Vermieterin schickt Mietvertrag nicht zu

  • Hallo zusammen!

    Die Geschichte ist etwas kompliziert - bin vor 3 Monaten in eine WG gezogen, gewissermaßen "unter der Hand", also ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben, da ich davon ausgegangen bin, dass es nur einen Vertrag gibt. War blöd, weiß ich jetzt auch. Nun benötigte ich den Mietvertrag, um mich umzumelden, bin zur Verwaltung und sie versprach mir, mir den Mietvertrag innerhalb der nächsten 2 Wochen zukommen zu lassen. Das ist jetzt allerdings schon mehrere Monate her und ich habe seitdem fast jeden Tag angerufen und jedes Mal wurde mir versprochen, der Vertrag würde am nächsten Tag rausgeschickt. Habe die Frist beim Bürgeramt mehrere Male verlängert, aber so langsam gerate ich etwas in Zugzwang.
    Frage mich nun also, ob ich die Verwaltung mit irgendwas (Minderung / Verweigerung der Mietzahlung o.ä.) unter Druck setzen kann, ohne mir selbst, meinem Vormieter oder meinen Mitbewohnern ein Bein zu stellen? Wollte sowas eigentlich vermeiden, aber anders scheint es ja nicht zu klappen.

    Bin sehr dankbar für Antworten!!

    Grüße

  • Hallo zusammen!

    Die Geschichte ist etwas kompliziert - bin vor 3 Monaten in eine WG gezogen, gewissermaßen "unter der Hand", also ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben, da ich davon ausgegangen bin, dass es nur einen Vertrag gibt. War blöd, weiß ich jetzt auch. Nun benötigte ich den Mietvertrag, um mich umzumelden, bin zur Verwaltung und sie versprach mir, mir den Mietvertrag innerhalb der nächsten 2 Wochen zukommen zu lassen. Das ist jetzt allerdings schon mehrere Monate her und ich habe seitdem fast jeden Tag angerufen und jedes Mal wurde mir versprochen, der Vertrag würde am nächsten Tag rausgeschickt. Habe die Frist beim Bürgeramt mehrere Male verlängert, aber so langsam gerate ich etwas in Zugzwang.
    Frage mich nun also, ob ich die Verwaltung mit irgendwas (Minderung / Verweigerung der Mietzahlung o.ä.) unter Druck setzen kann, ohne mir selbst, meinem Vormieter oder meinen Mitbewohnern ein Bein zu stellen? Wollte sowas eigentlich vermeiden, aber anders scheint es ja nicht zu klappen.

    Bin sehr dankbar für Antworten!!

    Grüße

    Hallo,

    lt. Bundesmeldegesetz ist der Vermieter oder dessen bevollmächtigter dazu verpflichtet bei Einzug eine Vermieter, bzw. Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, damit du dich zumindest schon mal anmelden kannst.

    Ansonsten weiter drängeln und lästig sein, Miete nicht zu bezahlen halte ich für die dämlichste aller Ideen.

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (2. Dezember 2016 um 14:18)

  • Ich kann nicht folgen. Einmal die Vermieterin, dann die Verwaltung....wie sollen überhaupt BEIDE bzw an wen den Mietvertrag senden bzw ausstellen, wenn Du nicht bekannt bist. Wo geht überhaupt die Mietzahlung hin, wenn Du kein Teil der ganzen Geschichte bist. Wieder alles sehr merkwürdig.

  • Hallo zusammen!

    Die Geschichte ist etwas kompliziert - bin vor 3 Monaten in eine WG gezogen, gewissermaßen "unter der Hand", also ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben, da ich davon ausgegangen bin, dass es nur einen Vertrag gibt. War blöd, weiß ich jetzt auch. Nun benötigte ich den Mietvertrag, um mich umzumelden, bin zur Verwaltung und sie versprach mir, mir den Mietvertrag innerhalb der nächsten 2 Wochen zukommen zu lassen. Das ist jetzt allerdings schon mehrere Monate her und ich habe seitdem fast jeden Tag angerufen und jedes Mal wurde mir versprochen, der Vertrag würde am nächsten Tag rausgeschickt. Habe die Frist beim Bürgeramt mehrere Male verlängert, aber so langsam gerate ich etwas in Zugzwang.
    Frage mich nun also, ob ich die Verwaltung mit irgendwas (Minderung / Verweigerung der Mietzahlung o.ä.) unter Druck setzen kann, ohne mir selbst, meinem Vormieter oder meinen Mitbewohnern ein Bein zu stellen? Wollte sowas eigentlich vermeiden, aber anders scheint es ja nicht zu klappen.

    Bin sehr dankbar für Antworten!!

    Grüße


    Ganz einfach:
    Für "unter der Hand" wohnen, gibt es weder Mietvertrag noch Wohnungsgeberbestätigung.
    Verlangst du, wenn du im Supermarkt klaust, auch eine Quittung?:rolleyes:

  • Zitat

    Nun benötigte ich den Mietvertrag, um mich umzumelden

    Nein. Dazu benötigst Du die Wohnungsgeberstätigung.

    Zitat

    Habe die Frist beim Bürgeramt mehrere Male verlängert, aber so langsam gerate ich etwas in Zugzwang.

    Da hätte man dir eigentlich sagen können/müssen das für die Ummeldung ein Mietvertrag völlig irrelevant ist.

    Übrigens ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht vorgeschrieben.

    Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag

  • Nein. Dazu benötigst Du die Wohnungsgeberstätigung.

    Da hätte man dir eigentlich sagen können/müssen das für die Ummeldung ein Mietvertrag völlig irrelevant ist.

    Übrigens ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht vorgeschrieben.
    Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag


    Eben, auch ein mündlicher MV ist gültig.
    "Toll", neuerdings täglich Probleme mit WGs...*Brechreiz*

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