Überhöhte Nebenkosten - richtiger Umgang vor Mietvertragsunterzeichnung


  • Unser Problem wäre ja, den Vermieter dazu zu bringen, eine klare Kostenaufstellung zu machen, damit wir den Nachweis führen können, dass diese zu hoch angesetzt sind. Ist er verpflichtet, uns vor Vertragsunterzeichnung eine solche zu erstellen?

    nö, das muss er nicht. Der Gesetzgeber spricht von angemessenen Vorauszahlungen und meint damit einen Rahmen, der bei rund 20% liegt. Der BGH hat sich bisher mit dem umgekehrten Fall beschäftigt, wo die Kosten zu gering angesetzt wurden: http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…ung-zu-niedrig/
    Euer Fall dürfte schon selten passiert sein.

  • Guten Abend,


    habe den Mietvertrag des Vormieters eingesehen. Darin steht u.a.

    "1. Die Miete beträgt monatlich inklusive den Betriebskosten zur Zeit 1339,10 €
    2. Heizkostenvorschuss zur Zeit 59,90
    3. In der Miete sind die Betriebskosten gemäß der zweiten Berechnungsverordnung, §27, Abs. 1, Anlage 3, - ohne Wartungskosten einer ggfs. vorhandenen Gasetagenheizung - ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters (vom____) enthalten.
    4. Erhöhungen der Betriebskosten werden anteilig umgelegt. Soweit die Umlageerklärung des Vermieters darauf beruht, daß sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt (§4 MHG)."


    Dann gibt es eine widersprüchliche Angabe zu den Heizkosten: Zum einen steht an einer Stelle,von einer Umlegung 50/50 aber unten drunter separat angefügt: "Wichtig/Änderung: In diesem Haus wird nicht 50% zu 50% abgerechnet. Es erfolgt eine Heizkostenabrechnung zu 100% des Verbrauches. Der Verbrauch wird mittels eines in der Wohnung befindlichen Wärmemengenzählers ermittelt."

    Zu den sonstigen Betriebskosten steht nichts konkretes drin, nur die Aufzählung der hier üblichen Posten inkl. Aufzug - den es gar nicht gibt.


    Mal abgesehen davon, dass in dem Vertrag auch eine Staffelmietvereinbarung auftaucht, die es bei uns sicher auch geben soll und von der bisher noch kein Mal die Rede war, hätte ich abschließend noch folgende Fragen, für deren Beantwortung (allein aus Interesse) ich sehr dankbar wäre:


    Ich verstehe richtig, dass ich als Interessent damit leben muss, dass ich 300 € allein für Betriebskosten zahle (Wohnung war für 1023 kalt inseriert) obwohl weder Garten, Aufzug, Concierge, Stellplätze oder irgend etwas anderes Kostspieliges bestehen und ich nichts dagegen tun kann - sogar nicht einmal Rechenschaft des Vermieters verlangen?

    Und gleichzeitig kann der Vermieter mir sogar auch noch den Umlageanteil der Heizkosten separat noch einmal aufbürden und nur nach Verbrauch abrechnen?

    Dann sollen laut Vertrag auch erhöhte Betriebskosten noch rückwirkend auf uns umgelegt werden können (wie soll das funktionieren bei dem Puffer, der bei 300 Euro doch da sein sollte?)- oder verstehe ich das falsch?


    Vielen Dank noch einmal für die Hinweise. Soweit ich das nachvollziehen kann, ist dieser Vertrag für uns außerordentlich nachteilig und enthält Regelungen, über die uns der Verwalter bisher nicht meinte informieren zu müssen. Es scheint ja leider mittlerweile unüblich (zumindest in Berlin), sich als Vermieter korrekt zu verhalten - die Erfahrung mache ich grad zum wiederholten Male. Wir werden zur Vertragsunterzeichnung gehen, aber die Klauseln so nicht akzeptieren und dem Herrn die Meinung sagen (sofern nicht das Wunder eintritt, dass wir eine andere Art von Vertrag bekommen). Sehr schade um die Wohnung, aber mit einem Vermieter, der nicht mit offenen Karten spielt (und einen dann vermutlich bei der Unterschrift mit unangekündigten Klauseln überrumpelt) möchte ich kein Vertragsverhältnis eingehen. Gibt ja leider genug Leute, die das mitmachen und juristisch scheint es zumindest gegen die Art von Mißbrauch kein Mittel zu geben. Einfach ärgerlich, dass man sich ne Woche Gedanken und Aufwand macht für nix - zumindest ein wenig über´s Mietrecht gelernt dabei.

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