Befristeter Untermietvertrag - Untermieter bleibt aber wohnen

  • Hallo,

    ich möchte zuerst allen hier im Forum schreibenden und lesenden Leuten hallo sagen :)

    Ich habe mich hier etwas eingelesen und habe auch eine eigene Angelegenheit in der ich nicht weiß, ob ich so richtig handeln würde. Hier folgende Situation.

    Mieter A hat eine Wohnung vom Vermieter als Hauptmieter und hat diese Wohnung Mieter B für ein paar Monate untervermietet. Nun zahlt Mieter B in den letzten 3 Monaten anstatt spätestens am 3.Werktag des Monats zuerst in der Mitte und dann Ende des Monats und für den letzten Monat gleich garkeine Miete. Mieter A fordert Mieter B auf die Miete bitte immer pünktlich zu zahlen (wie im Untermietvertrag) und auch die letzte Miete die noch offen ist. Im letzten Montat weist Mieter A Mieter B auf das Ende des Untermietvertrages hin und das Freimachen der Wohnung zur Weitervermietung.

    Mieter B reagiert auf keine dieser Kontaktanfragen. Auch mehrere Besuche vor Ort blieben erfolglos, obwohl Mieter B vor Ort ist. Abgemacht wurde dass Mieter A unter Rücksprache in die Wohnung darf, um noch eigene Sachen herauszuholen. Deshalb versucht Mieter A auch bei einem Kontaktversuch vor Ort die Tür aufzuschließen und bemerkt, dass der Schlüssel von innen steckt und somit Mieter B zu Hause sein muss. Allmählich kommt das Ende der Untermietzeit und die Wohnung müsste für Besichtigungen frei sein. Keine Chance. Die Verwaltung schreibt auch an Mieter B diese Aufforderung. Mieter A hat inzwischen zum Ende seines Untermietvertrages seinen Hauptmietvertrag gekündigt.

    Bei einem verzweifelten erneuten Kontaktversuch 2 Tage nach Ablauf des Untermietvertrages vor Ort ist niemand in der Wohnung und Mieter A tauscht daraufhin den Zylinder aus und setzt Mieter B eine Frist seine Sachen binnen 7 Tagen abzuholen und kann rund um die Uhr Kontakt aufnehmen, um kurzfristig wichtige Dinge aus der Wohnung holen zu können. Die Wohnung war also noch voll bewohnt. Die Möbel allerdings davon gehören Mieter A.

    Miter A sucht einen Nachmieter und wird fündig. Nun müssen die nicht abgeholten Sachen (Hausrat, Wäsche, vereinzelt techn. Geräte etc.) aus der Wohnung, um die Wohnung vermietbar zu machen. Mieter B wurde mitgeteilt, dass die Sachen kostenpflichtig untergestellt werden, sofern diese nicht abgeholt werden. Es gab nie Reaktionen von Mieter B.


    Nun die Frage, wohin kann man solche Sachen bringen? Dürfte man das überhaupt machen?


    Zusammengefasst:

    - Mieter B hatte zum Schluss keinen gültigen Mietvertrag
    - offene Miete zum Ende des Untermietvertrages
    - reagiert auf keine Anfragen
    - Am Telefon einmal erwischt macht Mieter B "Knackgeräusche" und legt auf
    - Utermietvertrag war befristet und endet automatisch wenn Hauptmietvertrag endet

    Ok, eine lange Schilderung einer Situation. Ich wollte es verständlich machen.
    Wie würdet ihr handeln? Danke vorab für eure Meinungen.

    Keno

  • Mieter A hat eine Wohnung vom Vermieter als Hauptmieter und hat diese Wohnung Mieter B für ein paar Monate untervermietet.


    Eine ganze Wohnung (unter)vermietet? Geht rechtlich doch gar nicht.

  • Zitat

    Utermietvertrag war befristet und endet automatisch wenn Hauptmietvertrag endet

    Die Rechtsgrundlage dafür würde mich interessieren.

    Was steht denn als Grund für die Befristung im Mietvertrag?

    Zitat

    Mieter B hatte zum Schluss keinen gültigen Mietvertrag

    Dem muß der Vermieter, das ist Mieter A, binnen 2 Wochen nach Vertragsende widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag als stillschweigend fortgesetzt.

    Zitat

    offene Miete zum Ende des Untermietvertrages

    Dafür kann der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution, falls hinterlegt, verwenden.

    Sollte die Befristung des Vertrages unwirksam sein, fristlos kündigen wenn ein Betrag in Höhe von 2 MM offen ist.

    Zitat

    Bei einem verzweifelten erneuten Kontaktversuch 2 Tage nach Ablauf des Untermietvertrages vor Ort ist niemand in der Wohnung und Mieter A tauscht daraufhin den Zylinder aus

    Prima, verbotene Eigenmacht.

    Zitat

    Miter A sucht einen Nachmieter und wird fündig. Nun müssen die nicht abgeholten Sachen (Hausrat, Wäsche, vereinzelt techn. Geräte etc.) aus der Wohnung, um die Wohnung vermietbar zu machen. Mieter B wurde mitgeteilt, dass die Sachen kostenpflichtig untergestellt werden, sofern diese nicht abgeholt werden. Es gab nie Reaktionen von Mieter B.


    Nun die Frage, wohin kann man solche Sachen bringen? Dürfte man das überhaupt machen?

    Nein. Das dürfte man nur mit einem gerichtlichen Räumungsbeschluß.


    Ein weiteres mögliches Problem.

    Wenn As Mieter nicht zu dessen Mietende auszieht kann A die Wohnung nicht vollständig geräumt an seinen Vermieter zurück geben. Dann droht A und B eine Räumungsklage.

    So am Rande, hatte A eigentlich die Erlaubnis seines Vermieters die komplette Wohnung weiter zu vermieten?

  • Hallo,

    die tolle Idee eine Wohnung zwischenzuvermieten geht nun nach hinten los. So schnell ist man im Club der Vermieter angekommen.

    Wenn ich in deiner Situation wäre, dann würde ich abschätzen, was der Untermieter für ein Typ ist. Wenn es jemand ist, der sich "einfach" nicht kümmert, dann würde ich seine Sachen in Kartons packen und trocken lagern. Früher oder später wird er schon kommen und den Kram abholen.

    Bei einem Jurastudenten oder Hartz-4 Empfänger (mit eigenem Anwalt) wäre ich vorsichtig. Die verklagen dich bis zum Exzess, weil du weder das Türschloss wechseln, noch eine eigenmächtige Räumung durchführen durftest.

    Gruß
    H H

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