Hallo.
Wir haben folgendes Problem. Wie haben im Mitvertrag stehen: Einbauküche wird übernommen. Evtl. Reparaturen der Elektrogeräte gehen zu lasten des Mieters.
Wir haben gekündigt und wissen nun nicht genau ob wir die Küche bei Auszug entsorgen müssen oder ob wir sie lt. Mietvertrag drin stehen lassen dürfen.
Hat der Vermieter laut unserer Klausel im Mietvertrag das Recht uns auf Entsorgung zu verklagen?
Gibt es da schon ein Urteil zum nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen
Lenny