Fristlose Kündigung

  • Hallo Community Freunde,

    ich brauche dringend eure Ratschläge.

    Der Sachverhalt:

    Ich habe am 15.10.10 einen Mietvertrag abgeschlossen. Mit dem Vermieter wurde mündlich vereinbart, dass ich als Renovierungszuschuss die Mietzins vom Monat Oktober (zwei Wochen) nicht zahlen brauche. In den Folgemonaten kam es zu Meinungsverschiedenheiten aufgrund von Mietmängel. Als ich dem Vermieter eine Mängelliste (mit einer Frist zur Behebung) verschickt hatte, bekam ich prompt einen Brief von seinem Anwalt.

    In dem Schreiben von seinem Anwalt steht, dass ich fristlos gekündigt sei und ich aus der Wohnung nach vier Wochen ausziehen müsste. Die fristlose Kündigung wird damit begründet, dass ich den Vermieter beleidigt haben soll. Des Weiteren wäre der Mietzins vom Oktober zu begleichen.

    Den Mietzins vom Oktober hatte ich einbehalten, weil das so vereinbart war. In den restlichen Monaten habe ich den Mietzins immer rechtzeitig und in voller Höhe beglichen. Ich habe auch zu keiner Zeit den Vermieter beleidigt. Im Gegenteil, er hat sich des Öfteren ungehalten ausgedrückt und meine Mietmängel als beschissene Kleinigkeiten bezeichnet. Es sind definitiv keine Kleinigkeiten. Die Lärmbelästigung durch den Partykeller hat mir der Vermieter beim Vertragsabschluß verschwiegen. Ich hätte den Mietvertrag nie unterschreiben, wenn ich davon Kenntnis genommen hätte. Außer meiner Frau gibt es für die mündliche Vereinbarung und das Gespräch beim Vertragsabschluß keine Zeugen.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Für eure Mühen bedanke ich mich im Voraus.

  • Suchen Sie sich in Ruhe eine neue Wohnung und ignorieren Sie den Brief des Anwalts. Dieser Anwalt schreibt, was ihm sein Mandant vorträgt, prüft nicht auf Plausibilität. Der würde auch schreiben, dass der Papst zum Islam konvertiert, wenn sein Mandant das behauptet.

  • Zitat

    Die fristlose Kündigung wird damit begründet, dass ich den Vermieter beleidigt haben soll.

    Tja unsere lieben Anwälte :rolleyes:

    Selbst wenn dem so wäre, berechtigt dies nicht zur fristlosen, sondern höchstens zu einer fristgemässen Kündigung eines Mietverhältnisses. Für eine fristlose Kündigung wäre zunächst eine vorherige Abmahnung erforderlich.

  • Hallo Ratsuchender,

    Auch ich sehe das so wie meine beiden Vorredner.
    Da Du die mündliche Vereinbarung der Mietfreiheit der 2. Oktoberhälfte nicht beweisen kannst, sollteste die Zahlung doch nachholen.
    Dein "Glück" ist, dass Du selbst nicht mehr zu kündigen und eine Dreimonatsfrist zu beachten brauchst, da der VM bereits fristlos gekündigt hat.
    Ich würde also (auch) ausziehen, denn das bringt doch nichts, dort bleiben zu wollen.
    Ähem, solch einen "fähigen" Anwalt wünsche ich jedem meiner Gegner...:D

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