Fristlose Kündigung der Wohnung wegen berechtigte Mietminderung

  • Hallo zusammen,

    Wir (Familie mit drei Kleinkinder: 5, 8, 10 J) haben nach berichtigte Mietminderung die fristlose Kündigung erhalten, obwohl wir umfangreich Nachweise (Beweis Fotos, Gutachten, ...) vorliegen können, dass ein Wasserschaden tatsächlich vorhanden ist , die den Schimmelpilz und Feuchtigkeit dokumentieren. Es handelt sich um einen erheblichen Wasserschaden vom April 2015 in unsere Wohnung, der zu einer Mietminderung berechtigt. Widerspruch gegen die Kündigung wurde eingelegt.

    Unserer Vermieter (Eine große Immobilienfirma) wurde rechtzeitig nachweislich gebeten, das Ausmaß der Mängel gründlich zu überprüfen und zu beseitigen. Dies geschah bis zum heutigen Tage nicht. Die Ursache wurde erst im Aug. 2016 entdeckt und behoben, Zwei Rohrbrüche an einem korrodierten Heizungsrohr zum Heizungskörper unter dem Estrich im Badezimmer, die Ursache liegt also nicht in unserer Einflusssphäre.

    Ein Aufenthalt im Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer, Badezimmer, und Wohnzimmer ist seit April 2015 bis zum heutigen Tage nahezu unmöglich, wobei zu beachten ist , dass wir Kleinkinder haben die durch Schimmelpilz erkrankt werden können. Die Miete wurde nicht unbegründet gemindert, wenn ein erheblicher Mangel in mehrere Zimmern in der Wohnung vorliegt, deshalb ist die Mietminderung berechtigt. Wir haben unsere Pflichten nachweislich erfüllt, unsere Vorträge von 2015 (aber wohl auch generell) sind ausreichend substantiiert. Aus diesem Grund kann uns der Vermieter keinesfalls kündigen. Der Vermieter darf auch nicht kündigen, wenn der Betrag der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten beträgt.

    Wir haben der Vermieter rechtzeitig nachweislich gebeten, das Ausmaß der Mängel gründlich zu überprüfen und zu beseitigen. Dies geschah bis zum heutigen Tage nicht. Das pauschale Bestreiten der Mängel durch den Vermieter von April bis Juli 2015 war unbeachtlich, deshalb war für uns ein Antrag im selbstständigen Verfahren beim Gericht im Juli 2015 unvermeidbar. Unseren "Fach" Rechtsanwalt hat im Übrigen leider unprofessionell gehandelt, das Kinderzimmer und Mietminderung wurden nicht berücksichtigt im selbstständigen Beweisverfahren. Aufgrund dessen, haben wir unseren Anwalt im Oktober 2016 gekündigt, seitdem vertreten wir uns selbst, ein Ergänzungsantrag haben wir im Dez. 2016 beim Gericht selbst beantragt.

    In der Vergangenheit haben wir, bei bestehenden Mängeln (seit März/April 2015) zeitweise die Miete in voller und zeitweise in geminderter Höhe, gezahlt mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt". Der Vermieter hat im Übrigen bereits erklärt im August 2015, dass er mit Mietzahlung unter Vorbehalt einverstanden ist, bis zu Mängelbeseitigung.

    Der Vermieter beabsichtigt zur Zeit nur teilweise die entstandene Schäden zu beseitigen, das führt aber dann dazu, dass die Mängel sich geringer auf die Nutzung der Wohnung auswirkt und damit auch die Minderung geringer ausfällt. Zu dem Behauptet er jetzt sogar; dass er den notwendigen Sanierungsarbeiten ausführen lassen wollte, diese seien jedoch von uns verweigert. Diesbezüglich haben wir schriftlich erklärt, dass wir bereit sind für einen Termin für des Beginns der Schadenbeseitigung, allerdings gründlich und Vollständig in ALLE betroffenen Räume in der Wohnung, nicht nur im Badezimmer und Schlafzimmer, wie er gerne machen möchte.

    Der Vortrag des Vermieters ist aber unsubstantiiert, Angaben darüber fehlen, wann und wie er uns über die Termine informiert hat und wann wir das verweigert haben.

    Die angeblichen Mietrückstände im Kündigungsschreiben sind nicht rechts konform bzw. sind falsch berechnet worden. Und mit der Kündigungsschreiben wurde einer Rechnung in H.v 650,34 € als Anwaltskosten beigefügt, der wir innerhalb von einer Woche begleichen sollen. Die Einschaltung eines Anwaltes durch eine große Immobilienfirma für ein Kündigungsschreiben, erscheint uns beim vorliegenden Sachverhalt unangemessen und unverhältnismäßig.

