Vermieter schick Security durchs Wohnzimmer

  • Liebe Forumsmitglieder,

    wir wohnen in einem Wohnheim und mieten jeweils nur ein Zimmer. Küche/Bad/Wohnzimmer darf jeder mitbenutzen, auf diese Räume besitzt der Vermieter jedoch das Hausrecht. Darf der Vermieter uns trotzdem regelmäßig Security Angestellte ohne Anlass durch das Wohnzimmer schicken die zB überprüfen, dass von uns die Hausordnung eingehalten wird? Wir empfinden das als sehr störend.

    Viele Grüße

  • Was heißt regelmäßig?

    Die Gemeinschaftsräume darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person ohne Anlass betreten.

    In Wohnheimen gelten übrigens viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht. Unter anderem gibt es dort so gut wie keinen Mieterschutz.

  • Darf der Vermieter uns trotzdem regelmäßig Security Angestellte ohne Anlass durch das Wohnzimmer schicken die zB überprüfen, dass von uns die Hausordnung eingehalten wird?


    Ich würde sagen: Ja, wenn der VM dabei ist. Habe jedoch keinerlei Erfahrungen in diesem Metier. (Bei mir gibt es nur anständige Ganoven:rolleyes:)

  • Wir gehen mal davon aus, dass der Apfelbaum nicht von betreuten Wohnen oder ähnlichen Institutionen spricht, sondern einem Studentenwonheim. Dort wurde tatsächlich schon, in enigen Fällen, vor Jahren das Hausrecht auf externe Firmen übertragen, die gegen Ruhestörung, Vandalismus und Fremdpersonen in den Gebäuden vorgehen, sowie auf Achtung der Ruhezeiten.

  • Genau, es ist ein Studentenwohnheim. Der Vermieter ist nicht dabei, und die Security prüft auf "Einhaltung der Hausordnung". Allerdings ohne dass Vandalismus, Ruhestörung, etc.. stattfindet.

  • Genau, es ist ein Studentenwohnheim. Der Vermieter ist nicht dabei, und die Security prüft auf "Einhaltung der Hausordnung". Allerdings ohne dass Vandalismus, Ruhestörung, etc.. stattfindet.

    Stichwort Prävention

    (lateinisch praevenire „zuvorkommen“) ... Maßnahmen zur Abwendung von unerwünschten Ereignissen oder Zuständen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreffen könnten, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Prävention setzt voraus, dass Maßnahmen zur Verfügung stehen, die geeignet sind, den Eintritt dieser Ereignisse zu beeinflussen. Der Begriff der Vorbeugung wird synonym verwendet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4vention

  • Aha. Also darf der Vermieter uns die Security durchs Wohnzimmer schicken ohne dass es konkreten Anlass dazu gibt. Es gibt auch keinen Grund warum Vandalismus, Ruhestörung, etc in näherer Zukunft stattfinden sollte. Allein aus Präventionsgründen ist es gerechtfertigt?

  • Aha. Also darf der Vermieter uns die Security durchs Wohnzimmer schicken ohne dass es konkreten Anlass dazu gibt.


    Ist Ansichtssache, aber kein Mietrecht.

  • Es gibt auch keinen Grund warum Vandalismus, Ruhestörung, etc in näherer Zukunft stattfinden sollte.

    Was ist das denn für ein Satz und anscheinend ist es wohl bereits zu solchen Vorkommnissen gekommen, ansonsten wären sie ja nicht da.

  • Naja, dadurch dass es ein Wohnheim ist wechseln die Mieter relativ oft. In der Vergangenheit gab es vielleicht Probleme, aber halt nicht mit uns. Aber ok, ist ja Ansichtssache kein Mietrecht.

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