Abrechnung formell richtig?

  • Guten Abend

    Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen. Diese kam per Einwurfeinschreiben und erfasst den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015.

    Die ganze Abrechnung war auf einem DIN A4-Blatt und umfasst folgende Punke:
    ----------------------------------------------------------

    Gesamtzahl der Wohnungen im Objekt
    Gesamtmiteigentumsanteile des Objektes
    Miteigentumsanteile Ihrer Wohnung

    Laut beigefügter Abrechnung ergibt sich folgender Sachverhalt:
    Summe der Betriebskosten Ihrer Wohnung
    Hierauf gezahlte Abschläge
    Nachzahlung in Höhe von xxx€

    ------------------------------------------------------------

    Das wars. Ist diese Abrechnung formell richtig? Müssten dort die einzelnen Kosten nicht aufgeführt sein? Falls nein, würde diese ja zum 01.01.2017 verfallen, richtig?

    Es steht ja im Schreiben, wie oben aufgeführt, folgender Satz:
    "Laut beigefügter Abrechnung ergibt sich folgender Sachverhalt:"

    Es war aber keine Abrechnung beigefügt. Es lang nur ein Zettel im Briefumschlag!

    Würde mich sehr über eure Einschätzung freuen, ob diese Abrechnung korrekt ist.
    Vielen Dank:cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Jolly123 (10. Dezember 2016 um 00:19)

  • Ist die Abrechnung namentlich an dich gerichtet?

    Eine formell korrekte Betriebskostenabrechnung sollte in etwa so aussehen

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    Zitat

    Falls nein, würde diese ja zum 01.01.2017 verfallen, richtig?

    Eine Nachforderung deines Vermieters wäre verfristet.

    Wenn es so ist wie ich vermute und diese Abrechnung die Hausgeldabrechnung deines Vermieters ist, solltest Du bis zum 1.1.2017 warten und dann den Vermieter auffordern die Betriebskostenabrechnung für 2015 zu erstellen und zuzuschicken.

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