Fristlose Kündigung bei Wassereinbruch??

  • Guten Abend,
    ich bin mit meinen Nerven am Ende und hoffe ihr könnt mir vielleicht ein paar fragen beantworten.
    Folgende Situation:
    Ich wohne seit dem 1.03.2010 mit meinem Mann und 2 Katzen in einer Mietwohnung, seit mitte Oktober regnet es in unser Badezimmer, das Dach wurde an der stelle 2mal geflickt allerdings ohne Erfolg. Nun ist es so, dass sich ca. nach einem Monat Schimmel an dieser Stelle gebildet hat, wobei der Vermieter davon bereits ebenfalls in Kenntnis gesetzt wurde, er sah sich die Stelle im November auch an, wo es bereits auch schon stark am schimmeln war. Nun konnte laut seiner Aussage, wo ich auch Verständnis für habe, aufgrund der Witterung die Schäden nicht behoben bzw. beseitigt werden. Es wurden aber auch keine Notmaßnahmen vorgenommen, so wie eine Plane über oder auf das Dach zu spannen (Flachdach). Bei den Schneemassen die wir auf dem Dach hatten und durch die scheinbar verstopften Abflussrohre, suchte sich das Wasser immer mehr seinen Weg in unsere Wohnung, vor allem dann, wenn es taute:-( Was einen schon dazu gebracht hat, sich über Minusgrade zu freuen, ganz toll!! Na ja... . Jetzt dachten wir, gut, die Witterung, seine Zusage, nur das Badezimmer...AAABER, im Dezember habe ich ihn ungefähr zwei bis drei Tage vor Heilig Abend angerufen und ihm gemeldet, dass die Tapete im Wohnzimmer jetzt auch schon anfangen würde feucht zu werden, worauf er mir empfiel, die Tapete, so wie die Holzdecke an den besagten Stellen zu entfernen, um Schaden zu vermeiden!! Wie dumm muss ich also sein?? Er meinte zu mir, er wäre gut, um den Schaden zu veringern...klar, den er zu verantworten hat. Diesbezüglich, da ich ja weiss, dass es nicht in meinem Aufgabenbereich liegt, habe ich diese Vorkehrungsmaßnahme auch nicht getroffen. Wie gesagt, das war im Dezember,...an einer kleinen Stelle im Wohnzimmer. Jetzt und zwar seit Anfang Januar, ist es so, dass der kleine Fleck größer wurde, es an drei Stellen durch die Holzdecke tropft (je nach Windböhe mal stärker) und sich über dem Wohnzimmerfenster und seitlich daran entlang, sich das ganze Gemäuer mit Wasser voll zieht. Und ich nach jedem Regen, morgens mit den Füßen im Badezimmer in einer Fütze stehe von ungefähr über einem halben Liter Wasser. Es muss stets jemand zuhause sein, wegen der Katen und dem Wasser, damit nicht rumgesaut wird, geschweige denn weitere Schäden entstehen z.B. am Laminat und an Schränken!! Denn so sagte man mir aus rechtlich anerkannten Quellen wie DEVK und Mieterschutzbund, dass nur er für den Schaden aufkommen könne, da es kein Leitungswasserschaden wäre sonder ein Regenwasserschaden und mein liebenswerter Vermieter, mit dem ich gestern ein Gespräch hatte, meint er wäre dafür nicht zuständig... .

    Achtung:
    Ich habe mich bereits informiert und weiss, dass er nur im Krankheitsfalle, heisst durch den Schimmel, für den Umzug aufkommen müsse, und das beweis erstmal... . Heisst auch, Schäden sind und bleiben Schäden, mein Pech:-(

    So, zu meiner Situation bzw. unserer: ...*sprachlos*...
    Ich kann nämlich langsam nicht mehr. Könnt ihr uns bitte weiterhelfen, das passiert nun nämlich zum zweiten Mal, nach dem Motto, andere Wohnung gleicher Mist -.- Das ist doch nicht zumutbar oder doch?? Muss ich hier wohnen bleiben und ihm die Möglichkeit offen lassen bis der Schaden behoben ist, oder kann ich hier raus ohne die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten und bekomme ich trotzdem meine Kaution, steht sie mir zu??

