Muster Brieft - NebenkonstenAbrechnung - Verweigerung von Belegeinsicht.

  • Hallo,
    Froh Weinachten. Habt Jemmand ein Musterbrieft zum Thema Verweigerung von Belegeinsicht?

    Hintengrund: ich habe der HV ein Brief wegen Belegeinsicht (nur 4 bestimmte Belege) geschrieben (mit einschreiben). In den Brief habe ich 3 Terminen vorgeschlagen und auch möeglichkeit gegeben das HV mir 3 Terminen vorzuschlagen. Nach 3 Wochen kommt kein Vorschlag.

    Mein nächste Schritt ist zu schreiben dass der HV innerhalb 2 Wochen sollt die
    - Guthaben + Kosten von 4 Positionen in meine Konto überweisen.
    - Wenn nicht, wurde ich am Februar die NK (monatlich abkurzen bis der Bilanz von Guthaben + Kosten von 4 Positionen) erreichen.

    Ich habe leider kei Musterbrief zum folgende gefunden. Vielleicht habt Jemmand?


    Danke im Vorauss.

  • Hallo,

    Mein nächste Schritt ist zu schreiben dass der HV innerhalb 2 Wochen sollt die
    - Guthaben + Kosten von 4 Positionen in meine Konto überweisen.
    - Wenn nicht, wurde ich am Februar die NK (monatlich abkurzen bis der Bilanz von Guthaben + Kosten von 4 Positionen) erreichen.

    Vorsicht! Ob du hier nach Lust und Laune was verrechnen darfst, denke ich nicht. Es kann wenn dann wohl nur um einen nachvollziehbar strittigen Anteil gehen, und das wohl auch nur wenn der Vermieter nachvollziehbar die Einsicht in die Belege konkret verweigert.
    Ob das nach 3 Wochen in denen man nicht auf einen Brief reagiert so zu interpretieren ist?

  • Hallo AJ1900

    Was sollte ich denn machen? Hast Du Idee?

    ich habe auf diese Seite gelessen dass wenn keine Antwort von VM zum Einsichtname dann es ist ein verweigerung.

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl040.htm

    "15. Wann ist von einer Verweigerung der Einsichtnahme durch den Vermieter auszugehen?

    Die Verweigerung der Einsichtnahme ist gegeben, wenn der Vermieter die Einsichtnahme schriftlich ablehnt, auf ein schriftliches Terminangebot des Mieters in angemessener Frist (maximal 2 Wochen) nicht reagiert, aber auch, wenn er dem in der Vermietergeschäftsstelle anwesenden Mieter auf dessen Nachfrage bestimmte Belege nicht vorlegt oder die Einsichtnahme anderweitig faktisch vereitelt.

    Die Behauptung des Mieters, der Vermieter habe ihm die Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege verweigert, ist jedoch unerheblich, wenn der Mieter dies nicht hinreichend konkretisiert. Der Mieter muss also vortragen, wann und wie er Belegeinsicht verlangt und wie der Vermieter hierauf reagiert hat.

    Daraus folgt, dass es auch im Hinblick auf diese Darlegungslast immer hilfreich ist, wenn der Mieter die Belegeinsicht in Begleitung mindestens einer weiteren Person vornimmt."

  • Also auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich da nicht so unbedingt verlassen. 2 Wochen erscheinen mir da in dem Zusammenhang jedenfalls als recht kurz. Im Zweifel würde ich mal beim VM. anrufen und fragen was Sache ist?
    Aber wie auch immer, wenn ich was kürzen würde, dann höchstens den nachvollziehbar stritiken Teil, und nicht einfach pauschal.
    Ich meine worum geht es hier, ums Prinzip, oder hast du tatsächlich Bedenken über Positionen der Abrechnung?

  • Hallo AJ1900

    Mit HV telefonieren, möchte ich nicht - weil die haben immer nicht züruck gerufen oder Termin gegeben. Ich war schon mal dort (wegen Belegeinsicht 2013 - Terminen per telefon abgestimmt aber er hat mich wieder zuruck gehickt).

    Mein Ziel ist nicht dass ich die BK nicht zahlen will, aber manche sind einfach aufgetaucht und mache sind 20% erhört und möchte ich wirklich sehen was für ein Kosten ist das. Nur 4 Belege möchte ich sehen
    (1) Hausmeister
    (2) Gartenpflege
    (3) Hausreinigung
    (4) Dachrinnenreinigung
    Deshalb wenn zum Monatlische BK kürzen kommt, werde ich nur mein Guthaben von 2015 + die Anteil kosten von 4 positionen verkürzen

  • Hallo AJ1900

    Was sollte ich denn machen? Hast Du Idee?

    ich habe auf diese Seite gelessen dass wenn keine Antwort von VM zum Einsichtname dann es ist ein verweigerung.