    Wie bereits erwähnt, wir sind ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen? Wie geht es dann rechtlich weiter? müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben? Oder machen wir uns unnötige Sorgen?? Wir denken zur Zeit an eine Feststellungsklage, kann eventuell jemand uns dabei helfen? Vielen Dank im Voraus!

  • Wenn ihr bis jetzt noch keinen Anwalt habt, wird es aber höchste Zeit, denk ich.
    Zu allem anderen kann man wohl nicht viel anderes sagen, als das ungerechtfertigte Mietminderung in Höhe und Umfang natürlich zu eine Kündigung führen kann.
    Das ihr die Sanierungsarbeiten nur zu gewissen Bedingungen zulassen wollt und das schriftlich mitteilt, ist jedenfalls schon mal sicher ein Aufhänger, für das ein oder andere.

  • Hallo, Mijou,

    verstehe ich das richtig, dass ihr mit 3 Kleinkindern seit fast 2 Jahren in einer Wohnung wohnt, in der die meisten Zimmer wegen Schimmel praktisch nicht zu nutzen sind?

    Das nenne ich mal grob fahrlässig den Kindern gegenüber. Ich hätte schon längst einen Umzug in Betracht gezogen (bitte jetzt nicht schreiben, ihr findet keine Wohnung...).

    Ich denke, richtig wäre gewesen, gleich zu Beginn viiiiel mehr Druck zu machen - und zwar dann auch nicht einfach nur die Miete mindern - denn davon geht der Schimmel auch nicht weg!

    Ihr hättet dem Vermieter eine Frist setzen können/müssen für die Behebung des Schadens. Wenn die verstrichen ist: selbst Handwerker mit Behebung des Schadens beauftragen und Rechungsbetrag dann vom Vermieter zurückfordern (notfalls durch Mahnbescheid / Klage).

    Auf diesem Weg hat man also wieder eine schimmelfreie Wohnung, aber dennoch auch eine Handhabe gegen den Vermieter (z.B. durch den vollstreckbaren Titel vom Amtsgericht).

    Ich habe manchmal das Gefühl (wenn man so TV sieht oder Beiträge in diversen Foren), Mieter mindern einfach lieber die Miete, da es "toll" ist, Geld zu sparen. Dafür nehmen sie es aber dann doch in Kauf, in einer absoluten Schimmelwohnung zu wohnen. Das kann ich wirklich nicht verstehen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung


  • Wie bereits erwähnt, wir sind ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen? Wie geht es dann rechtlich weiter? müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben? Oder machen wir uns unnötige Sorgen?? Wir denken zur Zeit an eine Feststellungsklage, kann eventuell jemand uns dabei helfen? Vielen Dank im Voraus!

    Bei einer Klage, oder wie und was auch immer, kann und darf kein Forum "helfen". Hier gibt es nur den kostenlosen Rat, einen neuen Anwalt zu suchen, aber dieses Mal jemanden, der als "Wadenbeißer" vor Gericht für seine Mandanten eintritt.

    Ich hatte mal vor Jahren einen Anwalt in einer Mietrechtsangelegenheit benötigt. Da habe ich mir einige solcher Termine vor dem Amtsgericht als "Publikum" angehört und danach den richtigen Anwalt gefunden.

  • Hallo Mijou,
    ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Du schreibst schon so, wie man es von Anwälten (auch denen will ich nicht zu nahe treten) lesen kann: Viel Text, teilweise toll formuliert, jedoch wenig Aussagen bzw. Substanz.
    Ich bemängele, dass Ihr von Anfang an keine Nägel mit Köpfen gemacht httet:
    Nach Schadensfeststellung den VM zunächst telefonisch, evtl. nachweislich schriftlich, informieren und nachhaltige Reparatur eingefordert, evtl. mit Fristsetzung. Auch noch auf § 535 BGB hingewiesen.

  • vielen Dank erst mal an euch alle,

    Info mal so am Rande; in diese Angelegenheit, hat uns einen Fachanwalt im Mietrecht vertreten vom April 2015 bis Oktober 2016. Er ist in der Pflicht gewiesen, die entsprechend von ihm verlangte Leistung zu erbringen, bezüglich die entstandenen Wasserschäden in der Wohnung, sowie einer entsprechenden Mietminderung, .... usw.. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der anwaltlichen Pflichten, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. Daher Sollten wir, aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung durch unseren Anwalt, unsere rechtliche Ansprüche in diese Angelegenheit verlieren, werden wir gerichtlich gegen unseren Anwalt vorgehen.

  • @ Berny
    Na ja..,andersrum ein Anwalt muss im Rahmen ein sogenannten Pflichtenkatalog alles tun, um die Interessen seines Mandanten zu vertreten, Dabei ist es unerheblich, ob der Mandant sich des ihm vorgeworfenen Vergehens tatsächlich schuldig gemacht hat oder nicht, Anwalt ist dazu da, für seinen Mandanten als bestmöglicher rechtlicher beistand zu fungieren. Lg

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