  • Hallo Bella;

    vorab: Ich habe mal versucht, aus dem Roman (pardong!:)) die entscheidende Substanz zu kommentieren:

    "seit mitte Oktober regnet es in unser Badezimmer, das Dach wurde an der stelle 2mal geflickt allerdings ohne Erfolg."
    Wann geflickt, wer ist Zeuge?

    "ca. nach einem Monat Schimmel an dieser Stelle gebildet hat, wobei der Vermieter davon bereits ebenfalls in Kenntnis gesetzt wurde,"
    Wann, wie, nachweislich?

    "er sah sich die Stelle im November auch an, wo es bereits auch schon stark am schimmeln war."
    Gibt es Zeugen dafür?

    "Es wurden aber auch keine Notmaßnahmen vorgenommen,"
    Auch das würde ich schriftlich rügen.

    "im Dezember habe ich ihn ungefähr zwei bis drei Tage vor Heilig Abend angerufen und ihm gemeldet, dass die Tapete im Wohnzimmer jetzt auch schon anfangen würde feucht zu werden,"
    Nachweislich, Zeugen?

    "Jetzt und zwar seit Anfang Januar, ist es so, dass der kleine Fleck größer wurde, es an drei Stellen durch die Holzdecke tropft (je nach Windböhe mal stärker) und sich über dem Wohnzimmerfenster und seitlich daran entlang, sich das ganze Gemäuer mit Wasser voll zieht. Und ich nach jedem Regen, morgens mit den Füßen im Badezimmer in einer Fütze stehe von ungefähr über einem halben Liter Wasser."
    Auch das würde ich schriftlich rügen.

    " ... weitere Schäden entstehen z.B. am Laminat und an Schränken!!
    ...dass nur er für den Schaden aufkommen könne,"
    Nicht könne, sondern müsse.

    "da es ... ein Regenwasserschaden und mein liebenswerter Vermieter, mit dem ich gestern ein Gespräch hatte, meint er wäre dafür nicht zuständig... ."
    Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mietsache instand zu halten gemäss § 535 BGB.

    "Ich habe mich bereits informiert und weiss, dass er nur im Krankheitsfalle, heisst durch den Schimmel, für den Umzug aufkommen müsse,"
    Pardon, aber davon ist doch hier (noch) keine Rede.

    "Muss ich hier wohnen bleiben und ihm die Möglichkeit offen lassen bis der Schaden behoben ist,"
    Ja, ICH würde ihm per Einwurfeinschreiben die Mängel tabellarisch aufgezählt (so wie ich es oben auseinandergepflückt habe - und denk' daran, Substanz entscheidet!) schildern, auch, dass sie ihm beweisbar seit XXX bekannt sind.
    Dann würde ich ihn auffordern, die Mängel umgehend zu beseitigen, bei Nichterfolg ich die Miete mindern würde.
    Ausserdem ist es mir unverständlich, dass ihn die ständig maroder werdende Bausubstanz offensichtlich nicht interessiert.
    Ausserdem würde ich ankündigen, ihn persönlich haftbar zu machen, falls unsere Einrichtungsgegenstände und/oder Gesundheit Schaden erleiden sollte.

    "kann ich hier raus ohne die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten"
    Spitze Antwort: Kannste ja, aber Miete musste b.a.w. zahlen, bis zum Ablauf der Kündigungsfrst, falls Ihr kündigen solltet, Zugang beim VM bis 03.02.2011 zum 30.04.2011).

    "bekomme ich trotzdem meine Kaution, steht sie mir zu??"
    Das ist ein gaaanz anderes Thema und im Moment noch nicht spruchreif.

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