Darf Vermieter Mitbewohner vorschreiben? (WG)

  • Hallo,

    folgende Situation: Wohne mit meinem Mitbewohner zusammen in einer 2er-WG. Wir sind im Mietvertrag beide als Hauptmieter eingetragen. Mein Mitbewohner will nun vor der 3-monatigen Frist raus, hat die schriftliche Kündigung schon eingereicht. Obwohl ich schon einen Nachfolger (wie schon in Vergangenheit) gefunden habe, habe ich nachträglich vom Vermieter erfahren, dass er meinen neuen Mitbewohner selbst bestimmen will (ein Bekannter vom Vermieter). Hab ich da nun eine Wahl? Oder muss ich das akzeptieren?

  • soll heißen mein Mitbewohner kann nur ausziehen, wenn ich auch einverstanden bin? Wenn ich ihn 'gehen lasse' laufe ich Gefahr dass ich keinen neuen Vertrag bekomme und auch raus muss? Oder könnte ich einen neuen unterschreiben (mit neuem Mitbewohner), bevor ich die Kündigung unterschreibe? Bin gerade etwas hilflos :(

  • mirage2:

    "soll heißen mein Mitbewohner kann nur ausziehen, wenn ich auch einverstanden bin?"
    - Falsch, er kann jederzeit ausziehen, nur entbindet es ihn nicht von den mietvertraglichen Pflichten.

    "Wenn ich ihn 'gehen lasse' laufe ich Gefahr dass ..."
    - Du alleine die Miete weiterzuzahlen hast, denn Ihr beide haftet gesamtschuldnerisch.

    "Oder könnte ich einen neuen unterschreiben (mit neuem Mitbewohner),"
    - Dann hättest Du zwei MVs an der Backe...:mad:

    "bevor ich die Kündigung unterschreibe?"
    - Der bestehende MV kann NUR von Euch beiden zusammen gekündigt werden.

  • mirage2:

    "soll heißen mein Mitbewohner kann nur ausziehen, wenn ich auch einverstanden bin?"
    - Falsch, er kann jederzeit ausziehen, nur entbindet es ihn nicht von den mietvertraglichen Pflichten.

    "Wenn ich ihn 'gehen lasse' laufe ich Gefahr dass ..."
    - Du alleine die Miete weiterzuzahlen hast, denn Ihr beide haftet gesamtschuldnerisch.

    "Oder könnte ich einen neuen unterschreiben (mit neuem Mitbewohner),"
    - Dann hättest Du zwei MVs an der Backe...:mad:

    "bevor ich die Kündigung unterschreibe?"
    - Der bestehende MV kann NUR von Euch beiden zusammen gekündigt werden.

    Okay, vielen Dank schonmal dafür. Wie verhalte ich mich nun am besten wenn ich selbst entscheiden will, wer mein Mitbewohner wird? Oder sitzt der Vermieter am längeren Hebel und ich kann nichts dagegen tun?

  • Oder sitzt der Vermieter am längeren Hebel und ich kann nichts dagegen tun?

    So ist es!

    Der Vermieter kann verlangen, dass Ihr den Vertrag gemeinschaftlich kündigt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, dass ein Vertragspartner entlassen wird und ein neuer Eintritt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay, vielen Dank schonmal dafür. Wie verhalte ich mich nun am besten wenn ich selbst entscheiden will, wer mein Mitbewohner wird? Oder sitzt der Vermieter am längeren Hebel und ich kann nichts dagegen tun?

    Hallo,

    das der Mietvertrag nur von beiden Hauptmietern gekündigt werden kann hast du ja schon gelesen, doch hat der 2.te Hauptmieter durchaus die Möglichkeit die Kündigung der Mietsache gerichtlich durchsetzen zu lassen.

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/kue…-mietvertrages/

    So, nun hast du aber alle Karten in der Hand, d. h. man könnte als Hauptmieter den anderen Hauptmieter von seinem Leid befreien, mit der Vereinbarung, dass man alleiniger Hauptmieter bleibt, wenn der Vermieter hier mitspielt, dann kannst du dir einen Untermieter suchen, der dir zu Nase steht und fertig ist die Laube.

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    soll heißen mein Mitbewohner kann nur ausziehen, wenn ich auch einverstanden bin?

    Am ausziehen kannst Du ihn nicht hindern.

    Nur aus dem Mietvertrag kommt er ohne dich und ohne den Vermieter nicht raus.

    Seine Kündigung ist übrigens unwirksam.

    Zitat

    Obwohl ich schon einen Nachfolger (wie schon in Vergangenheit) gefunden habe, habe ich nachträglich vom Vermieter erfahren, dass er meinen neuen Mitbewohner selbst bestimmen will (ein Bekannter vom Vermieter).

    Da Ihr einen Mietvertrag über die komplette Wohnung habt geht das nicht. Mit dem Nachfolger, egal ob deiner oder der des Vermieters, müßten alle beteiligten Personen einverstanden sein.

    Kann keine Einigung erzielt werden mit der alle Personen einverstanden sind, bleibt nur die Kündigung des Mietvertrages durch dich und deinen Mitmieter.

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