Hallo, ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand helfen. In dem Mietvertrag gibt es in den Nebenkosten 2 Punkte 1. Winterdienst und 2. Treppenhausreinigung sind in den nebenkosten enthalten. Der Winterdienst sowie auch die treppenhaureinigung wird aber von den Mietern ausgeführt. Sind diese Nebenkosten dann eigentlich nicht unzulässig. Es handelt sich bei dem Vermieter um eine Genossenschaft, in der " Hausordnung" seht allerdings das der Mieter für diese Arbeiten im Wechsel verpflichtet ist, sollten dann aber die Kosten für diese Punkte nicht zu einer Minderung der Nebenkosten führen?
Beiträge von F.Weinberg
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