Den Wiederspruch würd ich morgen per Einschreiben mit Rückschein losschicken. Denke mal das ist richtig so.
(Mein Openoffice hat iwie keine Rechtschreibprüfung:/ )
Erste Betriebskostenabrechnung
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Andrew123 -
7. Dezember 2016 um 12:28 -
Erledigt
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Hallo Andrew123,
habe mal gerade Korrektur gelesen:):
Links: Widerspruch NUR mit i,
Beide Schreiben per Einwurfeinschreiben,Rechts: Kdg zum 31.03.2017 (da Wohnraummietverträge stets zum Monatsablauf enden),
Bei beiden schreibste über die Empfängeranschrift auch die Versendungsart, bspw. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist Mist. Über die Post Briefsendungsverfolgung kannste die Sendung(s-nummer) verfolgen.
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Noch was zur Kündigung:
Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Erhalt zu bestätigen.
Darum solltet Ihr gleich eine Kopie/Zweitschrift der Kündigung beilegen, wo drauf steht
Kündigung erhalten am ..............
Unterschrift Vermieter
und einen an Euch adressierten und frankierten Rückumschlag.
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kleines Update. Es gibt Probleme. Wär hätte das gedacht...ich habe zwei Einwurf-Einschreiben geschickt. Als erstes den Wiederspruch zur Betriebskostenabrechnung am 13.12.2016 und eine Woche später die Kündigung am 20.12.2016. Beide laut Beleg einen Tag später in den Briefkasten eingeworfen. Jetzt haben wir mit der Vermietung telefoniert und die sagen uns das der Wiederspruch am 21.12.2016 eingegangen ist und die Kündigung der Wohnung ist nie angekommen. Jetzt wollen sie das wir die Kündigung nochmal schicken und somit noch einen Monat länger Miete bezahlen. Was kann man jetzt machen wenn man nur die Belege mit dem Einwurfdatum hat, worauf ja nicht ersichtlich ist was wir geschickt haben?
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am 13.12.2016 und eine Woche später die Kündigung am 20.12.2016. Beide laut Beleg einen Tag später in den Briefkasten eingeworfen. Jetzt haben wir mit der Vermietung telefoniert und die sagen uns das der Wiederspruch am 21.12.2016 eingegangen ist und die Kündigung der Wohnung ist nie angekommen.
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Beide laut Beleg einen Tag später in den Briefkasten eingeworfen
Soweit war ich schon. Nur wenn die sagen "ist nie angekommen" kann man ja nix dagegen machen?!:/
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Soweit war ich schon. Nur wenn die sagen "ist nie angekommen" kann man ja nix dagegen machen?!:/
Dann kannste das Rechercheergebnis dagegen halten. -
Was verstehst du unter "Rechercheergebnis"?
Also mein Plan ist die Kündigung nochmal zu schicken:Zitat...hiermit senden wir Ihnen nochmal die Kündigung für die Wohnung im ... zum 31.03.2017 zu. Laut Sendungsnummer ist die Kündigung am 21.12.2016 und somit fristgerecht eingegangen.
Wiederspruch Betriebskostenabrechnung, Sendungsnr. ..., zugestellt am 14.12.2016
Kündigung Wohnung, Sendungsnr. ..., zugestellt am 21.12.2016Bitte senden Sie uns schriftlich eine Bestätigung mit Angabe des Mietvertragsendes zu.
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Was verstehst du unter "Rechercheergebnis"?
Das, was die gelinkte Sendungsverfolgung aussagt... -
Bei beiden schreibste über die Empfängeranschrift auch die Versendungsart, bspw. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist Mist. Über die Post Briefsendungsverfolgung kannste die Sendung(s-nummer) verfolgen.
Ok also du hast mir vorgeschlagen lieber ein Einwurfeinschreiben zu machen und jetzt hab ich das Problem, dass der Vermieter ohne weiteres behaupten kann, die Kündigung sei nie angekommen...
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Ok also du hast mir vorgeschlagen lieber ein Einwurfeinschreiben zu machen und jetzt hab ich das Problem, dass der Vermieter ohne weiteres behaupten kann, die Kündigung sei nie angekommen...
So isses...Und was sollte denn das, was Du früher schriebst?: "ich habe zwei Einwurf-Einschreiben geschickt. Als erstes den Wiederspruch zur Betriebskostenabrechnung am 13.12.2016 und eine Woche später die Kündigung am 20.12.2016."
Verar..... kann ich mich selbst.
(Btw.:Widerspruch bitte nicht mit ie.) -
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