Beiträge von Interessent

    Guten Abend,


    habe den Mietvertrag des Vormieters eingesehen. Darin steht u.a.

    "1. Die Miete beträgt monatlich inklusive den Betriebskosten zur Zeit 1339,10 €
    2. Heizkostenvorschuss zur Zeit 59,90
    3. In der Miete sind die Betriebskosten gemäß der zweiten Berechnungsverordnung, §27, Abs. 1, Anlage 3, - ohne Wartungskosten einer ggfs. vorhandenen Gasetagenheizung - ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters (vom____) enthalten.
    4. Erhöhungen der Betriebskosten werden anteilig umgelegt. Soweit die Umlageerklärung des Vermieters darauf beruht, daß sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt (§4 MHG)."


    Dann gibt es eine widersprüchliche Angabe zu den Heizkosten: Zum einen steht an einer Stelle,von einer Umlegung 50/50 aber unten drunter separat angefügt: "Wichtig/Änderung: In diesem Haus wird nicht 50% zu 50% abgerechnet. Es erfolgt eine Heizkostenabrechnung zu 100% des Verbrauches. Der Verbrauch wird mittels eines in der Wohnung befindlichen Wärmemengenzählers ermittelt."

    Zu den sonstigen Betriebskosten steht nichts konkretes drin, nur die Aufzählung der hier üblichen Posten inkl. Aufzug - den es gar nicht gibt.


    Mal abgesehen davon, dass in dem Vertrag auch eine Staffelmietvereinbarung auftaucht, die es bei uns sicher auch geben soll und von der bisher noch kein Mal die Rede war, hätte ich abschließend noch folgende Fragen, für deren Beantwortung (allein aus Interesse) ich sehr dankbar wäre:


    Ich verstehe richtig, dass ich als Interessent damit leben muss, dass ich 300 € allein für Betriebskosten zahle (Wohnung war für 1023 kalt inseriert) obwohl weder Garten, Aufzug, Concierge, Stellplätze oder irgend etwas anderes Kostspieliges bestehen und ich nichts dagegen tun kann - sogar nicht einmal Rechenschaft des Vermieters verlangen?

    Und gleichzeitig kann der Vermieter mir sogar auch noch den Umlageanteil der Heizkosten separat noch einmal aufbürden und nur nach Verbrauch abrechnen?

    Dann sollen laut Vertrag auch erhöhte Betriebskosten noch rückwirkend auf uns umgelegt werden können (wie soll das funktionieren bei dem Puffer, der bei 300 Euro doch da sein sollte?)- oder verstehe ich das falsch?


    Vielen Dank noch einmal für die Hinweise. Soweit ich das nachvollziehen kann, ist dieser Vertrag für uns außerordentlich nachteilig und enthält Regelungen, über die uns der Verwalter bisher nicht meinte informieren zu müssen. Es scheint ja leider mittlerweile unüblich (zumindest in Berlin), sich als Vermieter korrekt zu verhalten - die Erfahrung mache ich grad zum wiederholten Male. Wir werden zur Vertragsunterzeichnung gehen, aber die Klauseln so nicht akzeptieren und dem Herrn die Meinung sagen (sofern nicht das Wunder eintritt, dass wir eine andere Art von Vertrag bekommen). Sehr schade um die Wohnung, aber mit einem Vermieter, der nicht mit offenen Karten spielt (und einen dann vermutlich bei der Unterschrift mit unangekündigten Klauseln überrumpelt) möchte ich kein Vertragsverhältnis eingehen. Gibt ja leider genug Leute, die das mitmachen und juristisch scheint es zumindest gegen die Art von Mißbrauch kein Mittel zu geben. Einfach ärgerlich, dass man sich ne Woche Gedanken und Aufwand macht für nix - zumindest ein wenig über´s Mietrecht gelernt dabei.

    Guten Morgen und danke für die Antwort!

    Haben Sie einen Tipp, wie man mit sowas umgeht? Letztlich widersprechen derart hoch angesetzte Nebenkosten doch offensichtlich dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Es gibt weder Aufzug noch Concierge, keinen Garten, das Treppenhaus fällt bald auseinander und ein Keller ist auch nicht dabei - es gibt nichts, was derartige Kosten rechtfertigen würde.

    Ich habe dazu nur Folgendes gefunden: "Zu beachten ist, dass eine vertragliche Regelung, nach der inhaltlich vom Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zum Nachteil des Mieters abgewichen wird, nicht rechtswirksam ist (§§ 556 Abs. 4, 560 Abs. 6 BGB). Der Mieter kann dementsprechend nicht verpflichtet werden, unnötige Kosten zu tragen oder solche, die dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht entsprechen."

