Ein geringfügig beschäftiger Hausmeister (Mieter im Haus) ist auf der Nebenkostenabrechnung mit 2100€/Jahr auf die Mietparteien umgelegt.
Der Vermieter verweigert für diese Kosten jedoch eine Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen, weil dies für geringfügig Beschäftige nicht nicht zulässig wäre.
Zurecht oder wird hier Schwarzarbeit auf die Mieter umgelegt?