Unser Problem wäre ja, den Vermieter dazu zu bringen, eine klare Kostenaufstellung zu machen, damit wir den Nachweis führen können, dass diese zu hoch angesetzt sind. Ist er verpflichtet, uns vor Vertragsunterzeichnung eine solche zu erstellen?
nö, das muss er nicht. Der Gesetzgeber spricht von angemessenen Vorauszahlungen und meint damit einen Rahmen, der bei rund 20% liegt. Der BGH hat sich bisher mit dem umgekehrten Fall beschäftigt, wo die Kosten zu gering angesetzt wurden: http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…ung-zu-niedrig/
Euer Fall dürfte schon selten passiert sein.