Mietminderung wegen Lärm durch "Vogel"-Abwehr

  • Hallo zusammen,

    Unser Vermieter hat Ende November 2016 einen "Vogel"-Schutz an seinem Mehrfamilienhaus-Mietshaus anbringen lassen. Der Schutz wurde nötig, da offensichtlich ein Specht gesichtet wurde, der die Dämmung angepickt hat.

    Der Schutz besteht aus 3 CD's, die mit Kabelbinder verbunden wurden. Dieses Gebilde wurde nun an einer Stange befestigt, die in die Fassade gebohrt wurde. In Höhe unseres Schlaffzimmers (1.OG)

    Leider ist diese Stange so kurz, dass bei Wind, die CDs nun andauernd gegen die Wand hämmern.
    Das Geräusch ist sehr störend und kommt je nach Windstärke/Windrichtungen natürlich immer sehr unregelmäßig vor. Je nach Wetterlage ist das Einschlafen sehr schwer. Von den Kindern (7 und 3) ganz zu schweigen, die haben durch das Klopfen auch schon teilweise Angst.

    Ich habe den Vermieter nun schon zweimal gebeten etwas hiergegen zu unternehmen.

    Nun zu meiner Frage: Sollte er in den nächsten Tagen keine Einsicht zeigen möchte ich gerne schriftlich eine Mietminderung ankündigen. Wie hoch könnte ich diese Ansetzen?

    Es fällt mir schwer eine Berechnung durchzuführen. Ein Lärmprotokoll habe ich noch nicht geführt. Wie gesagt, manchmal ist tagelang nichts zu hören (bei Windstille) und dann ab und zu Nächte in denen es eben laut wird.

    Vielen Dank im Voraus für Tipps.

  • Ok, das ist skuril.
    Ein Mietminderung halte ich hier irgendwie für reichlich übertrieben, zumal das kaum ein nennenswerter Betrag sein wird. Ein Lärmprotokoll wäre dafür wohl auch mal mindestens ein wichtiger Faktor.
    Für mich eher eine Fall dem Vermieter auf den Keks zu gehen, wenn es wirklich so störend ist.

  • Hallo zusammen,

    Unser Vermieter hat Ende November 2016 einen "Vogel"-Schutz an seinem Mehrfamilienhaus-Mietshaus anbringen lassen. Der Schutz wurde nötig, da offensichtlich ein Specht gesichtet wurde, der die Dämmung angepickt hat.

    Hallo,

    erkläre doch bitte die Definition Mehrfamilienhaus, wie viele Parteien hat das Haus?

    Sind es nur 2 und der Vermieter bewohnt das Haus mit, wäre eine erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und dein Vorgehen nicht sonderlich zielführend.

    Wenn nicht, sollte man ernsthaft darüber nachdenken ob man (es kann wohl wirklich nicht so laut sein, wenn CD`s aneinander kommen) den Vermieter und das Mietverhältnis mit einer Mietminderung (unerheblich ob diese rechtens ist oder nicht) belasten möchte!

    Die CD´s hängen sicherlich an Schnüren, dann schnibbel die doch einfach ab und sag der Wind hätte die verweht!

    Gruß
    BHShuber

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