Kündigung, Nachmieter

  • Hallo,
    Also:
    Der Mieter M hat die Wohnung gekündigt, sobald dieser wusste wo er eine neue Stelle antreten kann (360 km Entfernung zum jetzigen Wohnort). Die Kündigung ist am 08.11.2016 beim Vermieter V eingegangen und somit läuft der Mietvertrag wohl bis zum 28.02.2017. Die Bestätigung von V kam sehr schnell. Da M am neuen Arbeitsort ab 01.01.2017 eine andere Wohnung hat, in die er jetzt schön Möbel stellen kann, um am 01.01.2017 die neue Stelle anzutreten, hat dieser sich um einen Nachmieter bemüht und auch Interessenten für Januar 2017 gefunden, und diese an V weitergeleitet, und ihn auch gebeten die Wohnung auf der Internetseite einzustellen, damit eben schnell jemand gefunden wird. Das sollte nach der Vorabnahme am 22.11.2016 geschehen. Ist es aber nicht. Nach heutiger Nachfrage kam dann die Info von V dass er gar keinen Nachmieter will, da er die Bäder in dem Haus im Frühling renovieren lassen will und das ja dann einfacher ist, wenn kein Mieter drin ist und M halt die 2 Monate definitiv zahlen muss auch wenn ihm die Chance einen Nachmieter zu finden somit gestrichen wurde. Gibt es irgendetwas das M tun kann außer zu betteln dass er nicht 2 Mieten umsonst zahlen muss?
    Vielen Dank schon mal im voraus

  • Hallo Poldie,
    leider hat der Mieter Pech gehabt, er hat den bisherigen Mietvertrag bis zum 28.02.2017 zu erfüllen. Nachmietergestellung ist ein nicht auszurottendes Märchen. Und was der VM mit der Mietsache machen wird, ist dein Vergnügen. Er darf jedoch vor dem 28.02.2017 NICHT mit irgendwelchen Renovierungs- oder Umbauarbeiten beginnen. Sonst würde Deine Mietezahlungspflicht entsprechend früher erlöschen.

  • Zitat

    Gibt es irgendetwas das M tun kann außer zu betteln dass er nicht 2 Mieten umsonst zahlen muss?

    Nichts oder endlich das Gesetz "erfinden" auf das sich Generationen von Mietern berufen das man durch Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag kommt.:o

  • Hallo Poldie,
    leider hat der Mieter Pech gehabt, er hat den bisherigen Mietvertrag bis zum 28.02.2017 zu erfüllen. Nachmietergestellung ist ein nicht auszurottendes Märchen. Und was der VM mit der Mietsache machen wird, ist sein Vergnügen. Er darf jedoch vor dem 28.02.2017 NICHT mit irgendwelchen Renovierungs- oder Umbauarbeiten beginnen. Sonst würde Deine Mietezahlungspflicht entsprechend früher erlöschen.


    Habe mich korrigiert.

  • Tja, danke für eure Antworten, so sieht man Mal wieder wie nett Menschen mit anderen umgehen, denn hätte M es rechtzeitig gewusst dass er keinen Nachmieter finden darf, dann hätte M auf Risiko eher gekündigt und nicht erst dann wann feststeht wo es für die Arbeit hingeht...Möbel kann man ja zur Not auch in einer Garage unterstellen...
    So, noch eine weitere Frage, die Heizkosten sind in den Nebenkosten extra aufgeführt, klar würde man die ja nach der Abrechnung eh wieder bekommen, nur kann man sich die sparen, wenn der Schlüssel abgegeben und somit der Zugang zum Heizsystem nicht mehr vorhanden ist, sparen? (Ich vermute fast dass auch das nicht geht aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt)

  • Poldie:

    "... hätte M es rechtzeitig gewusst dass er keinen Nachmieter finden darf, dann hätte ..."
    - Natürlich darf ein Mieter, der früher aus dem MV möchte, einen Nachmietinteressenten finden - nur, der VM muss den nicht akzeptieren.