    Unser Problem wäre ja, den Vermieter dazu zu bringen, eine klare Kostenaufstellung zu machen, damit wir den Nachweis führen können, dass diese zu hoch angesetzt sind. Ist er verpflichtet, uns vor Vertragsunterzeichnung eine solche zu erstellen?

    Wir haben jetzt nochmal beim Vormieter (der offensichtlich ziemlich unbewandert in diesen Dingen ist) gebeten, dass er mal in seinen Mietvertag schaut, wie es bei ihm geregelt ist. Habe aber das Gefühl, dass es um eine Pauschale geht (anscheinend für alles, inkl. Heizkosten, die somit nicht separat ausgewiesen werden - geht das überhaupt?). Zumindest wirbt der Verwalter damit auch in anderen Wohnungsanzeigen, bei denen als Pauschale auch jeweils ca. 4€ pro qm angegeben sind. Wenn ich es richtig verstehe, besteht nach Vertragsunterzeichnung keine Möglichkeit mehr, die Zusammensetzung der Kosten und ihre Angemessenheit zu überprüfen. Und wenn wir vorher kritisch nachfragen, sind wir vermutlich raus, Bewerber gibt´s ja genug. Das wäre somit eine ziemlich perfide Methode, Begrenzungen der Anhebung der Kaltmiete zu umgehen - oder verstehe ich da etwas grundfalsch?

    Hallo alle,


    vielen Dank für Eure Antworten. Wir waren heute nochmal zur Besichtigung. Der aktuelle Mieter hatte bisher leider noch keine Abrechnung erhalten, da erst seit September dort wohnhaft (junge Studenten, die sich anscheinend finanziell an der Miete ziemlich verhoben haben und die Wohnung ist auch kaum WG-geeignet). Die zahlen einen Abschlag in der selben Höhe von fast 380 € für ~90qm.

    Es wäre ja schön, wenn wir anschließend eine große Rückzahlung bekommen und eine Anpassung nach unten. Verschiedene Freunde hier in Berlin liegen für Wohnungen vergleichbarer Größe (85-90qm) bei Nebenkosten von 140 bis 220 Euro. Und die Wohnung wirkte gut isoliert, keine zugigen Fenster o.ä.

    Insofern hätte ich nur die Frage: Kann der Vermieter so hohe Nebenkosten als Pauschale festlegen ohne Nachweise zu leisten, wie sie sich zusammensetzen? Ich vermute, das dürfte er rechtlich nicht, oder?

    Hallo anitari,


    vielen Dank für die Antwort. Das Problem besteht darin, dass es schön wäre, im Vorhinein zu wissen, ob es eher 1300 oder 1400 warm sein werden und nicht erst nach der ersten Abrechnung. Dass man möglicherweise eine Beratung (und vielleicht sogar Rechtsbeistand) bei nicht korrekten Nebenkostenabrechnungen (ohne zu wissen, ob der hohe Abschlag in diesem Fall einen Mißbrauch darstellt) braucht, scheint mir recht geläufiges Wissen.

    Und was ist mit dem Mieterschutzbund - ist deren Angabe nicht korrekt?

    Wir haben noch keinen Vertrag vorliegen, insofern kann ich zur genauen Kostenaufstellung nichts sagen.


    Für mich wäre es einfach wichtig zu wissen, ob es unter welchen Umständen auch immer, realistisch ist, fast 400€ Nebenkosten für 90 qm zu zahlen.


    Beste Grüße

    Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem und wäre für kurze Stellungnahmen sehr dankbar: Wir (meine Freundin und ich) haben eine Zusage für eine Wohnung in Berlin bekommen (5. Stock, Dachgeschoss, ca. 90qm). Diese wurde mit gut 1000€ Kaltmiete inseriert, die Nebenkostenkalkulation belief sich auf fast 400 €, was also zu einer zu zahlenden Warmmiete von 1400 € führt. Uns erscheint diese Kalkulation sehr hoch gegriffen, auch für eine Dachgeschoss-Wohnung. Ein Mitarbeiter des Mieterschutzbundes hat mir letztes Jahr gesagt, man solle mit 2,70€ pro qm kalkulieren, meiner Erfahrung nach war ich da bisher sogar immer drunter.

    Für uns ist nun die Frage: Sollten wir den Vertrag einfach so unterzeichnen, auf die erste NK-Abrechnung warten und dann (notfalls mit Rechtsbeistand) eine Minderung durchsetzen? Oder kann die Höhe, aus welchen Gründen auch immer, vertretbar sein?

    Wir müssen uns schnell entscheiden, ob wir die Wohnung nehmen und da ist die Frage von monatlich ca. 100 € mehr oder weniger Miete (auch wenn es dann erst im Nachhinein eine Erstattung und Korrektur gibt) schon ein zentraler Faktor. Ich fände es toll, wenn mir jemand bald eine Antwort geben könnnte.


    Beste Grüße

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