Der Punkt könnte evtl. sein, das der Spitzboden nachträglich ohne Genehmigung ausgebaut wurde. durch solche nachträglichen Ausbauten vergößert sich die Wohnfläche, die je nach Grundstück, eine Höchstmaß nicht überschreiten darf. So etwas kann dann z.Bsp. als Lagerraum oder Mieterkeller genutzt werden, aber eben nicht als Wohnraum.
So was in der Art ist auch meine Vermutung.
Da könnte möglicherweise "Vorteile" bei der Grundsteuer bringen.