Hallo, ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand helfen. In dem Mietvertrag gibt es in den Nebenkosten 2 Punkte 1. Winterdienst und 2. Treppenhausreinigung sind in den nebenkosten enthalten. Der Winterdienst sowie auch die treppenhaureinigung wird aber von den Mietern ausgeführt. Sind diese Nebenkosten dann eigentlich nicht unzulässig. Es handelt sich bei dem Vermieter um eine Genossenschaft, in der " Hausordnung" seht allerdings das der Mieter für diese Arbeiten im Wechsel verpflichtet ist, sollten dann aber die Kosten für diese Punkte nicht zu einer Minderung der Nebenkosten führen?
Nebenkosten
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F.Weinberg -
15. Januar 2011 um 11:05 -
Erledigt
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Hallo F.Weinberg,
"In dem Mietvertrag gibt es in den Nebenkosten 2 Punkte
1. Winterdienst und 2. Treppenhausreinigung sind in den nebenkosten enthalten."
Das ist das, was zählt, also ist das Vermietersache."Der Winterdienst sowie auch die treppenhaureinigung wird aber von den Mietern ausgeführt."
Selbst schuld."in der " Hausordnung" seht allerdings das der Mieter für diese Arbeiten im Wechsel verpflichtet ist,"
Auch, wenn im MV Bezug auf die Hausordnung genommen wird, ist sie nachrangig, da sie (besonders bei Siedlungsgesellschafen [wenn sich jemand bspw. zum Abteilungleiter hochdienen möchte ;)]) von Zeit zu Zeit "angepasst" wird. Das, was wirklich zählt, sind die mietvertraglichen Vereibarungen. -
1. Winterdienst
2. Treppenhausreinigung sind in den nebenkosten enthalten.
Sie dürften wohl eher im Mietvertrag als Nebenkosten aufgeführt sein, für den Fall, dass die Mieter diese Arbeiten nicht mehr ausführen wollen/können, etc.
Der Winterdienst sowie auch die treppenhaureinigung wird aber von den Mietern ausgeführt. Sind diese Nebenkosten dann eigentlich nicht unzulässig.
Nö, entscheidend ist doch, was in der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten aufgeführt und abgerechnet wird.
Hier finden Sie eine Aufstellung der Kosten, die in einer Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen.
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Dass die Treppenhausreinigung und der Winterdienst in den Verträgen als 'abrechnungsfähig' gekennzeichnet sind, ist durchaus normal. Der Vermieter möchte sich absichern, falls die notwendigen Arbeiten an Dritte vergeben werden müssen.
Solange die Arbeiten aber wechselseitig von den Mietern durchgeführt werden, dürfen diese Postitionen in der Abrechnung nicht auftauchen.
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