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl040.htm

    "15. Wann ist von einer Verweigerung der Einsichtnahme durch den Vermieter auszugehen?

    Die Verweigerung der Einsichtnahme ist gegeben, wenn der Vermieter die Einsichtnahme schriftlich ablehnt, auf ein schriftliches Terminangebot des Mieters in angemessener Frist (maximal 2 Wochen) nicht reagiert, aber auch, wenn er dem in der Vermietergeschäftsstelle anwesenden Mieter auf dessen Nachfrage bestimmte Belege nicht vorlegt oder die Einsichtnahme anderweitig faktisch vereitelt.

    Die Behauptung des Mieters, der Vermieter habe ihm die Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege verweigert, ist jedoch unerheblich, wenn der Mieter dies nicht hinreichend konkretisiert. Der Mieter muss also vortragen, wann und wie er Belegeinsicht verlangt und wie der Vermieter hierauf reagiert hat.

    Daraus folgt, dass es auch im Hinblick auf diese Darlegungslast immer hilfreich ist, wenn der Mieter die Belegeinsicht in Begleitung mindestens einer weiteren Person vornimmt."

    Hallo,

    wer ist dein Vermieter?

    Was hat die Hausverwaltung damit zu tun?

    Die Einsichtnahme, bzw. die Forderung ist an den Vermieter zu richten, die Hausverwaltung hat damit nicht im geringsten zu tun.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    wer ist dein Vermieter?

    Was hat die Hausverwaltung damit zu tun?

    Die Einsichtnahme, bzw. die Forderung ist an den Vermieter zu richten, die Hausverwaltung hat damit nicht im geringsten zu tun.

    Gruß
    BHShuber


    Hallo BHSchuber.

    Also mein Vertrag ist zwischen VM + ich, aber durch die HV weil der VM wohnnt irgendwo ausserhalb die Stadt. Und ich bekomme BK immer von HV und ich habe keine Kontakt Information von VM.

  • Hallo,

    wer ist dein Vermieter?

    Was hat die Hausverwaltung damit zu tun?

    Die Einsichtnahme, bzw. die Forderung ist an den Vermieter zu richten, die Hausverwaltung hat damit nicht im geringsten zu tun.

    Gruß
    BHShuber

    Ist doch Blödsinn. Die HV kann durchaus eine entsprechende Vollmacht vom Eigentümer/Vermieter haben.

  • Also mein Vertrag ist zwischen VM + ich, aber durch die HV weil der VM wohnnt irgendwo ausserhalb die Stadt. Und ich bekomme BK immer von HV und ich habe keine Kontakt Information von VM.


    Trotzdem ist Dein Ansprechpartner grundsätzlich Dein Vermieter (nachzulesen im Mietvertrag). Um ernst(er) genommen zu werden, würde ich mich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.

  • Trotzdem ist Dein Ansprechpartner grundsätzlich Dein Vermieter (nachzulesen im Mietvertrag). Um ernst(er) genommen zu werden, würde ich mich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.

    OK ich glaube dass ist die einzige Lösung; Anwalt anzuschalten. Obwohl ich finde dass ist doch ein kleinigkeit wenn der HV mir einfach ein Termin geben. Naja C'est la vie

  • Hallo

    Bevor ich zu Anwalt gehen /oder Mietverein, möchte ich folgende Brief an VM schreiben
    1) Kann ich so schreiben?
    2) Bitte um korrigieren (Gramatik).


    Betreff: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung vom … (Datum der Nebenkostenabrechnung)
    Sehr geehter Herr Prof. x
    Sehr geehter Herr x

    ich beziehe mich auf Ihre Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung (Ortsangabe), die ich am (Angabe Datum) erhalten habe. Ich erachte die Abrechnung aus folgenden Gründen für fehlerhaft.

    Sie haben meine Anforderung zum Belegeeinsicht (Einschreiben mit Eingangsdatum ...) nicht reagiert. Sie als Vermieter ist verpflichtet mir (der Mieter) Einsicht in die Abrechnungsbelege zu gewähren. Ich nehme an dass Sie mir meinen Recht als Mieter die Abrechnungsbelege nach zu prüfen verweiget haben.

    Bitte erstellen Sie eine ordnungsgemäße Abrechnung.

    Mit freundlichen Grüssen


    Danke schon

  • Zitat

    Ist doch Blödsinn. Die HV kann durchaus eine entsprechende Vollmacht vom Eigentümer/Vermieter haben.


    Hallo,

    und das weist du genau, dass eine solche Vollmacht vorliegt, was wieder ein Blödsinn!

    Gruß
    BHShuber

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