    Aber noch einmal, wenn durch deine Schusseligkeit ein neuer Schließzylinder eingebaut werden muiss, dann solltest du dich mit der Arbeit beeilen, bevor der Vermieter auf deine Kosten einen Handwerker bestellt.

    Und diesen Kommentar

    Zitat

    Und Schönheitsreparaturen (Wände, Eimer) sind nicht gleich Schlosswechsel.


    Hättest du dir sparen können. Wenn du die Wohnung mit 2 Schlössern angemietet hast und du hast einen Schlüssel verloren/verbummelt/verschlammt, dann ist es garantiert gravierender als ein nicht richtig gestrichenes Zimmer.

    Und bitte, wenn du irgendwann wieder ein Problem hast, das ein Forum klären soll, dann schreibe ein wenig genauer. Mit dem Begriff: leider ist es ein etwas komplizieterer Schloss, kann ich beim besten Willen nichts anfangen. Ich habe jetzt nur geraten, dass du 2 oder mehr Schlösser in der Tür hast.

  • naja, ich wollte hier keine Streitigkeiten.. Ich wollte nur eine ganz normale Antwort auf die Frage so woe sie da steht.

    Und ja, wie ich schon in der Frage schrieb, es handelt sich um einen Zusatzschloss, man muss deswegen nicht raten, dass es da zwei oder mehr Schlösser in der Tür gibt.

    Und danke für die 'dich beeilen' Empfehlungen, die Hausverwaltung hat mir bis dann und dann Zeit gegeben, also alles ohne Stress. Komplizierter Schloss war nur als Ausdruck verwendet worden, um zu sagen, dass mir leider die üblichen Tutorials nicht helfen können. Verzeih mir, wenn du mich so schlecht verstehst, Mainschwimmer.

    Und ja, mein Fehler, ich habe den Schlüssel verbummelt. Deswegen werde ich den Fehler auch auslöffeln. Und wollte nur meine Rechte erfahren, damit ich mit weniger Kosten/Zeit den Fehler beheben kann. Ist doch nichts schlimmes.

    Wenn jemand wirklich die Frage beantworten kann (einfach nur die Frage, nichts anderes), wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    M.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!