Mietminderung wegen lauter Wärmepumpe?

  • Einen schönen guten Abend euch,

    direkt nach meiner Registrierung möchte ich euch eine für mich mittlerweile sehr wichtige Frage stellen.

    Erstmal zur genaueren Vorgeschichte.

    August 2015 bin ich in meiner neuen Wohnung eingezogen, ein Neubau aus 2014/2015, welcher wohl nach allen aktuellen Verordnungen (EnEV) gebaut wurde (Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung, Wärmepumpe)

    Die Eingangstür liegt direkt vor der Terrasse, welche ca 5x5m groß ist. Die Terasse ist mit Milchglas abgegrenzt. Was im Sommer natürlich nicht festzustellen war, dahinter befindet sich eine Luft-Wärmepumpe in einer Dimension für 15 Wohnungen, direkt daneben ein Klimagerät für den Geschäftsraum, der im Erdgeschoss des Hauses liegt.

    Das Klimagerät ist natürlich auch nicht leise, was aber durch mein eigenes im Schlafzimmer nicht problematisch ist.

    Die Wärmepumpe ist jetzt (momentan -5° C) scheinbar im Vollbetrieb. Die Lautstärke war nachts schon immer störend, jetzt ist sie aber definitiv lauter und das Betriebsgeräusch ist tieffrequenter.

    Ich habe mit einem Multimeter (ja, nicht sehr genau) eine Messung durchgeführt. Direkt am Kompressor des Geräts konnte ich eine Lautstärke von 89dB messen. Einen Meter entfernt, hinter der Glasfront waren es noch ca. 75 dB.

    Im Zimmer bei geöffnetem Fenster (Luftlinie 6m) und sonst keinerlei Nebengeräuschen sind es 53-57dB, das schwanken kommt daher, dass der Lärm nicht monoton ist, sondern unrund, ab und zu vibriert ein Blech oder es gluckert Flüssigkeit.

    Die Krönung ist aber ein sehr komisches Geräusch, wenn die Wärmepumpe abschaltet klingt es so, als ob ein Überdruckventil geöffnet wird, ein sehr lautes Rauschen erklingt und die WP schaltet ab.
    Diesen Herbst war nach diesem Geräusch noch keine Abschaltung, ein Motor war recht laut zu hören, welcher seine Drehzahl sehr langsam gesteigert hat (Kompressor?), danach ging der Betrieb weiter.

    Ich weiß nicht, wie sehr ich meine Messwerte verwenden kann, hier muss wohl ein Gutachter beauftragt werden.

    Auf der Webseite meiner Stadt habe ich herausgefunden, dass ich in einem MK-Gebiet lebe (ähnlich einer Innenstadt), das könnte für die Grenzwerte hilfreich sein.

    Die Frage lautet also: Ist hier eine Mietminderung durchzusetzen - und wenn ja, welche Schritte muss ich gehen? Prozessieren möchte ich vermeiden, selbst die Beauftragung eines Gutachters (wohl auf eigene Kosten?) hoffe ich zu vermeiden.

    Ich freue mich auf eure Antworten,
    Celta


  • Die Frage lautet also: Ist hier eine Mietminderung durchzusetzen - und wenn ja, welche Schritte muss ich gehen?


    Hier wirst du mit Sicherheit keine Lösung für dein Problem finden, weil die Gegenseite sicherlich mit der Tatsache argumentieren wird, dass diese Anlage schon bei Bezug der Wohnung in Betrieb war. Deshalb bleibt dir der Weg zu einem Anwalt für Mietrecht nicht erspart, denn nur ein Gutachten, das nicht vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, hilft dir nicht.


  • Die Frage lautet also: Ist hier eine Mietminderung durchzusetzen - und wenn ja, welche Schritte muss ich gehen? Prozessieren möchte ich vermeiden, selbst die Beauftragung eines Gutachters (wohl auf eigene Kosten?) hoffe ich zu vermeiden.


    OK, sagen wir es mal so, wenn eine Mietminderung dein Problem lösen würde, ist es kein wirkliches Problem. Ansonsten, wenn es wirklich ein Problem ist würde ich vieleicht eher erst mal mit dem VM. reden da gibt es ja evtl. auch die Möglichkeit das man in irgend einer Form den Schall etwas dämmen kann?

  • Schon mal danke für eure Beiträge,

    Zitat

    weil die Gegenseite sicherlich mit der Tatsache argumentieren wird, dass diese Anlage schon bei Bezug der Wohnung in Betrieb war.

