Hallo,
in unserer Genossenschaftswohnung haben wir Doppelglasfenster, wovon bei einem Fenster sich ein Riss in der äußeren Scheibe gebildet hat, der immer größer wurde. Dieser Riss ist nicht durch unser Zutun entstanden.
Die Fensterscheibe ist nicht durch Durchzug oder Stoß von unserer Seite gerissen. Es kann nur durch thermische Spannung gerissen sein in deren Folge Risse beginnend an der Dichtung entstehen. Die Doppelglasfenster haben recht dünne Scheiben wodurch sich die Chance für so einen Schaden noch erhöht. Die Genossenschaft stellt sich quer den Schaden zu übernehmen. Meines Wissens nach muss aber doch grundsätzlich der Vermieter für alle Schäden am Gebäude aufkommen, dazu gehören auch die Fenster.
Meine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung übernehmen das leider nicht.
Habe ich Chancen dem Vermieter die Kosten für die Reparatur in Rechnung zu stellen? Wie sieht hier die Rechtslage aus?
In unserem Mietvertrag steht dazu leider nichts.
Viele Grüße
asenbur