Folgende etwas komplizierte Situation: Vermieter hat einen (mündlich abgeschlossenen) Mietvertrag mit Person A. Person A lebt laut Aussage einer Hausbewohnerin seit ca. 15 Jahren nicht mehr in der Wohnung.
Person A hat eine Person B geheiratet, welche laut Aussage eines Hausbewohners vor ca. 3 Jahren ausgezogen ist. Seither fehlt von Person B jede Spur. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab, dass zwar Person B noch in dieser Wohnung gemeldet ist, aber Person A nicht. Person A hat den Vermieter nie darüber informiert, dass Person B "verschwunden" ist und seit Jahren nicht mehr in der Wohnung lebt. Eine Zeit lang bis vor ca. zweieinhalb Jahren hat laut Aussage einer Hausbewohnerin Person A außerdem einer neuen Person C die Wohnung entweder untervermietet oder zum Gebrauch überlassen. Das erfolgte ohne Benachrichtigung des Vermieters, obwohl laut ausdrücklichem Schreiben des Vermieters hierfür eine Benachrichtigung des Vermieters erforderlich ist. Erst ca. ein Jahr nach Auszug von Person C hat Person A den Vermieter informiert, dass er die Wohnung demnächst an eine Person D untervermietet. Diese Person D lebt auch in der Wohnung, ist jedoch dort nicht gemeldet. Person D zahlt pro Monat 200€ Miete an Person A. Person A zahlt wiederum 330€ Miete an den Vermieter.
Frage: Rechtfertigt das Verhalten von Person A eine Kündigung?