    Aber wenn es sich hier um eine Überschreitung von Grenzwerten handelt, sollte das doch unerheblich sein, oder? Ich kann natürlich nicht erwarten, dass die Anlage abgebaut wird.

    Zitat

    gibt es ja evtl. auch die Möglichkeit das man in irgend einer Form den Schall etwas dämmen kann?

    Das kann ich mir nur schwer vorstellen, da das Gerät als geschlossene Einheit da steht und natürlich auch enorme Mengen Luft durchgehen müssen. Hier den Schall zu dämmen stelle ich mir sehr schwer vor - deswegen auch direkt die Frage nach Mietminderung.

    Grüße
    Celta


  • Aber wenn es sich hier um eine Überschreitung von Grenzwerten handelt,


    Welche Grenzwerte? Dafür ist ein Gutachten nötig. Und wie dieses Gerät schallgedämmt werden könnte überlasse den Experten.

  • Ich rede von solchen Grenzwerten:

    Zitat

    In Wohngebieten dürfen laut TA Lärm in Deutschland folgende Grenzwerte bei Immissionen von Lärm außerhalb von Gebäuden nicht überschritten werden:

    Kerngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete: Tags 60 dB(A), Nachts 45 dB(A)

    Quelle: http://www.heizungsfinder.de/waermepumpe/lu…mpe/lautstaerke

    Leider findet sich zu dem Thema nicht sehr viel, das ist überhaupt der Grund, warum ich diesen Thread eröffnet habe.

  • Welche Grenzwerte? Dafür ist ein Gutachten nötig. Und wie dieses Gerät schallgedämmt werden könnte überlasse den Experten.

    Da es Neubau ist, gilt schlicht die aktuelle DIN 4109 bzw das was die Zuständige LBO vorschreibt.

  • Hallo,

    gestern hatte ich hierauf geantwortet:

    Zitat

    Welche Grenzwerte? Dafür ist ein Gutachten nötig.

    http://www.heizungsfinder.de/waermepumpe/lu…mpe/lautstaerke

    Kerngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete: Tags 60 dB(A), Nachts 45 dB(A)

    Hat das hier keine Relevanz?

    Scheinbar wurde meine Antwort nicht geposted, das Problem war wohl die "Prüfung durch einen Moderator"

    Zitat

    was sagte denn der Vermieter, den Du sicherlich schon konsultiert hast, zu der Angelegenheit?


    Noch ist er nicht konsultiert, ich möchte meine Möglichkeiten gerne im Voraus wissen, mein Vermieter handhabt Mängel (da gab es schon einige) eher nach der Art: "Ist doch nicht so schlimm, das passt so"

    Grüße
    Celta

  • Hallo,

    gestern hatte ich hierauf geantwortet:

    Zitat

    Welche Grenzwerte? Dafür ist ein Gutachten nötig.

    h**p://w(ww).heizungsfinder(.)(d)e/waermepumpe/luftwaermepumpe/lautstaerke

    Kerngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete: Tags 60 dB(A), Nachts 45 dB(A)

    Hat das hier keine Relevanz?

    Meine Antwort wurde gestern wegen des Links nicht geposted, die Prüfung steht wohl noch aus...

    Zitat

    was sagte denn der Vermieter, den Du sicherlich schon konsultiert hast, zu der Angelegenheit?


    Noch ist er nicht konsultiert, ich möchte meine Möglichkeiten gerne im Voraus wissen, mein Vermieter handhabt Mängel (da gab es schon einige) eher nach der Art: "Ist doch nicht so schlimm, das passt so"

    Grüße
    Celta


  • Noch ist er nicht konsultiert, ich möchte meine Möglichkeiten gerne im Voraus wissen,


    Und das ist genau der falsche Weg. Wenn du einen Mangel an der Mietwohnung feststellst ist dein erster Weg den Vermieter darüber beweisbar in Kenntnis zu setzen. In deinem Fall würde es heißen in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben. Du bist dann noch so freundlich und gibst dem Vermieter 14 Tage Zeit nach Datum diesen Mangel zu beheben. Wenn er nicht in die Hufe kommt, dann beauftragst du einen Heizungsfachmann und ziehst dessen Rechnung von der nächsten Miete ab. Auch dieses schreibst du in dem Brief an deinen Vermieter.

  • ...gibst dem Vermieter 14 Tage Zeit nach Datum diesen Mangel zu beheben. Wenn er nicht in die Hufe kommt, dann beauftragst du einen Heizungsfachmann und ziehst dessen Rechnung von der nächsten Miete ab. Auch dieses schreibst du in dem Brief an deinen Vermieter.


    Das nennt sich dann wohl "Ersatzvornahme"?

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