Beiträge von Andrew123

    Bei beiden schreibste über die Empfängeranschrift auch die Versendungsart, bspw. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist Mist. Über die Post Briefsendungsverfolgung kannste die Sendung(s-nummer) verfolgen.

    Ok also du hast mir vorgeschlagen lieber ein Einwurfeinschreiben zu machen und jetzt hab ich das Problem, dass der Vermieter ohne weiteres behaupten kann, die Kündigung sei nie angekommen...

    Was verstehst du unter "Rechercheergebnis"?
    Also mein Plan ist die Kündigung nochmal zu schicken:

    Zitat

    ...hiermit senden wir Ihnen nochmal die Kündigung für die Wohnung im ... zum 31.03.2017 zu. Laut Sendungsnummer ist die Kündigung am 21.12.2016 und somit fristgerecht eingegangen.

    Wiederspruch Betriebskostenabrechnung, Sendungsnr. ..., zugestellt am 14.12.2016
    Kündigung Wohnung, Sendungsnr. ..., zugestellt am 21.12.2016


    Bitte senden Sie uns schriftlich eine Bestätigung mit Angabe des Mietvertragsendes zu.

    kleines Update. Es gibt Probleme. Wär hätte das gedacht...ich habe zwei Einwurf-Einschreiben geschickt. Als erstes den Wiederspruch zur Betriebskostenabrechnung am 13.12.2016 und eine Woche später die Kündigung am 20.12.2016. Beide laut Beleg einen Tag später in den Briefkasten eingeworfen. Jetzt haben wir mit der Vermietung telefoniert und die sagen uns das der Wiederspruch am 21.12.2016 eingegangen ist und die Kündigung der Wohnung ist nie angekommen. Jetzt wollen sie das wir die Kündigung nochmal schicken und somit noch einen Monat länger Miete bezahlen. Was kann man jetzt machen wenn man nur die Belege mit dem Einwurfdatum hat, worauf ja nicht ersichtlich ist was wir geschickt haben?

    Umlage nach Personen einiger Kostenarten, ist das im Mietvertrag vereinbart? Wenn nicht muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

    Ich bin den Mietvertrag grad durch und es steht nicht drin ob die Kosten auf die Wohnungsgröße oder auf die Anzahl der Bewohner pro Wohnung umgerechnet werden. Einfach nur das der Mieter die Kosten zu tragen hat. Würden mir bei der Umrechnung auf die Wohnungsgröße Vorteile entstehen?

    Es wurden nur 352 statt 402 € Gesamtvorauszahlungen berücksichtigt.
    Ursache, aus meiner Sicht, für die Nachzahlung sind a) die etwa um 20 € zu geringen Vorauszahlungen, b) geringere Vorauszahlungen berücksichtigt und c) die um 2 m² abweichende Wohnfläche. b) und c) müßt Ihr mit dem Vermieter klären.

    Wie kommst du jetzt auf 20 € bei Vorauszahlungen? Hast du die Betriebskosten auf das ganze Jahr umgerechnet?

    Wegen b) und c) sollte ich ein Wiederspruch zur Betriebskostenabrechnung machen, mit der Bitte der Neuberechnung?

    Gruß Andreas

    Habe noch was gefunden, aber keine Bearbeitenfunktion.

    Dazu kommen noch Betriebskosten wie Versicherung, Hauslicht, Reinigung, Reinigung m. Gew. (keine Ahnung was das ist), Müllgebühren, Straßenreinigung, Aufwand Hausverwaltung und Grundsteuer

    Diese Kosten allein sind zusammen 300 €. Diese Kosten sollten allerdings fix sein und auf die Wohnfläche umgerechnet werden.

    Unter der Nachzahlung steht dann:
    Ihre neue monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung beträgt 75 €
    Ihre neue monatliche Heizkosten-Vorauszahlung beträgt 70 €

    Das heißt das sich auch die fixen Betriebskosten geändert haben und dementsprechend im Mietvertrag die Vorauszahlung falsch angegeben wurde.

    Gruß Andreas

    Hallo Mietrechtforum,

    ich habe gestern meine erste Betriebskostenabrechnung von 2015 bekommen. Wir, mein Mitbewohner und ich, sind im September 2015 eingezogen und wohnen bis heute hier. Die Betriebskostenabrechnung um die es geht bezieht sich auf die Monate September bis Dezember 2015.

    Vorab, es ist meine erste Betriebskostenabrechnung, da ich vorher im Wohnheim lebte und deswegen so etwas zum ersten mal bekam.

