Einzug in ehemalige Schimmelwohnung schriftlich festhalten

  • Hallo,
    Ich habe eine kurze Frage. Und zwar ziehen wir voraussichtlich in eine Wohnung ein in der es vor einem halben Jahr einen Schimmelbefall gegeben hat, weshalb die Vormieter auch ausgezogen sind. Vom Schimmel ist jetzt nichts mehr Sichtbar, die Ursache war zu viel Baufeuchte wegen Kernsanierung und Erstbezug. Wir werden die Wohnung auf eigene Kosten renovieren.
    Mein Anliegen ist nur, wir würden gerne darauf bestehen das es ihm Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten wird was vorher in der Wohnung los war, so dass wir uns als Nachmieter absichern können. Welche Rechte haben wir da? Der Vermieter hat sich nämlich geweigert irgendwelche Kosten wegen des Schimmels zu übernehmen, da seiner Meinung nach die Vormieter zu wenig gelüftet haben. Und wir haben Bedenken das falls der schimmel doch wieder kommen sollte, auch wenn wir jede Menge Vorkehrungen treffen werden, das er es dann wieder nicht bezahlen möchte. Wir haben den Mietvertrag noch nicht unterschrieben, wir wollten uns vorher informieren welche Rechte wir haben. Vielleicht habt ihr ja Tipps?

  • Hallo Ricarda,
    Ihr habt das Recht, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben. Macht Ihr es trotzdem, habt Ihr das Recht, hier demnächst Eure Probleme zu schildern...:mad:

  • Hallo Ricarda,

    ein Recht darauf, dass der Vermieter im Mietvertrag festhaelt, dass in der Wohnung schonmal Schimmel war, habt Ihr nicht. Selbst wenn der Vermieter das tun wuerde, hilft Euch das nicht. Solange nicht bewiesen ist, dass der Schimmelbefall bauliche Gruende hat und auch nichts geaendert wurde, muss immer erneut geprueft werden, woher der Schimmel kommt.

    In der Beweislast ist zwar der Vermieter. Kann der aber den Nachweis fuehren (in der Regel passiert sowas dann vor Gericht), dass der Schimmel auf falsches Heizen zurueckzufuehren ist, muesst Ihr die Kosten dafuer tragen.

    Weiterhin kann sich das auch als Bumerang erweisen. Es gab schon Gerichtsurteile, dass der Mieter zu oefterem Lueften bei Restfeuchte in Neu-/Umbauten nur dann verpflichtet ist, wenn im Mietvertag ein entsprechender Hinweis steht. Und das waere ja dann bei Euch der Fall.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!