Hallo,
ich bin am 31.05.2015 ausgezogen. Gestern erhielt ich die Nebenkostenabrechnung 2015 von meinem Vermieter.
Darin berechnet er mir einen neuen Waschmaschinenwasserhahn von 90€, Die Rechnung dafür
wurde am 3.6.15 ausgestellt.
Bei mir hat der Hahn immer funktioniert und ich habe ihn auch nicht reklamiert. Bei Wohnungsabnahme wurde auch nicht über einen neuen Wasserhahn gesprochen.
Mein Vermieter will ihn über die Kleinreparaturklausel von mir bezahlt bekommen. Ist das zulässig?