    Jetzt sind mir mehrere Sachen aufgefallen die ich hier jetzt aufliste. Ich habe auch die möglichkeit die Betriebskostenabrechnung einzuscannen und hochzuladen falls das dann erforderlich sein soll.

    Wir bezahlen 425 € Miete warm für 57m², wovon 100,50 € Nebenkosten sind.

    1. In der Betriebskostenabrechnung wird mehrfach 59 m² angegeben obwohl im Mietvertrag nur 57m² drin stehen.

    2. Die Zählerwerte für die Heizungen und Wasserzähler stimmen soweit.
    Die Zählerwerte für die Heizung werden mit einem Faktor Multipliziert der nicht transparent ist, aber ich geh mal davon aus das das richtig ist.

    Dementsprechend haben wir in 4 Monaten 111,3 Einheiten geheizt, 9,84 m³ Warmwasser und 12,27 m³ Kaltwasser verbraucht was zusammen 22,11 m³ Wasser macht.

    3. Gesamteinheiten Heizung, Wasser der Wohnung
    Grundkosten der Heizung (59 m²): 390 von 1000 DIN Gradtaganteilen (Abrechnungszeitraum) (Laut Tabelle stimmt das, im Winter muss man deutlich mehr Heizgrundkosten zahlen) = 23,01 m²
    Verbrauchskosten der Heizung: 111,3 Einheiten

    Grundkosten Warmwasser (59 m²): 122 von 365 Kalendertagen (Abrechnungszeitraum) = 19,72 m²
    Verbrauchskosten Warmwasser : 9,84 m³

    4. Gesamtkosten
    Grundkosten der Heizung: 23,01 Einheiten x 1,857 € = 42,74 €
    Verbrauchskosten der Heizung: 111,3 Einheiten x 0,094 = 10,55 €

    Grundkosten Warmwasser: 19,72 Einheiten x 0,700 € = 13,81 €
    Verbrauchskosten Warmwasser: 9,84 Einheiten x 8,476 € = 83,41 €

    Kaltwasser: 22,11 Einheiten x 1,957 € = 43,28 €
    Abwasser: 22,11 Einheiten x 1,288 € = 28,50 €
    Niederschlagswasser: 19,72 Einheiten x 0,274 € = 5,41 €
    Gerätekosten = 11,69 €
    Abrechnung der NK = 8,46 €
    Nutzerwechselgebühr = 31,86 €

    Gesamtkosten Heizung, Wasser = 279,70 €

    Dazu kommen noch Betriebskosten wie Versicherung, Hauslicht, Reinigung, Reinigung m. Gew. (keine Ahnung was das ist), Müllgebühren, Straßenreinigung, Aufwand Hausverwaltung und Grundsteuer.

    Womit sich die Gesamtkosten auf 580,99 belaufen (für 4 Monate)

    Unsere Vorauszahlung wird angegeben mit 142 € Betriebskosten und 210 € Heizkosten, also gesamt 352 €. Laut unserm Mitvertrag bezahlen wir 100,50 € Nebenkosten, was in 4 Monaten, 402 € sind.

    Jetzt meine Fragen:

    Im Mietvertrag stehen 57 m² für die Wohnung, in der Abrechnung wird überall 59 m² angegeben?
    Sind solche Unterschiede normal?

    Wieso ist da ein Unterschied von 50 € in der angegeben Betriebskostenvorauszahlung und der nach Mietvertrag tatsächlichen Betriebskostenvorauszahlung?

    Sind die Warmwasserkosten normal? Das sind bei uns Wasser + Abwasser + Heizkosten des Wasser von 11,74 € Warmwasser pro m³.

    Oder haben wir einfach nur sehr viel Warmwasser verbraucht, also 9,84 m³ in 4 Monaten? Ich hab da leider keine Erfahrungswerte

    Grundsätzlich haben wir die Wohnung uns unter anderm wegen den Mitkosten ausgesucht und nun bekommen wir für 4 Monate eine Nachzahlung von 228,99€. Für das Jahr 2016 geh ich davon aus das wir bei gleicher Nutzung > 600 € nachzahlen müssen.
    Da ich davon ausgehe das wir relativ wenig verbrauchen fühle ich mich irgendwie "über den Tisch gezogen", da sie uns die Wohnung recht günstig angeboten haben und erst nach 1 Jahr und 4 Monaten teilen sie uns mit das die Betriebskostenvorauszahlungen viel zu niedrig angegeben wurden.

    Was kann ich nun dagegen tun?

    Grüße Andreas

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