In der Nebenkostenabrechnung erscheinen jedes Jahr mehr Posten. Ist das rechtens?

  • Ein Gutes neues Jahr.

    Ich habe am 29.12.16 meine Endabrechnung erhalten. 2014 hat mein Vermieter keine erstellt. Kam mir natürlich nicht ungelegen da ich hätte nachzahlen müssen.

    Nun zu meiner Frage: Ich wohne seit 2009 in meiner Wohnung und jedes Jahr kommen neue Punkte hinzu die er und in Rechnung stellt?

    Durch diesen Umstand haben wie Mieter im Vergleich zu 2013 Mehrkosten von 25% = 1000 €
    Im Anhang befindet sich eine PDF-Datei mit der Kostenauflistung der Jahre!

    MFG Petra

  • Hallo,

    bei den Kosten handelt es sich grundsätzlich um umlegbare Positionen gemäß Betriebskostenvereinbarung.

    Was wurde denn hinsichtlich der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart? Steht dort einfach nur geschrieben, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, bzw. gibt es einen Verweis auf den § 2 Betriebskostenverordnung, sind die Kosten auch umlagefähig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nun, das die Kosten umlegbar sind ist mir bewust.
    Ich sag mal so. zwei mal Schornsteinfeger in 2015, Endwässerung in 2013 806,98 in 2015 716,85 + 340,10 für Niederschlag.

    Hallo,

    bei den Kosten handelt es sich grundsätzlich um umlegbare Positionen gemäß Betriebskostenvereinbarung.

    Was wurde denn hinsichtlich der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart? Steht dort einfach nur geschrieben, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, bzw. gibt es einen Verweis auf den § 2 Betriebskostenverordnung, sind die Kosten auch umlagefähig.

    Einmal editiert, zuletzt von petra-62 (2. Januar 2017 um 14:46)

  • Wenn du dir schon die Mühe machst und alle Positionen aufführst, dann solltest du auch die Nummerierung korrekt ausführen. Da ist solch ein Durcheinander, da ist mir die Lust der Nachprüfung vergangen.

    Aber, alle diese Kosten sind durch die Betriebskostenverordnung gedeckt, wenn du also nicht damit einverstanden bist, dann musst du beim Vermieter einen Termin zur Belegeinsicht vereinbaren.

  • Hallo petra-62,

    bei der gelinkten PDF lassen sich allenfalls Tendenzen erkennen, jedoch nicht, wie die Einzelwerte errechnet wurden, Das ist auch nicht Aufgabe eines Forums.

    "Ich wohne seit 2009 in meiner Wohnung und jedes Jahr kommen neue Punkte hinzu die er und in Rechnung stellt?"
    - Du solltest diese vergleichen mit dem MV bzw. mit der BetrkVO, falls auf diese im MV Bezug genommen wurde.

  • Wenn die Kostenarten vertraglich vereinbart sind ist es rechtens das sie umgelegt werden.

    Auch dann wenn der Vermieter das einige Jahre nicht getan hat.

    Dafür das alle Betriebskostenarten umgelegt wer dürfen, sofern sie tatsächlich entstehen, reicht es wenn im Vertrag z. B. steht "der Mieter trägt die Betriebskosten" oder so ähnlich.

    Warum wurden die Vorauszahlungen nicht mal erhöht wenn sie gestiegen sind?

    Das kann man als Mieter nach einer Abrechnung, die eine Nachzahlung ergeben hat, auch selbst tun.

    Zur Höhe der Betriebskostenarten und ob die Umlage korrekt war kann man, ohne die Abrechnung(en) zu sehen, nichts sagen.

    Zu Deiner Auflistung ist zu sagen das die Kosten gering schwanken. Das ist völlig normal.

    Wären sie jedes Jahr gleich wäre das ein Grund zur Besorgnis.

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