Hausmeister - auf Mieter umgelegt aber steuerlich nicht absetzbar

  • Ein geringfügig beschäftiger Hausmeister (Mieter im Haus) ist auf der Nebenkostenabrechnung mit 2100€/Jahr auf die Mietparteien umgelegt.
    Der Vermieter verweigert für diese Kosten jedoch eine Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen, weil dies für geringfügig Beschäftige nicht nicht zulässig wäre.

    Zurecht oder wird hier Schwarzarbeit auf die Mieter umgelegt?

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    Ich würde den VM auffordern, mir im Rahmen der Betriebskostenabrechnung schriftliche Nachweise vorzulegen oder zur Einsicht vorzuhalten, wonach ich erkennen kann, welche Beträge der HM im fraglichen Zeitraum erhalten hat.

    "Zurecht oder wird hier Schwarzarbeit auf die Mieter umgelegt?"
    - Das würde ich den VM mit einem Augenzwinkern fragen.

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