Durchlauferhitzer defekt, trotzdem Rechnung für Wartung erhalten

  • Und das wäre doch dann als Reparatur zu werten und nicht als Wartung oder?


    Auf jeden Fall als eine erfolglose Aktion, welche Du m.E. nicht mitzufinanzieren hast.

  • Auf jeden Fall als eine erfolglose Aktion, welche Du m.E. nicht mitzufinanzieren hast.

    Danke, Berny! Ich bin da ehrlich gesagt ziemlich verunsichert. Werde aber mit dem Vermieter das Gespräch suchen.

  • Im Prinzip sind Wartungskosten wenn das im MV. vereinbart ist, vom Mieter zu übernehmen. Wenn es eine Rechnung über die Wartung gibt, würde ich jetzt auch mal davon ausgehen, das es sich um die Wartung gehandelt hat. Davon abgesehen scheint der DLE. ja [erst jetzt!!] zu funktionieren. Um welche Summe geht es denn überhaupt so ca.?
    Im Grunde hättest du wohl ab eintreteten des Mangels an der Mietsache eine geringe Mietminderung geltend machen können. Im Nachhinein ist das natürlich schlecht.


    Die damalige Wartung würde ich nicht bezahlen, bestenfalls die jetzige (hfftl.) erfolgreiche.

  • Die damalige Wartung würde ich nicht bezahlen, bestenfalls die jetzige (hfftl.) erfolgreiche.

    Das wird sich in nächster Zeit zeigen. Ansonsten werde ich dieses mal definitiv offensiver vorgehen und mich nicht wieder vertrösten lassen.

    Denkst du, ich könnte dem Vermieter das so mitteilen und unseren damaligen Mailverkehr anhängen, indem ich mitgeteilt habe, dass das Gerät immer noch nicht funktioniert?

  • Die damalige Wartung würde ich nicht bezahlen, bestenfalls die jetzige (hfftl.) erfolgreiche.

    Die Wartung hat doch nichts damit zu tun, ob anderer Stelle falsche Rohre oder falsche Armaturen verbaut sind? Die Wartung hat auch nicht dazu geführt, das es jetzt funktioniert, sondern der Austausch von einem Rohr, soweit ich das verstanden habe. So eine Wartung dient doch normalerweise lediglich der Prüfung der Dichtigkeit wegem dem Gasanschluss, soweit ich weiß.
    Kurz gesagt, weil es an anderer Stelle in der Wohnung defekte Rohre gibt, bedeutet das doch nicht das man auf die Wartung des DLE. verzichten, oder die Kosten irgendwie verrechnen kann?
    Mietminderung wäre in dem Fall dann doch wohl das Mittel der Wahl gewesen, und nicht an einer Abrechnung im nachhinein rumstreichen, oder wie? Da müsste man sich auch keinen Kopf machen woran das liegt.
    Jetzt, nach erflogreicher Reparatur irgend etwas gegenzurechnen, halte ich jedenfalls für problematisch.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (28. Dezember 2016 um 16:05)

  • Meine Herren.....es hat sicher kein “defektes Rohr“ und “an anderer Stelle in der Wohnung“ gegeben, sonder der Querschnitt wurde nun vor dem Gerät verändert um den Druck für den Durchlauferhitzer zu verändern. Alles andere ist so verworren, da dieser Zustand wohl schon länger bestand. Eigentlich werde ich aus der Sache nicht schlau, da dauernd irgendwelche Dinge nachgeliefert werden.

  • Meine Herren.....es hat sicher kein “defektes Rohr“ und “an anderer Stelle in der Wohnung“ gegeben, sonder der Querschnitt wurde nun vor dem Gerät verändert um den Druck für den Durchlauferhitzer zu verändern. Alles andere ist so verworren, da dieser Zustand wohl schon länger bestand. Eigentlich werde ich aus der Sache nicht schlau, da dauernd irgendwelche Dinge nachgeliefert werden.


    Der Mieter hat das Recht (und er sollte es auch wahrnehmen), die sog. Wartungsrechnung im Original einzusehen.

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