    "die Heizkosten sind in den Nebenkosten extra aufgeführt, klar würde man die ja nach der Abrechnung eh wieder bekommen, nur kann man sich die sparen, wenn der Schlüssel abgegeben und somit der Zugang zum Heizsystem nicht mehr vorhanden ist, sparen?"
    - Sämtliche(!) Betriebskosten, Nebenkosten, Heizkosten hat der Mieter bis zum Ende des Mietvertrags in voller Höhe zu zahlen.

  • So, noch eine weitere Frage, die Heizkosten sind in den Nebenkosten extra aufgeführt, klar würde man die ja nach der Abrechnung eh wieder bekommen, nur kann man sich die sparen, wenn der Schlüssel abgegeben und somit der Zugang zum Heizsystem nicht mehr vorhanden ist, sparen? (Ich vermute fast dass auch das nicht geht aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt)

    Richtig vermutet. Niete, sowie sämtliche Betriebskosten sind bis Vertragsende zu zahlen.

    Übrigens sind bis Vertragende nicht nur die finanziellen Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, sondern auch die Nebenpflichten.

    Eine davon ist die Wohnung vor Schaden zu bewahren. Heißt besonders im Winter die Wohnung zumindest minimal zu beheizen und auch zu lüften.

    Die Schlüssel mußt und solltest Du erst zum Vertragende, 28.02.2017, abgeben, nicht eher.

  • Ok, nochmals Danke!
    Es gibt ein Lüftungssystem in der Wohnung, und bisher haben die Nachbarn mehr mitgeheizt. Es gibt Heizkörper die ich noch nie benutzt habe und es ist trotzdem warm. Nun, für einen Übergabetermin im Februar müsste ich halt extra frei nehmen, da der Vermieter so etwas nur unter der Woche macht und da es natürlich bei der neuen Arbeitsstelle auch die übliche Probezeit gibt habe ich leider auch keinen Anspruch auf diesen freien Tag. :( Schlüsselübergabe ist gleichzeitig Abnahme mit Protokoll.

  • Also, Frostschutz am Thermostat wird schon eingestellt, mehr aber nicht, und aus Erfahrung wird es auch bei längerer Abwesenheit in der Wohnung nicht so kalt dass der greift.

  • Ok, nochmals Danke!
    Es gibt ein Lüftungssystem in der Wohnung, und bisher haben die Nachbarn mehr mitgeheizt. Es gibt Heizkörper die ich noch nie benutzt habe und es ist trotzdem warm. Nun, für einen Übergabetermin im Februar müsste ich halt extra frei nehmen, da der Vermieter so etwas nur unter der Woche macht und da es natürlich bei der neuen Arbeitsstelle auch die übliche Probezeit gibt habe ich leider auch keinen Anspruch auf diesen freien Tag. :( Schlüsselübergabe ist gleichzeitig Abnahme mit Protokoll.

    Hallo,

    das aber ist nicht das Problem des Vermieters, das muss der Mieter selbst organisieren oder einen anderen Tag mit dem Vermieter aushandeln.

    Gruß
    BHShuber

  • Also, Frostschutz am Thermostat wird schon eingestellt, mehr aber nicht, und aus Erfahrung wird es auch bei längerer Abwesenheit in der Wohnung nicht so kalt dass der greift.

    Hallo,

    das kann man nur hoffen, sonst hast noch mehr Schwierigkeiten als die, die du eh schon als belastend empfindest.

    Gruß
    BHShuber

  • für einen Übergabetermin im Februar müsste ich halt extra frei nehmen, da der Vermieter so etwas nur unter der Woche macht und da es natürlich bei der neuen Arbeitsstelle auch die übliche Probezeit gibt habe ich leider auch keinen Anspruch auf diesen freien Tag.


    Wenn der VM auf stur schaltet o.ä. bleibt Dir nur übrig, eine Vertrauensperson zu beauftragen (mit schriftlicher!) Vollmacht.

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