Kontoauszug für den Vermieter

  • Hallo,
    Ich habe nichts zu diesem Thema gefunden, deshalb frage ich jetzt mal nach:
    Muss ich meinem zukünftigen Vermieter meine Kontoauszüge vorlegen? Darf der das verlangen?
    Wenn ja darf ich etwas schwärzen? Und wenn ja was darf ich schwärzen?
    Ich finde nämlich, dass den Vermieter nicht alle Informationen auf dem Kontoauszug etwas angehen.

    Vielen Dank.

  • Zitat

    Muss ich meinem zukünftigen Vermieter meine Kontoauszüge vorlegen? Darf der das verlangen?

    Nein und nein

    Zitat

    Wenn ja darf ich etwas schwärzen? Und wenn ja was darf ich schwärzen?

    alles

    Zitat

    Ich finde nämlich, dass den Vermieter nicht alle Informationen auf dem Kontoauszug etwas angehen.

    Finde ich auch.

    So nun Spaß bei Seite und Ernst komm her.

    Warum genau geht es denn?

  • Was heißt hier Spaß beiseite?
    Es geht darum, dass mein zukünftiger Vermieter mir jetzt geschrieben hat, dass ich zur Unterzeichnung des Mietvertrags nun noch meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitbringen soll.
    Er hat bisher folgende Papiere von mir erhalten:
    1. Schufa-Selbstauskunft
    2. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
    3. Mieterselbstauskunft
    4. Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich unbefristet beschäftigt bin und auch demnächst 100%ig nicht gekündigt werden
    5. Kopie vom Personalausweis

    Ich weiß nicht was er jetzt noch mit den Kontoauszügen will.

    Danke

  • Hallo Wüstenrose,
    Da Dein zukünftiger VM ja schon fast alles weiss, kannste ihm zum MV-Abschluss ruhig die Kontoauszüge zur Einsichtnahme (mehr nicht!) vorlegen.
    Kannst ja auch FKs anfertigen und Irrelevantes mit Edding behandeln.

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