Beiträge von Lenny007

    Hallo.

    Wir haben folgendes Problem. Wie haben im Mitvertrag stehen: Einbauküche wird übernommen. Evtl. Reparaturen der Elektrogeräte gehen zu lasten des Mieters.

    Wir haben gekündigt und wissen nun nicht genau ob wir die Küche bei Auszug entsorgen müssen oder ob wir sie lt. Mietvertrag drin stehen lassen dürfen.

    Hat der Vermieter laut unserer Klausel im Mietvertrag das Recht uns auf Entsorgung zu verklagen?

    Gibt es da schon ein Urteil zum nachlesen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lenny

    Hi.
    Wir wissen nicht mehr weiter und suchen auf diesem Wege nach Aufklärung und Informationen.

    Wir, 2,5 Personen ;) wohnen seid Oktober 2006 in einem 3 Parteien Haus.
    Bis vor ca. einem halben Jahr war auch alles in Ordnung, doch nun will uns unser Vermieter mit allen Mitteln RAUS hauben.

    Ich will versuchen kurz und sachlich den Werdegang zu erläutern...

    Einzug im Oktober 2006 in die mittlere Wohnung.
    Unter uns wohnte zu dieser Zeit noch die Mutter des Vermieters und die obere Wohnung wurde nur jeden Montag und zwischendurch sporadisch vom Vermieter genutzt.

    Laut Mietvertrag haben wir den Gartenteil "hinter den Garagen" mit gemietet und waren zu diesem Zietpunkt für die komplette Gartenpflege verantwortlich bis die untere Wohnung anderweitig vermietet wird.
    Für das Gartenhaus welches links neben den Garagen steht, haben wir laut Mietvertrag ein nutzungsrecht.
    Ende 2008 starb nun leider die nette ältere Dame von unten und wir bekamen im März 2009 neue Nachbarn in die untere Wohnung.
    Es folgte eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag mit der neuaufteilung für die Gartenpflege.

    Fakt ist: laut Mietvertrag haben wir den Teil "hinter den Garagen" mit gemietet. Laut Änderung zum Mietvertrag sind wir für die Gartenpflege "hinter den Garagen und links neben den Garagen" zuständig.
    Vor dem Haus sind die anderen Mieter für die Gartenpflege zuständig.

    Die Realität sieht aber so aus, dass wir den Garten links neben den Garagen nutzen und die Nachbarn den Gartenteil vor dem Haus.

    Desweiteren hat meine Frau ein Hobby. Das Seifesieden.
    Von Anfang an wurde uns durch den Vermieter erlaubt, dieses Hobby auch in der Waschküche aus zu üben. Mit der Auflage, sobald neue Mieter in die untere Wohnung ziehen, uns mit Ihnen zu einigen, in wie weit wir unser Hobby weiter ausüben können, ohne Sie platzmäßig zu stören.
    Eine Einigung erfolgte und meine Frau konnte Ihr Hobby weiter ausüben.

    Ich weiss garnicht wie ich das alles hier kurz und doch sachlich wiedergeben soll. Sorry

    Ich versuch es mal so.

    Unser Vermieter hat uns nun das Seifesieden schriftlich durch seinen Anwat untersagt. Er hat uns das Sieden in der Waschküche als auch in der Wohnung verboten. Gleichzeitig hat er uns wegen Mietvertraglichem Fehlverhalten abgemahnt.
    Wir haben der Abmahnung widersprochen, mit der Begründung, das im Mietvertrag nichts darüber steht, dass wir ein KEIN Hobby ausführen dürfen, noch etwas über das Seifesieden enthällt.
    Wir haben im zugestanden, das Sieden in der Waschküche zu unterlassen und die Ausübung unseres Hobbys auf die Wohnung zu beschränken.

    Daraufhin bekamen wir die Kündigung mit der Begründung das wir weiterhin Seife Sieden und wir anscheinend die Wohnung auch für den Verkauf nutzen da wir bis März 2010 ein Ladenlokal im Ort betrieben haben und dort Naturseife verkauften. Leider mussten wir dieses Geschäft schließen, da es nicht genug Kunden gab. Es wurden aber zu keiner Zeit selbst hergestellte Seifen verkauft. Es wurde lediglich Fremdseife eingekauft und verkauft. Dies wurde sogar vom zuständigen Veterinäramt geprüft und liegt uns schriftlich vor.
    Das Gewerbe besteht immer noch da wir noch überlegen wie wir unseren Bestand anderweitig an den Mann bzw. Frau bringen können.
    Seit März 2010 haben wir weder Einnahmen noch Ausgaben zu verzeichnen.

    Desweiteren wurden wir erneut abgemahnt, weil wir in dem Gartenteil "hinter den Garagen" einen kleinen Teil als Kräutergarten angelegt haben ohne den Vermieter darüber zu informieren.

    Gleichzeitig verweist der Vermieter auf den Mietvertrag und behauptet nun wir hätten nur Nutzungsrecht für den linken Teil des Gartens und er könnte sich jederzeit darin aufhalten.
    Fakt ist jedoch das laut Mietvertrag "hinter den Garagen" nicht den Platz sondern vielmehr die Grenze des Garteils ausweist. So wurde es auch den anderen Mietern erklärt und so wird es auch die ganze Zeit genutzt.
    Auf der linken Seite des Gartens befindet sich auch ein Gartenhaus und diverse Beleuchtungseinrichtungen. All dies läuft über unseren Stromzähler. Sprich wir benutzen den linken Teil des Garten bis "hinter den Garagen" und die Nachbarn den Teil vor dem Haus.
    Der linke Teil soll nun plötzlich für alle zugänglich sein obwohl es anders gehandhabt wurde und wir sollen den Strom dafür zahlen.

    Wir verstehen die Welt nicht mehr.

    Könnte uns jemand weiterhelfen?
    Wir haben uns auch schon einen Anwalt zu Hilfe genommen, hat auch schon einen Brief an den Vermieter geschrieben, aber jedesmal 200 Euro für einen Brief können wir uns einfach nicht erlauben.

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

    MFG
    Lenny

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